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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 32 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Frage zur alten DDR Amateurfunkgenehmigung
hallo liebe OM's
mein Name ist Hans-Peter Rhode,bin 65 Jahre jung und wohne in Magdeburg,ich hatte einmal eine DDR-Amateurfunkgenehmigung mit dem Rufzeichen DM3YLG und dann auch noch kurzzeitig DM8WMK (Weltmeisterschaft im Motorkunstflug)und DT3BG.
Das Leben nahm dann so seinen Lauf,ich war bis zum Umtausch der Genehmigung in "Y"-Rufzeichen (etwa 1978) mehr oder weniger rege im Amateurfunk tätig.
Leider war ich politisch nicht ganz "linientreu",so wie man es von einem DDR-Amateurfunker erwartet hätte und meine Genehmigung wurde nicht in ein "Y"-Rufzeichen umgetauscht.Damals schmerzte das nicht so sehr,da ich beruflich viel mit Technik zu tun hatte.
Nun mit meinen 65 Jahren habe ich wieder etwas mehr Zeit,da ich in den Ruhestand gegangen bin und habe festgestellt,daß mich der Hf-Bazillus immer noch befallen hat.
Nun meine Frage:
gibt es eine Möglichkeit,daß ich diese Genehmigungen ohne Prüfungen nach so langer Zeit zurück erhalten kann?
Nachweise habe ich in Form eines Auszugs aus dem DDR-Rufzeichenbuch,einem Schreiben von 1973 mit der Genehmigung eine Sonderstation zu betreiben und auch jede Menge QSL-Karten.

Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir antworten.

73' Hans-Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Hans-Peter,

Du wirst nicht daran vorbeikommen bei der für Dich zuständen BNetzA-Außenstelle Dein Anliegen vorzutragen.

Normalerweise sollten die alle Akten mit übernommen haben. Es kann natürlich auch sein, dass über Deine Amateurfunkgenehmigung nichts mehr existiert.

Die Optionen wären dann sicherlich, dass Dir die Behörde wieder eine Klasse A-Bescheinigung ausstellt und Dir ein neues Rufzeichen zuteilt (ist mit Kosten verbunden) oder Du erneut die Prüfung für die Klasse A vornehmen musst (Kostet Gebühren) + Rufzeichenzuteilung (ebenfalls Gebühren).

Momentan sind die Gebühren für Prüfung und Zuteilung ausgesetzt, da die Sätze verändert werden sollen. Das heißt also, dass Du jetzt im Moment nicht zahlen müsstest, aber wenn die neuen Sätze feststehen schon. Das kann sich aber noch ein wenig hinziehen.

Suche das Gespräch und ich bin mir sicher, dass man Dir auch auf dem kurzen Dienstweg eine Zulassung zum Amateurfunkdienst ausstellt, wenn Du plausibel Deine Amateurfunktätigkeit nachweisen kannst.

73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Sven,
danke für Deine sehr schnelle Antwort.
Hatte auch so etwas erwartet,unabhängig davon "pauke" ich die Amateurfunkprüfung von DF1IAV,welche ich mir heruntergeladen habe und mit anfänglichen Schwierigkeiten bin ich mit allen drei Themen bei etwa 75%

vy 73' Hans-Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Hans-Peter,
das Rufzeichen z.B. DM(1-9)HP (Hans-Peter) ist frei:
Rufzeichenliste: http://ans.bundesnetzagentur.de/Amateur ... ichen.aspx


Rufe bei der BNetzA in Magdeburg an, siehe den Link zum Formular.
Erkläre Ihnen den Wunsch und auch, das Dir das Y-Rufzeichen aus politischen Gründen verweigert wurde. Das könnte zu einem Bestandsschutz ohne neue Prüfung führen. Sollte das so möglich werden, sendest Du Ihnen dieses Formular ausgefüllt mit Deinen Nachweisen zu und hast in etwa einer Woche eine neue Lizenz. Formular:

http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD ... cationFile

In diesem Formlar findet man auch eine Außenstelle in Magdeburg. Dann würde dort mal anfragen ( Amateurfunk Referat ) und ggf. einen Termin mit allen Unterlagen zur Klärung vereinbaren. Versuch macht klug... und sonst neue Prüfung ablegen.

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Danke
...hallo Gerhard,
Dir auch recht herzlichen Dank für die Antwort auf mein Problem.
Ich habe nun vor,persönlich bei der Bundesnetzagentur mit meinen Unterlagen vorzusprechen,mal sehen,wie man hier reagiert - hm,sitzen hier vielleicht noch Leute von damals??
Viele von diesen Kräften sind ja nach der Wende in irgendwelchen Ämtern wieder untergekommen,hoffentlich nicht in unserer BuNetzA.
Wenn ich die Genehmigung bekommen habe,melde ich mich hier auf jeden Fall noch einmal.

73! Hans-Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich bin ja noch grün hinter den löffeln, und besserwessi eh dazu. Trotzdem hier der Gedanke: evtl. findet sich ja in den Archiven der runden Ecke noch ein Indiz für Deine frühere Aktivität auf HF, dann brächte das ganze, mit sehr bitterem Beigeschmack, doch wenigstens noch einen kleinen ironischen Beitrag zur späten Versöhnung. Ob Du allerdings lieber die alten Wunden bedeckt hältst, und stattdessen schnell mal für die Prüfung paukst? Drauf hättest Du es sicher.

Ich wünsch Dir, dass Du baldmöglichst zurück im Äther bist!

73

Thomas


  
 
 Betreff des Beitrags:
..hallo Thomas,
grün waren wir alle einmal hinter den Ohren :wink:
Ich sag mal,die Prüfung ist nicht das Problem,mir geht es eigentlich nur darum,wofür soll ich für etwas bezahlen,das mir ja vielleicht rechtlich zusteht.Ich hoffe ja,daß bei der BuNtzA noch Unterlagen von mir existieren und diese nicht von den Stasileuten damals vernichtet wurden,für diesen Fall habe ich ja noch ein paar Unterlagen aus dieser Zeit.
Unabhängig davon beschäftige ich mich mit den Fragen für eine evtl.Amateurfunkprüfung.
Ich danke Dir für Deine Anregung.

vy 73 H.-Peter ex DM3YLG


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Hans-Peter,
wenn man irgendwie nachweisen kann das Du mal ein Call hattest,
sehe ich da kein großes Problem. Man kann ja rein theoretisch auch ein jetzt aktives Call zurückgeben und in ein paar Jahren wieder ein neues beantragen. Wenn man nachweisen kann, das man die Prüfung irgendwann einmal bestanden hat, bekommt man auch ein neues Call zugewiesen.

Kostenlos ist das allerdings nicht. Die Prüfung brauchst Du dann zwar nicht bezahlen, aber die Zuteilung eines Calls kostet auch Geld. Nur würdest Du bei einer erneuten Prüfung für beides zahlen (Prüfung,Zuteilung)...

73 de Gerd

[quote]..hallo Gerhard,
Dir auch recht herzlichen Dank für die Antwort auf mein Problem.
Ich habe nun vor,persönlich bei der Bundesnetzagentur mit meinen Unterlagen vorzusprechen,mal sehen,wie man hier reagiert - hm,sitzen hier vielleicht noch Leute von damals??
Viele von diesen Kräften sind ja nach der Wende in irgendwelchen Ämtern wieder untergekommen,hoffentlich nicht in unserer BuNetzA. [/quote]
Selbst wenn es die selben Leute sind, es sind mittlerweile über 20 Jahre vergangen. Die bei der BnetzA haben auch ihre Richtlinien und Vorschriften. Willkürlich ablehnen oder so etwas, wird da keiner irgendwas. Man muss sich nur erkundigen, was für Unterlagen benötigt werden. Gut wären irgendwelche Belege über die ehemalige Lizens. Je mehr und genauer man was belegen kann, um so einfacher wird es sein. Ob da noch irgendwo im Archiv was schlummert ist fraglich. Ich weiss nicht, wie lange über solche Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist von seiten der Ämter besteht. Kann sein, das nach 10-20 Jahren solche Unterlagen im Reisswolf landen, da es keine Dokumente ala Sterbeurkunden, Erbschaft etc. sind.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo Hans-Peter,
wenn man irgendwie nachweisen kann das Du mal ein Call hattest,
sehe ich da kein großes Problem. Man kann ja rein theoretisch auch ein jetzt aktives Call zurückgeben und in ein paar Jahren wieder ein neues beantragen. Wenn man nachweisen kann, das man die Prüfung irgendwann einmal bestanden hat, bekommt man auch ein neues Call zugewiesen.
[/quote]

Das würde ich mal mit einem Fragezeichen versehen. Immerhin besteht auch die Möglichkeit, dass dir die Lizenz mal entzogen wurde (aus irgendwelchen Gründen). Auch wenn das sicher nicht die Regel ist - eine Vorschrift wird wohl sein, dass so etwas ausgeschlossen sein muss.
Sollte die Zulassung zum Amateurfunkdienst nicht mehr auffindbar und auch nicht in digitaler Form hinterlegt worden sein, so gehe ich davon aus, dass die Prüfung noch einmal neu gemacht werden muss. Wenn ich mal einen Führerschein hatte und Jahrzehnte später nachweisen kann, dass ich mal rechtmäßig ein Fahrzeug führen durfte (zB durch den ehemaligen Arbeitgeber), dann drückt man mir ja auch trotzdem nicht einfach so wieder einen neuen Führerschein in die Hand, ohne eigene Aufzeichnungen im System zu haben.

Letzen Endes wird die BNetzA schon eine klare Ansage machen. Ich drücke die Daumen, dass es reibungslos funktioniert, wenn nicht, schadet ein bisschen Lernen auch nicht. Die Prüfung ist ja nicht mehr mit der von früher zu vergleichen.

73 und hoffentlich bald wieder viel Spaß beim Hobby,
Julian


  
 
 Betreff des Beitrags: ...morgen weiß ich mehr...
... erst einmal recht herzlichen Dank an alle OM's für das Interesse an meinem "Fall"
Morgen,also Dienstag 11.10. bin ich bei der BuNetzA mit verschiedene "Beweisstücke" meiner damaligen Amateurfunktätigkeit.
Bin ja gespannt,wie man dort entscheidet.

Ich werde dann berichten,wie es mit mir weiter geht
:wink:

vy 73' H.-Peter Rhode


  
 
 Betreff des Beitrags:
Drück Dir ganz fest die Daumen ..... obwohl es ja sowas wie "Besitzstandswahrung" gibt. Eine abgelegte Prüfung im AFU-Sektor verfällt also nicht wenn entsprechende Nachweise vorliegen ....

Man hört sich :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich drücke dir auch die Daumen... wäre schade, wenn du dir den ganzen Stress mir Prüfung und Co. noch einmal antun müsstest.

73, Kim, DG9VH


  
 
 Betreff des Beitrags:
Naja, da er vorsorglich den ganzen Stoff schon wieder am pauken ist denke ich nicht das es Stress wäre die Prüfung nochmal zu machen, aber wenn man es vermeiden kann sollte man das wahrnehmen ....

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur alten DDR Amateurfunkgenehmigung
[quote]hallo liebe OM's
mein Name ist Hans-Peter Rhode,bin 65 Jahre jung und wohne in Magdeburg,ich hatte einmal eine DDR-Amateurfunkgenehmigung mit dem Rufzeichen DM3YLG und dann auch noch kurzzeitig DM8WMK (Weltmeisterschaft im Motorkunstflug)und DT3BG.
Das Leben nahm dann so seinen Lauf,ich war bis zum Umtausch der Genehmigung in "Y"-Rufzeichen (etwa 1978) mehr oder weniger rege im Amateurfunk tätig.
Leider war ich politisch nicht ganz "linientreu",so wie man es von einem DDR-Amateurfunker erwartet hätte und meine Genehmigung wurde nicht in ein "Y"-Rufzeichen umgetauscht.Damals schmerzte das nicht so sehr,da ich beruflich viel mit Technik zu tun hatte.
Nun mit meinen 65 Jahren habe ich wieder etwas mehr Zeit,da ich in den Ruhestand gegangen bin und habe festgestellt,daß mich der Hf-Bazillus immer noch befallen hat.
Nun meine Frage:
gibt es eine Möglichkeit,daß ich diese Genehmigungen ohne Prüfungen nach so langer Zeit zurück erhalten kann?
Nachweise habe ich in Form eines Auszugs aus dem DDR-Rufzeichenbuch,einem Schreiben von 1973 mit der Genehmigung eine Sonderstation zu betreiben und auch jede Menge QSL-Karten.

Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir antworten.

73' Hans-Peter[/quote]

Hallo Hans-Peter,

Der 3.10 ist zwar schon vorbei, aber ich senke meinen Kopf um in einer Schweigeminute nachzudenken.

mfg
Josef Vukovic


  
 
 Betreff des Beitrags: unsere BuNetzAg
...liebe OM's,
wie versprochen hier meine Aktivität in Sachen Wiedererteilung meiner Amateurfunkgenehmigung;ich kann es kurz machen:
mit allen Unterlagen aus der damaligen Zeit frohen Mutes zu unserer Bundesnetzagentur in Magdeburg gegangen,nach zweitem Klingeln kam ein Herr,welcher mich höflich um mein Anliegen befragte,um mir dann mitzuteilen,er hole einen anderen Mitarbeiter - der kam,hörte sich kurz mein Problem an und gab mir zu verstehen,daß er dafür nicht zuständig sei,sondern nur noch für die EMV und es in Magdeburg keinen Bearbeiter für solcherlei Anfragen seit etwa 2 Jahren nicht mehr gibt.Ich bekam dann von Ihm eine Telefonnummer und den Namen eines Mitarbeiters in der Bundesnetzagentur in Dresden,die sind für uns zuständig.Nun,auf nach Hause,die Telefonnummer angerufen und hier mit einem Mitarbeiter vereinbart,daß ich alle Unterlagen als Kopie dorthin schicken soll.
Ich habe dann alles erledigt,Briefumschlag fertig gemacht und morgen zur Post.
Ihr hört wieder von mir :-))

vy 73' H.-Peter


  
 

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