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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 15 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: freiwillige Morsepruefung
Hallo zusammen,

bin neu hier und hab jede Menge Fragen... :-)
Ich lerne z.Z. fuer die Klasse E. Der Grund dafuer ist: mich fasziniert CW.
Es geht mir also hauptsaechlich ums morsen.
Ich lerne seit mehreren Wochen mit dem online Kurs von DJ4UF, auf LCWO und mit dem cwplayer.
Viele Empfehlungen habe ich hier im Forum schon gefunden. Z.B. gleich mit hoher Zeichengeschwindigkeit anzufangen usw..
Ich uebe meistens mit 100BpM (20WpM) allerdings mit geringer Effektivgeschwindigkeit (3-5WpM) also langen Pausen zwischen den Zeichen.

Ich wuerde gern wissen was Tempo 60 bei der freiwilligen Morsepruefung bedeutet. Wie schnell werden die Zeichen gegeben und wie gross sind die tatsaechlichen Abstaende bei der Pruefung. Also hat jemand z.B. einen Tipp welche Einstellungen ich beim cwplayer eingeben muss um realistische Pruefungsbedingungen zu haben.

Viele Gruesse
Michael


  
 
 Betreff des Beitrags:
Tempo 60 in der Prüfung heißt 60 BpM!
Es ist also human gehalten und sollte keine allzugroße Hürde darstellen. Wie lange die Pausen sind, kann ich dir leider nicht sagen. Allerdings denke ich, dass man gut mitschreiben kann. 60 BpM sollten kein Problem sein, wenn du mit 100 BpM übst :-)

55 es 73!
Stefan


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: freiwillige Morsepruefung
[quote]
Ich wuerde gern wissen was Tempo 60 bei der freiwilligen Morsepruefung bedeutet. Wie schnell werden die Zeichen gegeben und wie gross sind die tatsaechlichen Abstaende bei der Pruefung. Also hat jemand z.B. einen Tipp welche Einstellungen ich beim cwplayer eingeben muss um realistische Pruefungsbedingungen zu haben.[/quote]

Hallo Michael,

freut mich, dass du dich für CW interessierst. Du wirst es sicherlich nicht bereuen, macht riesig Spaß.

Zu deiner Frage sagt die Bundesnetzagentur folgendes:
[quote]Bei der Zusatzprüfung Morsen sind folgende Geschwindigkeits- und Pausenmodi möglich:
- 5 WpM (Tempo 25) mit Farnsworth-Methode (Zeichengeschwindigkeit 9 WpM mit verlängerten Pausen) oder
- 5 WpM (Tempo 25) Standard (Zeichengeschwindigkeit und Pausen gemäß ITU-T Empfehlung F.1) oder
- 12 WpM (Tempo 60) Standard (Zeichengeschwindigkeit und Pausen gemäß ITU-T Empfehlung F.1).
"WpM" sind "Wörter pro Minute" mit je 5 Zeichen pro Wort.
Bei der Zusatzprüfung müssen Sie sich für eine der vorgenannten Varianten entscheiden.[/quote]

Aber warum willst du eigentlich diese Prüfung ablegen? Du darfst auch ohne Prüfung morsen. Die Prüfung ist lediglich im Ausland interessant, denn einige wenige Länder verlangen Sie, wenn du dort auf Kurzwelle tätig werden willst. Gerade diese Länder aber sind es, in denen du mit Klasse E ohnehin nicht funken darfst. Die Prüfung bringt dir also so gut wie nichts und kostet nur Geld.

73 de DL2VV
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo zusammen

In welchen Ländern gilt denn noch eine Nachweispflicht für die Morseprüfung?

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: freiwillige Morsepruefung
[quote]
- 12 WpM (Tempo 60) Standard (Zeichengeschwindigkeit und Pausen gemäß ITU-T Empfehlung F.1).
[/quote]
[quote]
Aber warum willst du eigentlich diese Prüfung ablegen? Du darfst auch ohne Prüfung morsen. Die Prüfung ist lediglich im Ausland interessant, denn einige wenige Länder verlangen Sie, wenn du dort auf Kurzwelle tätig werden willst. Gerade diese Länder aber sind es, in denen du mit Klasse E ohnehin nicht funken darfst. Die Prüfung bringt dir also so gut wie nichts und kostet nur Geld.

73 de DL2VV
Peter[/quote]

Hallo Peter,
vielen Dank!
Das hab ich gesucht. Tempo 60 ist also 12WpM. "Zeichengeschwindigkeit und Pausen gemaess ITU-T...." bedeutet dann wahrscheinlich keine verlaengerten Pausen zwischen den Zeichen bzw. Woertern. Im Moment faellt es mir jedenfalls leichter die Zeichen mit Tempo 100 zu hoeren (wenn die Pausen entsprechend groesser sind), als Tempo 60 ohne laengere Pausen. Ich komme trotz der langsameren Zeichen noch nicht mit. Ausserdem muss ich mich wieder an den anderen (langsameren) sound gewoehnen, wenn e auf einmal wie t klingt... :-)
Ich weiss das ich die Morsepruefung nicht unbedingt brauche. Auch wenn ich langfristig die A-Klasse machen will, werde ich kaum vom Ausland aus senden. Ist eher son ego-ding :-) und ich hab ein bischen mehr Druck beim lernen wenn am Ende ne Pruefung steht.
73
Michael


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich habe die Prüfung vor ca 2 Jahren in Eschborn abgelegt.
Das Tempo dort war 12WpM ohne veränderte Abstände, d.h.
dah = 3 * dit
Abstand zwischen Tönen 1 * dit
Abstand zwischen Buchstaben 3 * dit
Abstand zwischen Worten 7 * dit

73/55 de Marcus / DL7GEM


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo zusammen

In welchen Ländern gilt denn noch eine Nachweispflicht für die Morseprüfung?

73
Pascal[/quote]

Sind nicht mehr viele. In Europa fallen mir auf Anhieb E7, UR und SV ein. Dort gibt es ohne Morseprüfung nur Zugang zu UKW.

73 de DL2VV
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Bei einer Außenstelle der Bundesnetzagentur.
[url:3kv2towl]http://afup.a36.de/aktuell/termine.html[/url:3kv2towl]

73, Stefan


  
 
 Betreff des Beitrags:
Weiss jemand, wie die Situation in HB ist? So wie es aussieht, nimmt das Bakom keine Morseprüfungen ab.
Es gibt da den HTC (nicht den Mobiltelefonhersteller) - Helvetia Telegraphy Club - die nehmen Prüfungen ab - aber werden die so als 'offizielle Prüfung' anerkannt?

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
In welchen Ländern gilt denn noch eine Nachweispflicht für die Morseprüfung?
l[/quote]

Ich musste letztes Jahr für ein EI-Call meine Morsekenntnisse nachweisen.

73, Mario dc7ccc (ei4vxw)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,
Wenn man in F auf Kurzwelle CW Betrieb machen will, braucht man CW-Prüfung, ansonsten ist die Nutzung der Betriebsart <30MHz illegal.
btw Das ist der feine kleine Unterschied zwischen F5( mit CW) & F1 (Ohne CW).

Möchte irgendwann im nächsten Jahr auch mal die Zusatzprüfung machen. Damit ich endlich mein F5V** wiederbekomme ;-)

73
Félix


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Felix,

ich hatte das in F so in Erinnerung (aus einem QTC des FA oder cq/dl), dass man ohne CW-Prüfung CW nur automatisch geben darf. Die Info könnte natürlich auch falsch oder überholt sein.

73, Hermann-Josef, DC2IP


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das ist leider falsch /überholt. Steht im Gesetz jedenfalls so drin.
Irgendwer hat das mal fehlinterpretiert und der Mythos hält sich wacker.

Persönlich find ich es auch mehr als überholt, aber da man in Frankreich sehr Elitenafin ist (ENA / Polytechnique und die anderen Grandes écoles).
Was ich dabei wirklich dämlich finde, ist, dass man den Beginnern oder all denen, die gerne CW lernen möchten, die Möglichkeit nimmt dies on-air zu tun.
Ausser auf 6m und bei 2m und 70cm Wettbewerben haben die Lernwilligen keine
legale Chance.
Die höchste Klasse erlaubt ausser CW noch mehr Geschichten, die man als F1 / F4 nicht machen darf. ( Verantwortung Clubstation , Relais usw)
Mal sehen, was sich hier in Zukunft ncoh bewegt.
Leider gibt es keinerlei Bestrebungen die CW-Geschichte abzuschaffen. :-(

Gruss

Félix


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo, Michael,

ich finde das super, daß Du CW lernst. Wenn Du schreibst, daß das so ein "Ego-Ding" bei Dir ist, dann scheint ja die Motivation ausreichend da zu sein - letzteres ist so ziemlich die einzige Voraussetzung für das erfolgreiche Lernen, neben der Lernmethode natürlich. Hier findest Du noch mehr über Motivation und Lernen: http://www.raes.ab.ca/ Menüpunkt "The Art & Skill..." ---> "Free download versions"...

Ich mache seit nunmehr 10 Jahren fast ausschließlich CW und es macht unglaublich viel Spaß. Daß CW veraltet sein soll, ist alles Quatsch: Reiten und Segeln halten sich auch hartnäckig, obwohl es prima Autos und Motorboote gibt ;-)

73

Olaf, DL9AI


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Olaf,

deinen Vergleich "CW <-> Segeln/Reiten" finde ich sehr gelungen und ich werde ihn mir merken. Auch ich mache seit vielen Jahren auf der Kurzwelle fast nur CW.
Mit QRP würde ich einen recht ähnlichen Vergleich machen: Dass auch heute noch Leute mit dem Fahrrad unterwegs sind, hat nicht (immer) damit zu tun, dass sie sich kein Auto leisten können: Es ist halt sportlicher, mit eigener Anstrengung etwas zu erreichen, als sich bequem zurückzulehnen und vom starken Motor dahin bringen zu lassen.
Was ja noch lange nicht heißen muss, dass man als "Radfahrer" nicht auch noch ein "Auto" haben kann, um bei Bedarf mal schnell zu sein: QRP im CQWWDX ist mir zu stressig, hi.

@Michael:
Viel Erfolg beim CW lernen und später AWDH auf den Bändern!


  
 

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