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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

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 [ 17 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Taschenrechner
Hallo,

darf ein taschenrechner während der prüfung nur im technik-teil verwendet werden oder auch im betriebstechnik-teil?

danke.

gruß
joini


  
 
 Betreff des Beitrags:
Der Taschenrechner (nicht programmierbar) darf in der gesamten Prüfung verwendet werden auch wenn sich mir das bei der Betriebstechnik nicht so wirklich erschliesst wozu man den bei Betriebstechnik brauchen sollte .......

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn man sich verschiedene Dinge im Deckel mit Bleistift notiert hat, ist er auch im Betriebstechnik-Teil sicherlich hilfreich... Ansonsten wüßte ich auch nicht, warum man ihn dort brauchen könnte.

73, Kim


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es gibt allerdings Taschenrechner, denen man nicht unbedingt ansieht, dass sie programmierbar sind, aber doch recht beträchtliche Mengen an Text hinein passen. :P
Deswegen denke ich, dass die Prüfer schon wissen, worauf das hinauslaufen wird und die Benutzung verbieten.

Jürgen, ist das sicher mit der Verwendung in der ganzen Prüfung?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Naja, was sollte ein Prüfer gegen den Einsatz eines genehmigten Taschenrechners haben. Könnte ja immerhin sein das der Probant einfach nochmal eine Technikfrage nachrechnet von der er meint das sie evtl. verkehrt sein könnte ... :roll:

Nutzt aber im Nachhinein dann auch nichts mehr. Im Betriebstechnikteil gibt´s jedenfalls nix zu rechnen es sei denn aus W1 + VA8 wird DL9 :D :D :roll:

Vielleicht will man aber auch schnell mal nachrechnen welches Band zu welcher Frequenz gehört. Sollte man eigentlich wissen da es ja nur um die Afu-Bänder geht aber warum sollte man es nicht ausrechnen dürfen.

Auf jeden Fall ist nirgendwo zu lesen das ein Taschenrechner nur im Technikteil verwendet werden darf. Es heisst nur das bei der Prüfung ein Taschenrechner zugelassen ist. Was in DL nicht explizit verboten ist ist halt erlaubt

cu :wink: :wink:

Kurzer Nachtrag noch. Bei unserer Prüfung damals bei der OPD in Koblenz wurden die Rechner vorher in Augenschein genommen, wenn auch nur im Vorbeiflug ......


  
 
 Betreff des Beitrags:
was heißt denn genau: nicht programmierbar? Ich habe z.b. einen Schulrechner Casio fx-991 ES. Man kann halt Rechenwege grafisch darstellen. Heißt programmierbar, dass man Formeln abspeichern kann oder wie?

@DF5WW: Ja, genau das hab ich gemeint, um eben aus dem Band die zugehörige Frequenz zu bestimmen ( find ich einfacher wie auswendig lernen ).

gruß
joini


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]..auch wenn sich mir das bei der Betriebstechnik nicht so wirklich erschliesst wozu man den bei Betriebstechnik brauchen sollte .......[/quote]

Schneller gerechnet als auswendig gelernt, hab ich auch so gemacht :

lambda=c/f

z.B:
BC114
Welchen Frequenzbereich umfasst das 160-m-Amateurfunkband in Deutschland?
3500 - 3800 kHz
1810 - 2000 kHz
135,7 - 137,8 kHz
7000 - 7200 kHz


73 de Peter, DO1PBL


  
 
 Betreff des Beitrags:
Naja Peter,

solche Fragen haben sich für mich damals nicht gestellt. Vor meiner Lizenzierung habe ich noch ganz klassisch 2 Jahre SWL gemacht und da ist das meiste von Betriebstechnik kein lernen mehr sondern eigentlich schon drin.

Fakt ist jedenfalls das der Rechner genutzt werden kann/darf .....

@joini

Programmierbar ist ein Rechner in dem die Formel abgespeichert ist und bei dem man quasi nur noch die Werte entsprechend einträgt. Das ist nicht gestattet. Die Prüfer wollen schon wissen ob der Rechenweg der richtige ist sprich ob man die Formel beherrscht.

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Da möchte ich noch vor einer Falle warnen, in die ich fast getappt wäre:
Geübt habe ich mit einem Programmierbaren und dem Computer.

Dann zur Prüfung habe ich den kleinen "dummen" Rechner mitgenommen, zum Glück habe rechtzeitig gemerkt, dass der still und heimlich Nachkommastellen abschneidet wenn sie nicht mehr in den Speicher passen !

(Es kam so ein schräger pF Wert am Ende raus. Puh)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Also das Band ausrechnen?!? Bis ich das eingetippt hätte, ist das im Hirn schneller abgerufen! Die paar Zahlen wird man sich doch noch merken können, das hab selbst ich geschafft damals und ich hab wirklich "Kopf wie Sieb"! Wie macht ihr das bei Bandplan-Fragen? Gut schätzen? Beschäftigt euch doch einfach mal mit der Materie, anstatt blind in die Prüfung zu rennen.

Sorry, aber da fehlt mir ganz offenbar das Verständis...

Bei der TECHNIK siehts natürlich anders aus. Da macht der Rechner durchaus Sinn.

Trotzdem alles Gute für die Prüfung.
Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Zum Bandplan: In der täglichen Praxis schlage ich persönlich hier eher im Dokument nach als mich auf mein Hirn zu verlassen. Gerade was Contest-Bereiche etc. angeht, ist dass sicherlich besser, als sich auf etwas zu verlassen, was man mal gelernt hat.

73, Kim


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]In der täglichen Praxis schlage ich persönlich hier eher im Dokument [/quote]

Dann pack das Dokument mal in der Prüfung aus und warte auf das Gesicht des Prüfers... Praxis ist anders, da hab ich auch mein PDF parallel offen, wenns mal knifflig wird.

Hier ging es um Taschenrechner in der Prüfung in Verbindung mit Band-Errechnen. Wenn das schon nicht im Kopf klappt, frage ich mich halt, wie das dann mit Bandplan-Fragen aussieht - oder sind die außer Mode gekommen? Wobei diese ja nur grob abgefragt werden. Ändert sich ja eh immer wieder mal was. Man muuß also nicht alle zwei Seiten in gestraffter Form wissen, sondern ansich nur das Grobe vom Gestrafften.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]was heißt denn genau: nicht programmierbar? Ich habe z.b. einen Schulrechner Casio fx-991 ES. Man kann halt Rechenwege grafisch darstellen. Heißt programmierbar, dass man Formeln abspeichern kann oder wie?

@DF5WW: Ja, genau das hab ich gemeint, um eben aus dem Band die zugehörige Frequenz zu bestimmen ( find ich einfacher wie auswendig lernen ).

gruß
joini[/quote]

Also bevor ich da einen Rechner auspacken würde........
Runde doch die Frequenzen auf die die nächsten vollen MHz, dann kannst das im Kopf rechnen.

300/2=150 (also 160m)
300/4=75 (80m)
300/8=37,5(40m)
300/10=30 (passt)
300/15=20 (passt)
300/18=16,666(17m) hier sind schon etwas Rechenkünste gefragt.
300/20=15 (hier zur Abwechslung mal die Frq. abgerundet)
300/25=12
300/30=.... zum üben mal selber ausrechnen. :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Zum Bandplan: In der täglichen Praxis schlage ich persönlich hier eher im Dokument nach als mich auf mein Hirn zu verlassen. Gerade was Contest-Bereiche etc. angeht, ist dass sicherlich besser, als sich auf etwas zu verlassen, was man mal gelernt hat.

73, Kim[/quote]

Das sehe ich genau so.
Eine einzige Frage wo man schauen muss. Antwort : Bandplan.
Das würde reichen.
Wie auch immer, ist so wie es ist.

Zur Prüfung ist so viel zu lernen, warum soll ich mich also mit den Frequenzen der Bänder beschäftigen wenn ich weis wie man es rechnet ?

Die Frage war ja auch wozu einen Taschenrechner bei Betriebsechnik.
Ob ich das nun dann mit dem Kopf oder mit dem Taschenrechner rechne ist dabei mal schnuppe.

Aussage ist halt das man auch bei Betriebstechnik den Taschenrechner verwenden kann.

73 de Peter, DO1PBL


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Zum Bandplan: In der täglichen Praxis schlage ich persönlich hier eher im Dokument nach als mich auf mein Hirn zu verlassen. Gerade was Contest-Bereiche etc. angeht, ist dass sicherlich besser, als sich auf etwas zu verlassen, was man mal gelernt hat.
[/quote]

Vereinsfrequenzen werden ohnehin nicht abgefragt :D

73
Peter


  
 

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