Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 15 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: BEMFV
hallo,

bei der Selbsterklärung für eine Amaterufunkanlage muss ich ja angeben, mit welcher EIRP ich sende, was ja auf die Schutzabstände Einfluss hat. jetzt gibt es ja viele Transceiver, bei welchen die Sendeleistung regelbar ist. Muss ich in der Selbsterklärung berücksichtigen, welche die maximale vom Sender erreichbare Sendeleistung ist und dafür die Berechnungen machen oder kann ich auch eine geringere Sendeleistung verwenden? Im lokalen Bereich benötige ich ja die max. Sendeleistung unter Umständen gar nicht. thx

gruß
joini


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BEMFV
[quote].... Muss ich in der Selbsterklärung berücksichtigen, welche die maximale vom Sender erreichbare Sendeleistung ist und dafür die Berechnungen machen oder kann ich auch eine geringere Sendeleistung verwenden? ...[/quote]
Du musst die Leistung angeben, welche Du nutzen wirst. Wenn Du nur 20Watt nutzen willst, dann gibts Du auch nur die Leistung an.
Aaaaber... Wenn Du dann mal etwas mehr willst, dann passt die Selbsterklärung möglicherweise nicht mit der Wirklichkeit. Wenn die Abstände es erlauben, dann gib die max. Leistung an.
Ich habe meine Selbsterklärung auf die bei mir grösstmögliche Leistung berechnet und auch der Antennengewinn ist bei mir real um einiges geringer. Wenn ich nun die Antennen verbessere, spare ich mir womöglich eine erneute Selbsterklärung.

73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich finde die Selbsterklärung den allergrößten Humbug.

Wir haben alle Lernen müssen wie was wo einzuhalten ist.
Wir haben einen Nachweis erbracht das wir das können.
Das sollte reichen.

Wir sind ein Experimentalfunk.
Wenn ich jedesmal wenn ich an meiner Anlage etwas ändere eine neue Erklärung abgeben müsste käme ich vor lauter schreiben nicht mehr zum Funken.

Grade wenn man so wie ich noch am Anfang seiner HAM Karriere steht ist man fast täglich was am Ändern und Optimieren.

Man erklärt die Grenzwerte einzuhalten und die Doku die man zu Hause hat muss auf verlangen vorzeigbar sein.
Warum noch was an die BNetzA schicken müssen ?
Überflüssig. Ich hab eine Zulassung in der mein Standort angezeigt wurde.
Das sollte reichen.

73 de Peter, DO1PBL


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi tezame,
ich finde das auch nicht gut.
Ich muss ehrlich sagen, wenn ich bei jeder Aenderung erst diese Erklaerung abgeben muss, macht dieses Hobby kein Spass mehr.

Ich bin deshalb auch ernsthaft am ueberlegen, die Funkerei auf zu geben.
73 de Mary


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Ich muss ehrlich sagen, wenn ich bei jeder Aenderung erst diese Erklaerung abgeben muss, macht dieses Hobby kein Spass mehr.
[/quote]

Wie kommst Du auf die Idee Du müsstest bei jeder Änderung eine Erklärung abgeben?

Der entsprechende Paragraf der BEMFV sieht das auch gar nicht vor.

[quote]§ 12 Änderung der Funkanlage
(1) Der Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkanlage, die den Anforderungen des § 8 Abs. 2 oder 3 unterliegt, hat eine erneute Anzeige nach § 9 vorzunehmen, wenn die Funkanlage technische Parameter aufweist, so dass die Voraussetzungen, unter denen die Anzeige vorgenommen wurde, nicht mehr gegeben sind.[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]

Ich muss ehrlich sagen, wenn ich bei jeder Aenderung erst diese Erklaerung abgeben muss, macht dieses Hobby kein Spass mehr.
[/quote]

Wie kommst Du auf die Idee Du müsstest bei jeder Änderung eine Erklärung abgeben?

Der entsprechende Paragraf der BEMFV sieht das auch gar nicht vor.

[quote]§ 12 Änderung der Funkanlage
(1) Der Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkanlage, die den Anforderungen des § 8 Abs. 2 oder 3 unterliegt, hat eine erneute Anzeige nach § 9 vorzunehmen, wenn die Funkanlage technische Parameter aufweist, so dass die Voraussetzungen, unter denen die Anzeige vorgenommen wurde, nicht mehr gegeben sind.[/quote][/quote]

Eben. Macht es doch so wie der Gerd es geschrieben hat. Nutzt eure Gegebenheiten voll aus, also unter den gegebenen Umständen die maximal mögliche Leistung und Antennengewinn angeben. Dann müsst ihr die Erklärung nur einmal abgeben, weil mehr dürft ihr dann sowieso nicht. Machen übrigens alle, die ich kenne(mich eingeschlossen) so.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Eben. Macht es doch so wie der Gerd es geschrieben hat. Nutzt eure Gegebenheiten voll aus, also unter den gegebenen Umständen die maximal mögliche Leistung und Antennengewinn angeben. Dann müsst ihr die Erklärung nur einmal abgeben, weil mehr dürft ihr dann sowieso nicht. Machen übrigens alle, die ich kenne(mich eingeschlossen) so.[/quote]

Habe ich auch gemacht, 750W an den Antennenklemmen, auf jedem Band 20dbi Antennengewinn, ausser auf 80m und 160m da habe ich nur 10dbi angezeigt und gut ist.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Habe ich auch gemacht, 750W an den Antennenklemmen, auf jedem Band 20dbi Antennengewinn, ausser auf 80m und 160m da habe ich nur 10dbi angezeigt und gut ist.

73
Peter[/quote]

Genau das wollte ich damit sagen. Wenn ich das alles ausnutze was ich in der Selbsterklärung an Leistung stehen habe, kann ich meine Heizung ausstellen. Nehmt doch die Gesetze und Regelungen genauso wörtlich wie sie da stehen und interpretiert da nicht irgendetwas rein was nicht da steht. Ich habe meine Selbsterklärung mit der max. möglichen Leistung ausgelegt. Da kann ich nun ändern was ich will, ich komme nicht über die Werte meiner Selbsterklärung. Also brauche ich da auch nichts neu einreichen. Es ist doch genau so wie im Strassenverkehr. Wenn da ein Schild mit max 70km/h steht, dann heisst das doch das ich die max. fahren darf. Aber ich muss es doch nicht. Langsamer geht immer. Ich kann da sogar zu Fuss langgehen..
Genauso verhält es sich mit der Selbsterklärung. Wenn ich einen Sicherheitsabstand ermittelt habe, dann heisst das nichts anderes als das ich den nicht überschreiten darf. Es sagt keiner, das ich soviel Leistung machen MUSS das ich ihn erreiche. Wenn ich mit 750 Watt berechne und noch mitten auf meinem Grundstück bin, dann ist es völlig uninteresannt ob ich später nur 15 Watt mache. Ich könnte die 750 Watt nutzen, muss es aber nicht. Rein von der technischen Seite kann ich das nicht einmal, obwohl in der Selbsterklärung 750 Watt drinstehen.
Ansonsten ist es ganz gut, das wir die Selbsterklärung haben. Ich zwar lästig eine einzigen Brief zu schreiben und für einen Nachmittag mal seinen Kopf zu nutzen. Aber mit sind ein paar Bögen Papier und eine Briefmarke lieber, als eine Standorterklärung abgeben zu müssen. Den dann ist es so, das Du immer wieder korrigierst und schreibst.
73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Ansonsten ist es ganz gut, das wir die Selbsterklärung haben. Ich zwar lästig eine einzigen Brief zu schreiben und für einen Nachmittag mal seinen Kopf zu nutzen. Aber mit sind ein paar Bögen Papier und eine Briefmarke lieber, als eine Standorterklärung abgeben zu müssen. Den dann ist es so, das Du immer wieder korrigierst und schreibst.
[/quote]

Sehe ich genau so zumal die Standorterklärung einiges kostet.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]

Ansonsten ist es ganz gut, das wir die Selbsterklärung haben. Ich zwar lästig eine einzigen Brief zu schreiben und für einen Nachmittag mal seinen Kopf zu nutzen. Aber mit sind ein paar Bögen Papier und eine Briefmarke lieber, als eine Standorterklärung abgeben zu müssen. Den dann ist es so, das Du immer wieder korrigierst und schreibst.
[/quote]

Sehe ich genau so zumal die Standorterklärung einiges kostet.

73
Peter[/quote]

Zumal es in den meisten Fällen keine große Aktion ist eine Selbsterklärung zu erstellen. Bei einzeln stehenden Gebäuden, welche auch nur selbst genutzt werden ist das eine Sache die recht schnell erledigt ist. Zeichnungen kann man auch recht einfach bekommen. Zur Not aus einer TOP-Karte kopieren und dann die Abstände da rein malen und fertig. Wenn das Grundstück ausreichend gross ist, reicht eine Draufsicht. Ich habe ingesamt 3 Blatt Papier, einen Umschlag und eine Briefmarke verbraucht. Zeitansatz ca. 30min!
Die Dokumentation für die Aufbewahrung vor Ort ist auch sehr hilfreich bei der Fehlersuche. Wer weiss denn in 2 Jahren noch aus dem Kopf, welches Kabel auf dem Dachboden was für einen Stecker hat etc....
Und die habe ich als EXEL-Datei auf PC.....
Ja ok, ich gebe ja zu: Wer Ordnung hält ist nur zu faul zum Suchen!

73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo OMs,

ich habe es genauso gemacht, wie meine Vorredner.
Maximale Leistung und gut ist es.

Was die Zeichnungen betrifft, gibt es in einigen Bundesländern die Möglichkeit die entsprechende Flurstückskarte kostenlos aus dem Netz zu ziehen. Da steht dann auch schon die entsprechende Nutzung drauf.

Wenn es um die Höhe der Gebäude geht, entweder den Lagplan befragen, so zur Hand oder schätzen. Ich denke kaum, daß es in den meisten Fällen auf einen Meter mehr oder weniger ankommt.

@DC9BM
Wie genau hast du deine Dokumentation ausgeführt?
Jeden verbauten Meter an Kabel und einzelnen Stecker, Weiche, Umschalter, etc. oder eher mehr Pi mal Daumen?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wie genau hast du deine Dokumentation ausgeführt?
Jeden verbauten Meter an Kabel und einzelnen Stecker, Weiche, Umschalter, etc. oder eher mehr Pi mal Daumen?[/quote]

Die Kabellängen habe ich grob ausgemessen. Ich sag mal so plus/minus 1-2m. Die Umschalter und die Stecker dazu habe ich dann auch so notiert wie sie verbaut sind... Also "N", "PL" etc. Da ich ab 144 MHz nur "N" und auf KW "PL" habe, ist das nicht so umfangreich.

Da ich sehr viel Platz hier umzu habe, brauchte ich die Kabeldämpfungen nicht so exakt auf den letzten Meter zu berechnen. Hier ist noch einiges an Reserve bis zur Grundstücksgrenze drin. Die nächste befahrbare Strasse ist 250m vom Grundstück entfernt. Dazwischen Wald mit viel Unterholz. Man könnte das zu Not als kontrolierbaren Bereich sehen, da ich in den letzten paar Jahren dort niemanden habe laufen sehen. Und das ganze Gelände ohnehin so nass ist, das dort keiner läuft der nicht unbedingt muss. Zur anderen Seite ist alles Wiese und Acker bis in ca. 1000m Entfernung. Ich habe mit 200 Watt gerechnet, und bin damit noch deutlich innerhalb meines Grundstückes.

73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Die Kabellängen habe ich grob ausgemessen. Ich sag mal so plus/minus 1-2m. Die Umschalter und die Stecker dazu habe ich dann auch so notiert wie sie verbaut sind... Also "N", "PL" etc. Da ich ab 144 MHz nur "N" und auf KW "PL" habe, ist das nicht so umfangreich.
[/quote]

Das habe ich mir alles geschenkt und durchgehend mit 750W an den Antennenklemmen gerechnet.
Mehr als 1db kommt sowieso auf keinem Band an Dämpfung vor.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Das habe ich mir alles geschenkt und durchgehend mit 750W an den Antennenklemmen gerechnet.
Mehr als 1db kommt sowieso auf keinem Band an Dämpfung vor.

73
Peter[/quote]
Peter, hier ging es nun um die Dokumentation. Bei der Berechnung habe ich die Kabel auch weggelassen. War nicht nötig, weil Platz ausreichend ist. Bei der Doku habe ich die Kabellängen und Stecker etc. mit aufgeführt.

73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Bei der Berechnung und den Schutzabständen bin ich noch einen Schritt weiter gegangen, als nur die maximal mögliche Sendeleistung anzugeben:

Ich habe den Antennengewinn bei jedem Band so hoch angesetzt, OHNE Berücksichtigung von Winkeldämpfungen, daß immer der Sicherheitsabstand genau an dem von mir kontrollierbaren Bereich (Decke oberstes Geschoß) endet.
Die Winkeldämpfung können, müssen wir aber nicht mit einrechnen. Selbst bei Standortbescheinigungen fließt sie oft nicht in die Berechnung mit ein, z.B. bei 3m-Rundfunksendern mit 3-4 Yagiantennen.
Hat mehrere Vorteile:

1. Ich kann so ziemlich ändern was ich will, inkl. den Standort der Antennen (in Grenzen), ohne daß die (dann richtig berechneten) Sicherheitsabstände die vorher berechneten "Kugeln" verlassen.

2. Kein anderer Funksender darf mehr auf dem Dach installiert werden, weil unweigerlich die Sicherheitsabstände sich dann überlappen würden und den kontrollierbaren Bereich verlassen würden.
Was bei mir nicht ganz unwichtig ist, da der Standort auch für Mobilfunkstationen geeignet wäre, bzw. jetzt nicht mehr ;-)

Unabhängig davon kann ich mit einem kalibrierten Feldstärkemeßgerät jederzeit den Nachweis erbringen, im kontrollierbaren Bereich keine Grenzwerte zu überschreiten.

Ich finde die Selbsterklärung und die Freiheiten, die man uns Funkamateuren darin ermöglicht, ganz prima.
Ganz nebenbei lernt man dabei einiges hinzu, was im Hobby gut zu gebrauchen ist!


73, Thomas


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum