Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 67 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: komplettes Funkverbot
Hallo zusammen ich möchte eure Meinung wissen.
Ich habe vom Rechtsaanwalt ein schreiben bekommen, in dem er mich auffordert meine Amateurfunktätigkeit,in meiner Wohnung komplett einzustellen,weil ich 1 Hausbewohner, der eine alte Anlage hat störe.
Das verstösst meiner Meinung nach gegen das Gesetzt Artikel 5 Abs.1 GG zur Meinungsfreiheit.
Der Vermieter kann mir zwar verbieten Antennen aufzustellen, aber das
funken in meinen vier Wänden darf er nicht verbieten.
Was sagt ihr dazu?
Gruss
Werner


  
 
 Betreff des Beitrags:
Empfehle ihm doch einfach im Gegenschreiben, er soll die BNet-Agentur zu Messungen auffordern und seine Vorwürfe prüfen lassen. Wenn Du nur EINEN störst ist die Chance sehr groß, daß dieser Mieter einfach nur über schlechtes Kabelmaterial bzw. üble Geräte verfügt. Das wird er sich zweimal überlegen.

Verbieten kann er Dir nichts. Denn auch Du hast Rechte, ein Hobby auszuüben! Man kann Dich natürlich darin beschränken, Vermieter, Antennenverbot, aber verbieten iss nicht.

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich hab den Mieter aufgefordert die RegTP anzurufen und einen Messwagen kostenlos vorbeikommen zu lassen, die Antwort:
"Sie dürfen nicht funken und stören"
Er hat eine alte 5.1 Anlage die ich störe, alle anderen Mieter (5) haben keine Störungen, aber mit dem ist nicht zu reden, wohnt seit 30 Jahren hier und meint ihm gehöre schon die Wohnung.
Ausserdem kann mir der Vermieter zwar verbieten eine Antenne sichtbar aufzustellen aber wenn ich einen Langdraht auf meinem grossen Balkon unsichtbar unterbringe hat er eigendlich keine Handhabe mehr.
Es geht aber darum das ich, so Wörtlich meine
"Amateurfunktätigkeit im Haus zu unterlassen habe".
Das ist als wenn man verbieten würde seine Meinung kundzutun und Zeitung zu lesen (die Antennensache mal ausgeklammert.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Es geht aber darum das ich, so Wörtlich meine
"Amateurfunktätigkeit im Haus zu unterlassen habe".
[/quote]

Deine Amateurfunktätigkeit geht ihn gar nichts an, das gilt auch für den Anwalt.
Wenn er anderer Meinung ist kann er ja Klage erheben.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Interessant wäre mal zu wissen auf welche Rechtsgrundlage der Anwalt seine
Aufforderung stützt. Aber das mit der BNetzA ist die einzige Möglichkeit.
Und dann kann der blöde Nachbar seiner 5.1 Anlage wohl bye bye sagen.
Wie Peter schon sagt geht den Deine Funktätigkeit nichts an.
Verbieten kann Dir niemand das Funken. Antenne ist auch nicht uneingeschräänkt verbietbar. Also kühlen Kopf bewahren :-)

73

Felix


  
 
 Betreff des Beitrags: Funken verboten
Hallo Werner,
vorab etwas zur Rechtslage: Die Rechtsformel bzgl Meinungsfreiheit ist in Deinem Fall nicht anwendbar, da es sich um zwei völlig verschiedene Rechtsansprüche bzw. Rechtsgrundlagen handelt. Massgeblich für den Amateurfunk ist die Amateurfunk VO mit den dazu gehörigen Ableitungen und Kommentaren.*

Praktisch gesehen heißt dass, solange alle Betriebsbedingungen eingehalten werden (Sendeleistung, Bandbereiche, EMVU usw) ist das Recht erst einmal auf Deiner Seite. Dein Nachbar ist angehalten sich mit der BNA in Verbindung zu setzen, zumal es sich um einen Einzelfall, also ihn als einzigen von der Störung betroffenen handelt.

Verbieten kann nur der Eigentümer einer Inmobilie, bzw. die Eigentümer. Das ist ein difizilies Problem, da er durchaus die Antennenanlage aus bautechnischen oder ästhetischen Gründen ablehnen kann.

Das Satellitenurteil (Migranten dürfen die Sender aus ihrem heimatland empfangen) ist bei einem Deutschen nicht relevant.

Fakt: er kann Dir den Betrieb nicht verbieten.

Und jetzt noch etwas zur Interpretation von Gesetzesnormen: Ein Gesetz wird durch die Kommentierung verschiedener Einzelgesetze wirksam. Aus diesem Grund sind die Kommentare zu den Gesetzestexten deutlich umfangreicher als die eigentlichen Gesetzbücher. Während meines Studiums der SoPäd durfte ich mich u.a. mit dem BGB, dem StGB und den SozG-Buch auseinandersetzen. Vorher habe ich auch an das geglaubt, was in gesetzbüchern steht.

73 de Armin DO1XXY


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich hab morgen einen Thermin bei meinem Anwalt.
Werde euch auf dem laufenden halten.
Wie geschrieben im gesammten Brief ist nicht ein einzigesmal von der Antenne die Rede nur das ich das funken zu unterlassen habe.
Werde meinen Anwalt natürlich darauf Aufmerksam machen das er die Antennenfrage nicht erwähnt.
Wäre ja ein Ding wenn einem das funken verboten werden könnte weil ein Mieter Störungen hat.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es mag zwar letzten Endes darauf hinauslaufen, daß Du nach einem Rechtstreit recht bekommst und Dir niemand den Amateurfunk als Teil der persönlichen Lebensführung in der Wohnung verbieten kann.
Aber wenn Du eine solche Wohnungsverwaltung hast, Die sofort und ohne jegliche persönliche Rücksprache einen Anwalt beauftragt, dann geh mal davon aus, daß hiernach die prompte Kündigung erfolgt, weil Du den Hausfrieden nachhaltig störst (sprich - dich dagegen gewehrt hast).

In Zukunft wird nämliche jegliche Störung - ob TV-Störung, brumender Kühlschrank, flackernde Glühbirne oder defekte Treppenhausbeleuchtung etc. wieder auf Dich zurückfallen.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Aber wenn Du eine solche Wohnungsverwaltung hast, Die sofort und ohne jegliche persönliche Rücksprache einen Anwalt beauftragt, dann geh mal davon aus, daß hiernach die prompte Kündigung erfolgt, weil Du den Hausfrieden nachhaltig störst (sprich - dich dagegen gewehrt hast).
[/quote]

Welche Wohnungsverwaltung meinst Du denn?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Welche Wohnungsverwaltung meinst Du denn?[/quote]

Ich gehe aus Erfahrung (in der WoWi) mal von einer Verwaltung aus.
Ein Einzelvermieter scheut eher die Gebühren für die Beauftragung eines RA, und schreibt selbst (meistens Unsinn) während die Verwaltung weniger Probleme damit hat, zur Durchsetzung ihrer Interessen kostenintensivere Methoden einzusetzen.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Du brauchst keinen Anwalt einschalten, das verusacht nur Kosten. Auf ein Schreiben eines Anwaltes brauchst Du überhaupt nicht reagieren.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nun, gegen eine Kündigung kann man sich ja auch wehren, schließlich ist
eine Kündigung nicht so einfach auszusprechen.
Ich hab übrigens eine Rechsschutzversicherung so das mir keine Anwaltskosten entstehen.
73...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Aber wenn Du eine solche Wohnungsverwaltung hast, Die sofort und ohne jegliche persönliche Rücksprache einen Anwalt beauftragt, dann geh mal davon aus, daß hiernach die prompte Kündigung erfolgt, weil Du den Hausfrieden nachhaltig störst (sprich - dich dagegen gewehrt hast).
[/quote]

Gegen eine Kündigung kann man sich ja auch wehren, es ist schließlich nicht so einfach für eine Hausverwaltung einen rauszuschmeißen.
Ich hab ja auch noch einen Schwerbehinderten Ausweis mit Kennzeichen G für gehbehindert und dadurch genieße ich besonderen Schutz.
Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe entstehen mir keine Anwaltskosten.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die ganze Rechthaberei bringt Dir nichts, wenn Du halbwegs in Frieden leben willst. Wichtig ist erst einmal, wer den Anwalt beauftragt hat -- der Mieter oder der Eigentümer der Wohnanlage (Verwaltung oder auch direkt). Wenn dieses erste Schreiben vom Mieter ausgeht, brauchst Du keine Kopfstände machen --- der Anwalt bekommt Geld dafür, daß er erst einmal schreibt. Wer etwas behauptet, muß es auch beweisen -- verlange erst einmal Beweise, bevor Du gleich alle möglichen Gesetze und Amateurfunkgeschichten auf den Tisch legst. Bestreite einfach im Gegenzug die "Störung" und warte ab, was dann passiert.

Versteife Dich nicht zu sehr auf eigene Rechte, alle anderen haben auch welche, auch ohne Ausweise und RS-Versicherung. Wenn es um den Hausfrieden geht, kann der Eigentümer Dir einiges untersagen -- der hat auch Rechte. Der braucht Dich nicht rauswerfen, aber ob Du dann nur noch im Streit dort wohnen willst ---- also einfach etwas moderat angehen und nicht gleich bei Anwaltsschreiben überreagieren.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wichtig ist erst einmal, wer den Anwalt beauftragt hat[/quote]

Ich denke, die Frage gibts doch garnicht. Das war offensichtlich der Mieter - denn die Verwaltung/der Vermieter hätte vorab andere Möglichkeiten, die er - ebenso offensichtlich - nicht nutzt. Zum Beispiel Antennenverbot. Das käme den Vermieter erstmal billiger, als der Anwalt!

Auch würde ein Vermieter erstmal die anderen Mieter befragen. Da die anderen fünf keine Probleme haben, hätte - bei einem vernünftigen Vermieter - der einzelne schon einen schweren Stand, sowas anzutreten. Auch bei einem technischen Vollpfosten mit fünf linken Daumen an der rechten Hand... Er begäbe sich ja selbst in die Pflicht, wenn die BNetzA tatsächlich aufläuft und evtl. ausgerechnet an diesem TV/Radio-Anschluß der Bauherr damals gepfuscht hätte (wobei es wohl eher ungeblockte HF auf der Netzzuleitung bzw. den Lautsprecherkabeln seiner 5.1-Anlage ist).

Also wars der Mieter. Das müßte im Schreiben aber drinstehen ("Mandant"). Hier kann er ja keine Anonymität mehr vorschieben, immerhin gehts um ein Rechtsverfahren.

73 Jörg


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum