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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 51 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: SSTV mal anders...
[u:20rlo6y1][i:20rlo6y1][b:20rlo6y1][size=200:20rlo6y1][color=red:20rlo6y1]SSTV mal anders:[/color:20rlo6y1][/size:20rlo6y1][/b:20rlo6y1][/i:20rlo6y1][/u:20rlo6y1]

und zwar wie gewohnt per Funkgerät
o d e r
mit dem PC, Laptop mit WWW-SSTV, MMSSTV, MixW, Chromapix, JVComm, ect. (bitte FSKID einschalten)
o d e r
per Smartphone, Pocket-PC, Tab mit 3G, HSDPA, oder WIFI und dem eigenen Browser für portable Zwecke !!!

Am 17.5.2011 wurde eine automatische Statistikführung integriert. In nur 75 Tagen liefen über "25.000" SSTV-Bilder über das System. Das sind täglich weit über 300 SSTV-Bilder !!!

Passend zum Computerprogramm WWW-SSTV (für den QSO-Betrieb) kann jeder auch einen eigenen SSTV-Gateway mit der Software "RF-Gateway" auf beliebiger Frequenz einrichten und betreiben (ein spezieller Key ist erforderlich).


[u:20rlo6y1]A L L E S kostenlos und frei[/u:20rlo6y1] für Funkamateure und "JEDERMANN" !!!
([color=red:20rlo6y1]spezielle Filter machen es möglich[/color:20rlo6y1])


Es ist unerläßlich "VOR" dem Download der Software komplett die Hilfe zu lesen:
http://dl5.dk/HomePage/html/deutsch.html


WWW-SSTV PC-Software:
http://dl5.dk/HomePage/WWW-SSTV.zip

WWW-SSTV RX-Gadget für den Desktop:
http://dl5.dk/HomePage/WWWSSTV-Gadget.zip

RF-Gateway:
http://dl5.dk/HomePage/RF-Gateway.zip


SSTV-Betrieb OHNE zusätzliche Software nur mit dem eigenen Browser:
http://dl5.dk/HomePage/html/qso.php


WWW-SSTV Registrierung:
Es wird für WWW-SSTV + RF-Gateway jeweils ein eigener Key benötigt. Bitte angeben für welches System der Key benötigt wird !
http://dl5.dk/script/key/register.php



Viel Freude mit dem etwas anderen System

Dieter DL5DK

http://dl5.dk
www-sstv@dl5.dk


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: SSTV mal anders...
[quote]Es ist unerläßlich "VOR" dem Download der Software komplett die Hilfe zu lesen: http://dl5.dk/HomePage/html/deutsch.html[/quote]

Naja - das klang ganz interessant, bis ich die Homepage sah:
Hint: Nicht jeder benutzt den Internet Exploder und nicht jeder hat den Acrobat exploitReader als Plugin installiert.

Ich konnte somit nur die Installationsanleitung lesen, nachdem mir den Link aus dem Quelltext gefischt hatte. Die Nutzung von PDF hierfür ist ja fast genauso umständlich wie in Word eine Mail zu schreiben und dann jene als Anhang zu verschicken.

In der Anleitung fiel mir noch auf:
Die Software muss man als Admin starten!? Warum denn bitte? Klappt die Anwendungsvirtualisierung für alte Software denn nicht?

Btw, quote: "all without monetary"-> :?:


  
 
 Betreff des Beitrags:
So sieht es bei mir aus, wenn ich Linux Ubuntu mit Firefox nehme und nach Plugins suchen lasse. :(

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags: WWW-SSTV + PDF-Anleitungen
Guten Morgen zusammen!

Hmmm,
über diese Schwierigkeiten habe ich ehrlich gesagt noch gar nicht nachgedacht... :roll:
Wenn jemand die Anleitungen als "TXT-File" haben möchte bitte kurze Info. Stelle sie dann als Download bereit.

Gruß Dieter DL5DK
[color=blue:16o1y29u][size=75:16o1y29u]( und ich habe immer gedacht "PDF" wäre Standard! )[/size:16o1y29u][/color:16o1y29u]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das Einzige, was bezogen auf Content im Netz Standard ist, ist HTML!

73, Kim


  
 
 Betreff des Beitrags: HTML-Anleitung
Habe soeben meine ersten Versuche dahingehend gestartet meine PDF-Anleitungen in das HTML-Format zu konvertieren. Das hat auch ganz gut geklappt. Allerdings bin ich mit der Qualität der herausgezogenen Bilderfiles nicht zufrieden.

Hat jemand einen [i:d0oob9ml]freien[/i:d0oob9ml] PDF2HTML-Konverter der das eventuell besser kann?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: SSTV mal anders...
[quote]

Passend zum Computerprogramm WWW-SSTV (für den QSO-Betrieb) kann jeder auch einen eigenen SSTV-Gateway mit der Software "RF-Gateway" auf beliebiger Frequenz einrichten und betreiben[/quote]

Du meinst sicher nicht auf einer beliebigen.
Vor dem senden ist jeweils zu überprüfen ob die Frequenz frei oder belegt ist.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: WWW-SSTV TX
Natürlich meine ich mit "jeder Frequenz" eine dafür zugelassene Frequenz. Auf die Amateurfunkbestimmungen möchte ich an dieser Stelle jetzt nicht eingehen...

N E I N,
man braucht nicht manuell darauf zu achten ob die Frequenz frei ist. Das macht die Software automatisch. Das RF-Gateway-Prg. ist auch nicht für den "normalen" Betrieb gedacht. Es arbeitet wie eine Relais-Station. Allerdings NUR für SSTV. Deshalb werden auch nur SSTV-Signale ausgewertet. Das heißt:
falls sich ein paar Leute auf einer SSTV-Frequenz z.B. in SSB unterhalten wird die Frequenz nicht als belegt erkannt - und das ist auch gut so.

Zur Zeit schlage ich mich noch mit der Konvertierung von PDF2HTML herum...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: WWW-SSTV TX
[quote]
falls sich ein paar Leute auf einer SSTV-Frequenz z.B. in SSB unterhalten wird die Frequenz nicht als belegt erkannt - und das ist auch gut so.[/quote]

DAS fördert natürlich ungemein die Aktzeptanz!

73
Ronny


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ronny: Och, wieso *g* ob ich nun von Hand das Aussenden eines Bildes anstoße und damit bewusst über ein SSB-QSO auf der Frequenz sende oder ob das ein Automat macht - da sehe ich wenig Unterschied *g*.

Es ist eine Frage des Ham-Spirit, eine Frequenz als belegt anzuerkennen... genauso wie es Ham-Spirit ist, nicht auf einer QRP-Frequenz mit 100 Watt CQ zu rufen, auch wenn angesichts der KW, die andere Kollegen auffahren, 100 Watt sich durchaus mal wie qrp anfühlen können. So z.B. gestern auf 7030 erlebt, als ein IK.... auf einmal auf der Frequenz loslegte und damit ein laufendes QSO zerstörte.

Damit wäre für mich das Thema sowieso schon durch :-)

73, Kim


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]auch wenn angesichts der KW, die andere Kollegen auffahren, 100 Watt sich durchaus mal wie qrp anfühlen können. So z.B. gestern auf 7030 erlebt, als ein IK.... auf einmal auf der Freque[/quote]

QRP wurde gestern sowieso neu definiert:
Pileup auf 40 bei VK7AC - Only QRP please.
Ein Belgier hatte "Net Control", er fragte jeden der sich bei QRP meldete nach der Leistung. Bis 100W wurde alles, ausnahmslos alles als QRP durchgewunken. Es war 1 Station mit 5W dabei und dann ging es mit 15W weiter. Die meisten um die 80-100W.

Aber interessant war es wie viel Südeuropa mit +60 Signalen anriefen und dann auf einmal doch QRP waren.

Ach ja und VK7AC war mit S7 zu hören auf der Vertikal.

Zu dem eigentlichen Thema, ich meinte das auch allgemein bezogen, da ist es wirklich egal, ob ein Automat oder ein OM sendet. Ich finde dieses "durchboxen" von Empfehlungen sowas von...
Vor allem sind es immer die gleichen, ich habe richtig "gute" Stationen noch nie bei so einem Unsinn gehört.

73
Ronny


  
 
 Betreff des Beitrags:
Also ich lege zwar Wert darauf, dass man sich an die gängigen Richtlinen hält (wozu hätte man sie sonst geschaffen - sie sollen das gemeinsame Miteinander ja erleichtern), aber ich würde nie mit brachialer Gewalt solche Regeln durchsetzen wollen. Ob das jetzt Bereichsgrenzen oder Aktivitätszentren sind, ich würde nie bewusst das Signal eines anderen OM torpedieren mit einem Signal, welches nach Bandplan dort eher zu finden sein sollte. Viel mehr wäre ich wohl derjenige, der freundlich darauf hinweisen würde, dass ich evtl. diese Frequenz Bandplankonform nutzen möchte und ob die benannten OMs nicht 5kHz tiefer oder höher ziehen könnten. Vielleicht würde ich auch einfach 5 kHz höher ziehen und dort mein SSTV machen :-)

Das alles ist sowieso nur Spekulation, weil ich bisher in meinem Leben vielleicht 3 SSTV-Aussendungen getätigt habe.

Ich finde es schon arg daneben, dass ein automatisch arbeitendes System hier nicht in der Lage ist, ordentlich zu erkennen, ob eine Frequenz offensichtlich belegt ist oder nicht. Es kann ja auch durchaus seinen Grund haben, warum auf der SSTV-Frequenz mal Sprechfunkbetrieb läuft. Hier automatisch einfach drüber zu schießen, nur weil remote einer der Meinung ist, jetzt ein Bild aussenden zu wollen, kann nicht angehen. Ich empfinde das als hochgradig unhöflich.

Vielleicht stehe ich da alleine mit meiner Meinung... aber ich hoffe es zumindest nicht!

73, Kim


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn ich das richtig verstanden habe ist zum senden über HF das Programm RF-GATEWAY zuständig. Dazu muss man daheim ja immerhin noch den TRX entsprechend verbinden. Darauf welche Frequenz "mein" Gateway nutzt habe wohl ausschliesslich ich Einfluss und damit auch darauf ob ich ein anderes Signal störe oder auch nicht ......

Was mich allerdings hier stört ist die Auffassung das man selbst eigentlich immer den sog. "Hamspirit" beachten soll. M.M. nach obliegt das aber eher denen die auf einer SSTV- oder meinethalben auch PSK-QRG in RTTY, SSB oder CW Betrieb machen. Das beste Bsp. ist doch aktuell die bereits länger bestehende Umstellung der Digimode-QRG´s im 40m Band. Immernoch läuft Betrieb auf 7035 anstatt erst ab 7040 kHz und immer wieder machen CWér ihrem Unmut darüber Luft indem sie dort gerne mal CQ rufen oder ausschweifende QSO fahren. In meinem Augen im übrigen vollkommen zu Recht denn der CW-Bereich geht nunmal mittlerweile bis 7040 kHz.

Auch immer wieder gerne gesehen die Franzmänner (lizenziert) die im 30m-Band SSB-Betrieb machen nur weil es in Frankreich anscheinend nicht explizit verboten ist. In dem Fall tut es mir weh das ich ausser QRP nix zur Verfügung habe um die Jungs mal so richtig aufzumischen ..... bis sie es gelernt haben das man dort nur CW und Digi macht......

Aber das muss im Endeffekt jeder für sich selbst entscheiden .... Man muss dabei natürlich berücksichtigen das in den 3 Regionen unterschiedliche Bandpläne existieren und es auch sein kann das jemand mit einer Aussendung durchaus Bandplankonform handelt.

Aber wie gesagt hat sicher der einzelne selbst Einfluss darauf auf welcher QRG sein RF-Gateway gerade "On Air" geht denn ich denke nicht das da eine CAT-Steuerung integriert ist die den TRX auf eine bestimmte QRG zwingt ....

cu :wink: :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Jürgen, das Problem ist doch das, dass (so habe ich das zumindest mal lange beobachten können) bei vielen SSTV-QSOs eben auch mal eine Phonie-Rückkopplung existiert, um eben das gesehene auf dem Bild noch einmal zu kommentieren oder dergleichen. Ich denke mal, das ist gar nicht mal so unüblich. Das o.g. automatisch arbeitende System würde nun aber nicht erkennen, dass hier noch Zusatzinfos zum Bild in SSB folgen, sondern würde einfach blind loslegen...

Das ist das, was mich hier stört.

73, Kim


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]In dem Fall tut es mir weh das ich ausser QRP nix zur Verfügung habe um die Jungs mal so richtig aufzumischen ..... bis sie es gelernt haben das man dort nur CW und Digi macht......[/quote]


Maaaama, der Jürgen hat mir mein Schaufelchen geklaut, jetzt hab ich ihm sein Eimerchen weg genommen.

So kommt mir das manchmal vor. Das hat nix mit dir zu tun Jürgen, aber warum wird dann nicht einfach weiter gedreht? Meine YL ist auch so, der Nachbar parkt manchmal etwas weiter vorn um seinen Hund richtig aussteigen lassen zu können. Wenn sie heim kommt muss sie 1x mehr am Lenkrad drehen und dann steht sie hier "Ich hab jetzt auch extra so weit vorn geparkt, damit er mal sieht wie es ist". Dumm nur, dass ihn das nicht stört, da er in einem anderen Winkel ausparkt.

Also was soll das? Die Bandpläne sind Empfehlungen, wenn mal jemand im Eifer des Gefecht auf der 14,230 SSB macht, dann wartet man eben kurz. Man kann ja auch höflich fragen, ob er QSY machen kann, wenn man gleich eine SSTV Sendung starten möchte. Und mit HÖFLICH meine ich solchiges!

73
Ronny


  
 

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