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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 20 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Amateurfunkrelais im Eigenbau
Hi,

seit über 10 Jahren lizenziert, und nie damit befasst, nun wird es zeit :P

als kleines Projekt soll ein Relais im 70 cm Band aufgebaut, und betrieben werden,
die Location befindet sich 780 M über NN auf der schw. Alb mitten in der "pampe"


über Erfahrungen anderer würde ich mich hierbei freuen, wie z.b welche Technik wurde eingesetzt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Amateurfunkrelai im Eigenbau
[quote]Hi,

seit über 10 Jahren lizenziert, und nie damit befasst, nun wird es zeit :P

als kleines Projekt soll ein Relai im 70 cm Band aufgebaut, und betrieben werden,
die Location befindet sich 780 M über NN auf der schw. Alb mitten in der "pampe"


über Erfahrungen anderer würde ich mich hierbei freuen, wie z.b welche Technik wurde eingesetzt.[/quote]

Das wird sich u.A. nach den Rahmenbedingungen richten wie sie auch in Deiner Zuteilung beschrieben sind.
Was ist Dir denn genehmigt worden?

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
hi,

danke für deine Antwort,

bisher wurde noch nichts genehmigt, bzw. beantragt.

ich will erst ein wenig planen ;O

das Relai soll später als kleines Ortsrelai dienen, und soll dafür sorgen das unsere Runde von Mobil Lückenfrei erreichbar ist.

es muss daher also nichts großes, oder besonderes sein.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]hi,

danke für deine Antwort,

bisher wurde noch nichts genehmigt, bzw. beantragt.

ich will erst ein wenig planen ;O

das Relai soll später als kleines Ortsrelai dienen, und soll dafür sorgen das unsere Runde von Mobil Lückenfrei erreichbar ist.

es muss daher also nichts großes, oder besonderes sein.[/quote]

Na ja, was nutzt die ganze Planerei wenn Du es nicht genehmigt bekommst?


  
 
 Betreff des Beitrags:
brauche ja erst einmal eine Grundlage, um zu wissen was genehmigt werden soll.

Wollte ja nur wissen was für Reciver i.d.r eingesetzt werden, bzw was sich dafür eignet,

dannach kann ich mir das alles Grob zusammenstellen, wenn das so weit passt, kann man genehmigen lassen,

es bringt mir ja nichts wenn ich eine Genehmigung vorliegen habe, und es später evtl. im Sand verläuft.

die anderen müssen hier etwas motiwiert werden :P


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich hoffe die Jungs und Mädels die Du motivieren möchtest spielen auch finanziell mit. Neben der Genehmigung und den Geräten ist bei dem Projekt wohl auch noch eine kostenpflichtige Standortbescheinigung der BNetzA fällig. Es muss eine entsprechende Möglichkeit bestehen das Relais aus der Ferne An- und Abzuschalten. Das entweder per Funksignalen oder per Internet. Bei letzterem müsste eine Internetanbindung an den Standort. Da es wohl ein abgelegener Platz zu sein scheint muss auch noch für die Spannungsversorgung gesorgt werden. Etliche Batterien die über Solarzellen geladen werden bspw. oder auch ein kleinerer Windgenerator zum laden der Batterien ....

Alles in allem wird das Projekt sicher mehrere 1000.- € verschlingen und die wollen erstmal finanziert sein ..... Ob sich das bei den aktuell niedrigen UKW-Aktivitäten überhaupt lohnt kommt noch hinzu .....

Viel Spass dennoch beim durchplanen ....

cu :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
2x Motorola TRX
1x WX-Steuerung
1x Duplexer nach Wunsch mit entspr. Sperrdämpfung
Kabel nach Standort
1 OMNI Antenne nach Wunsch
1 "Notempfänger" oder GSM Modul um das Relais abschalten/steuern zu können

Kosten weit unter 1k - Meine Meinung ist jedoch, ein weiteres 70cm ist so notwendig wie eine Steuererhöhung.

73
Ronny


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Ronny,

mag sicher sein das man die Geräteatstattung unter 1k bekommt aber dann schlagen noch Genehmigung, Standortbescheinigung (ich vermute das man eine solche bei einer Relaisfunkstelle benötigt und eine Selbsterklärung nicht ausreicht), Anschaffungskosten für Stromversorgung etc. dazu die insgesamt leicht ein vielfaches der Gerätekosten betragen können. Laufende Kosten können dann durchaus auch entstehen z.B. wenn das Gelände kein Eigentum ist sondern der Standort gemietet/gepachtet werden muss etc. pp ......

Von daher auch meine Anm. ob die zu motivierende Klientel u.U. auch finanziell mit an die Sache herangeht. Als Projekt für einen Alleinfinanzierer ist das m.M. nach nix ....

Ich will dem OM das ja nicht ausreden aber was die Kosten für Genehmigung und evtl. Standortbescheinigung betrifft sollte man im Vorfeld bei der BNetzA unverbindlich erfragen um Zahlen zu haben .....

Was Du bezüglich der Abdeckung mit Relaisfunkstellen ansprichst kommt dann noch hinzu. Ich denke auch das wir in DL eigentlich ziemlich gut mit 70 cm Relais bestückt sind und auf vielen ist auch so gut wie nichts mehr los ....

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich unterstelle jetzt mal ganz frei dem WW-Peter, dass er auch an die Überflüssigkeit eines solchen Relais gedacht hat.
Die Gebühren für den Standort/Rufzeichen usw. die kann man ja in die Hardwareplanung nicht mit einrechnen. Klar werden eben diese ein Vielfaches der Anschaffungskosten betragen, aber wenn es schön macht...
Immerhin habe ich hier jetzt auch so eine UKW Duoband Handfunke liegen, die ich ab und zu bei einer Fahrt quer durch DL auch mitnehme. Ich habe auf keiner Strecke, egal in welche Richtung bisher ein "Funkloch" gehabt. Dem steht aber gegenüber, dass ich trotz intensiven Rufens auch fast keine antwortende Station finde.
Schaut man sich die 70cm Relaiskarte an, dann gibt es dort auch keine weissen Flecken, eher schwarze Punkte, wo sich die Repeater bald gegenseitig "zu-blasen".

Um aufs Thema zurück zu kommen, was man an "einfacher" Hardware braucht habe ich bereits bis aufs Netzteil aufgeführt.

73
Ronny


  
 
 Betreff des Beitrags:
Kleiner Hinweis: Eine Standortbescheinigung ist nicht immer nötig.
Allerdings schon, wenn am geplanten Ort schon eine andere Funkstelle (lies leider: auch andere Amateurfunkstelle mit anderem Rufzeichen)
untergebracht ist.

Aus BEMFV:
(1) Eine ortsfeste Amateurfunkanlage bedarf einer Standortbescheinigung nach § 5, wenn sich am vorgesehenen Standort der Anlage bereits ortsfeste Funkanlagen befinden, auf die die Regelungen des § 4 anzuwenden sind." (ortsfeste Funkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt und mehr)

Näheres unter http://www.darc.de/mitglieder/geschaeft ... mvu-bemfv/ im PDF "BEMFV Standortbescheinigung"

Wenn man ein Relais nicht gerade bei einem kommerz. Anbieter wie Deutsche Funkturm GmbH unterstellt kann man wohl ein Relais relativ kostengünstig betreiben.
Mich würde z.B. sehr die Gegebenheiten bei einigen "großen" Funkstellen wie DB0ZU interessieren. Vitamin B ist sicher nie fehl am Platz.

Meiner Meinung nach sinnvoll wäre es sicher, die Zuteilung über eine Persongesellschaft/Interessengemeinschaft (Verein, etc.) statt über Einzelperson laufen zu lassen - macht die Weiterreichung von Aufgaben, etc. besser handhabbar.

Grüße

Salat


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Kleiner Hinweis: Eine Standortbescheinigung ist nicht immer nötig.
Allerdings schon, wenn am geplanten Ort schon eine andere Funkstelle (lies leider: auch andere Amateurfunkstelle mit anderem Rufzeichen)
untergebracht ist.
[/quote]
Nein, denn wie Du selbst zitiert hast:
[quote]
Aus BEMFV:
(1) Eine ortsfeste Amateurfunkanlage bedarf einer Standortbescheinigung nach § 5, wenn sich am vorgesehenen Standort der Anlage bereits [b:1qi93qra]ortsfeste Funkanlagen[/b:1qi93qra] befinden, auf die die Regelungen des § 4 anzuwenden sind." (ortsfeste Funkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt und mehr)
[/quote]
Da eine "ortsfeste Amateurfunkanlage" aber nach den Begriffsbestimmungen der BEMFV keine "ortsfeste Funkanlage" darstellt, ist keine Standortbescheinigung erforderlich, wenn sich dort nur Amateurfunkstellen befinden (die Anzahl spielt keine Rolle).


  
 
 Betreff des Beitrags:
@df4kv: Entsprechendes PDF gelesen? Dort steht daß selbst ein Rückbau einer Altanlage auf < 10W EIRP beim Aufbau einer Neuanlage nicht von einer Standortbescheinigung befreit.

Ich würde mich im Zweifelsfall aber eh an die BNetzA wenden.

Grüße

Salat


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]@df4kv: Entsprechendes PDF gelesen? Dort steht daß selbst ein Rückbau einer Altanlage auf < 10W EIRP beim Aufbau einer Neuanlage nicht von einer Standortbescheinigung befreit.
[/quote]
welches PDF meinst Du?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]@df4kv: Entsprechendes PDF gelesen? Dort steht daß selbst ein Rückbau einer Altanlage auf < 10W EIRP beim Aufbau einer Neuanlage nicht von einer Standortbescheinigung befreit.
[/quote]

Inwiefern benötigen Amateurfunkstellen eine Standortbescheinigung wenn keine kommerziellen Funkstellen an dem Standort betrieben werden?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das PDF welches im DARC-Verbandsbetreuungslink sichtbar ist..

Copy&Paste-Zitat von DL2DAP,DL9KCE inkl. Typos:
"Einführung:
Ist eine Amateurfunkstelle am selben Standort, wie eine andere Funkstelle (diese gilt (lei-
der!!!) auch für eine andere Amateurfunkstelle) so ist die Anzeige nach BEMFV nicht mehr
ausreichend und es muss auf eine (kostenpflichtige) Standortbescheinigung zurückgegriffen
werde."

Ihr dürft die gerne korrigieren, aber ich würde eine schriftliche Nachfrage bei der BNetzA vorziehen..

Grüße

Salat


  
 

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