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Baofeng UV-3 hält Grenzwerte nicht ein!

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Ameritron ALS-1300XCE :: Deutsche Bedienungsanleitung VX 7r  
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admin
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BeitragVerfasst am: Mo 27.6.2011 16:18    Titel: Baofeng UV-3 hält Grenzwerte nicht ein! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

angeregt durch diesen Thread habe ich mir weil ich neugierig war schon vor einiger Zeit ein UV-3 direkt aus Hongkong bestellt. Das Vorhaben das Gerät an der Uni zu vermessen habe ich jetzt bis zur Ham Radio vor mir hergeschoben. Dort hab ich das Gerät allerdings nun vermessen lassen. Das Spektrum beim Senden auf 2m war erschreckend. Der Abstand zur ersten Oberwelle betrug nur 22 dB (auf 70cm war der Abstand deutlich besser). Die Leistung war mit 1,8 Watt absolut im Rahmen und auch die Frequenzablage war nicht gravierend. Die Empfindlichkeit war auch hinreichend gut.

Über den 1750 Hz-Ton habe ich mich schon vorher gewundert. Man hatte den Eindruck, dass der Rufton nicht direkt eingespielt wird sondern nur über den Lautsprecher ausgegeben wird und so auf das Mikrofon einkoppelt. Die Messung bei der Bundesnetzagentur bestätigte diese Vermutung.

Leider war auf der Ham Radio der Drucker der Bundesnetzagentur nicht mehr funktionsfähig weshalb man leider keinen so schönen Bericht wie in den Vorjahren drucken konnte. Aus dem Grund hab ich jetzt nochmal selber nachgemessen und kann die Werte bestätigen (siehe angehängte Bilder).

Nun kann es ja sein, dass ich ein Montagsgerät erwischt habe. Direkt hinter mir stand jedoch ein OM, der das Gerät auch besitzt und es durchmessen lassen wollte. Bei seinem Gerät war die Unterdrückung der ersten Oberwelle 32 dB. Es scheint also eine große Streuung zu geben aber keines der Geräte war innerhalb der Grenzwerte.

Grüße
Michael

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BeitragVerfasst am: Mo 27.6.2011 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,
wir haben einen Tag später auch noch ein Gerät bei der BnetzA vermessen lassen. Gleiches Ergebnis.
Wie sagte der BnetzA Kollege, "Damit kann man nen Jet beim Militär per Funk bestellen"...
Da wie Du schon erwähnt hast, der Drucker defekt war, hat er sich aber mit seinem Handy Fotos von den Messergebnissen gemacht.
Er Teile mir auch mit das weiter ermittelt wird.

Mit den Geräten darf somit nicht gesendet werden.
Mein Kollege hat sein Gerät zurückgegeben. Der Händler auf der Ham war aber nicht sehr erfreut darüber.

Wir werden sehen was das Ganze noch ergibt.

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73 Alex (DL1KD)
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BeitragVerfasst am: Mo 27.6.2011 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wir haben nun also schon 3 Geräte, welche die Bestimmungen nicht einhalten. Wenn jemand auch die Möglichkeit hat sein Gerät zu vermessen wäre es toll wenn er die Ergebnisse hier einstellt.
Aber das sind ja tolle Aussichten. Allein auf der Messe gingen etliche dieser Geräte über den Ladentisch. Da wird die BNetzA einiges zu tun haben.

Nachtrag zu den obigen Bildern: Die Messung erfolgte hinter einem 20 dB Dämpfungsglied.

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DL3KCZ
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BeitragVerfasst am: Mo 27.6.2011 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

das kommt davon wenn die Geräte nicht mehr VOR dem Verkauf ne Zulassung füe DL brauchen...

Nacher muss dann teuer Müllabfuhr gespielt werden Sad

73 de DL3KCZ
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dl3ncw
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BeitragVerfasst am: Mo 27.6.2011 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Das Thema wurde schon hinreichend in der Yahoo Group diskutiert.
Hier ein Weg zur Verbesserung:

http://wa5znu.org/2011/06/uv3r-lpf/

73 de Joachim DL3NCW
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Julian
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BeitragVerfasst am: Mo 27.6.2011 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man sieht, wie wenig Aufwand vonnöten ist um das Gerät legal betreiben zu dürfen, fragt man sich schon, warum der Hersteller hier gespart und dann scheinbar an der Antenne herumgedoktort hat.

Eigentlich müssten die Verkäufer gezwungen sein darauf hinzuweisen, dass der Betrieb dieser Geräte im Serienzustand nicht erlaubt ist. Wundert mich, dass dort bei der HamRadio seitens der BNetzA nach mehreren katastrophalen Messungen seelenruhig zugeschaut wurde, wie Dutzende dieser Dinger über den Ladentisch gingen.

73,
Julian
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BeitragVerfasst am: Mo 27.6.2011 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, dass sich schon jemand dem Thema angenommen hat. Aber ist es nicht so, dass 60 dB Nebenwellenunterdrückung gefordert sind? Da wären die 48 dB der ersten Oberwelle ja schon noch ein gutes Stück entfernt.

Grüße
Michael

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df4kv
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BeitragVerfasst am: Mo 27.6.2011 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Julian hat Folgendes geschrieben:
Eigentlich müssten die Verkäufer gezwungen sein darauf hinzuweisen, dass der Betrieb dieser Geräte im Serienzustand nicht erlaubt ist. Wundert mich, dass dort bei der HamRadio seitens der BNetzA nach mehreren katastrophalen Messungen seelenruhig zugeschaut wurde, wie Dutzende dieser Dinger über den Ladentisch gingen.

Nunja, in Vfg33/2007 heißt es:
"Die Messung soll in der Konfiguration erfolgen, die dem Wirkbetrieb der Amateurfunkstelle entspricht."
Wenn sich dann herausstellt, daß bei Betrieb mit der Original-Gummiwurst der Oberwellenabstand doch noch die geforderten 60 dB erreicht, spräche zumindest nichts dagegen, den Betrieb in dieser Konfiguration - eine andere wird ja bei dem Gerät auch kaum vorkommen - zu tolerieren..
(edit: ich sehe gerade die starke Nebenwelle im 2m-Spektrum, damit ist natürlich nichts zu retten..)

73

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Ulrich, DF4KV
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BeitragVerfasst am: Mo 27.6.2011 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Genauer heisst es da:

Zitat:
In Anlehnung an die einschlägigen EU-Normen erfolgt die Messung der Leistungen, die zu unerwünschten Aussendungen führen, an den
Punkten der Amateurfunkanlage, an die zur Durchführung des Funkbetriebs Antennen bzw. Antennenanpassgeräte angeschlossen werden.
Dabei soll das im realen Funkbetrieb verwendete Zubehör (beispielsweise Stehwellenmessgerät und Tiefpassfilter) mit einbezogen werden.


Sprich: Über Stehwellenmessgerät etc. kann man streiten aber es wird definitiv VOR der Antenne gemessen.

Grüße
Michael

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df4kv
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BeitragVerfasst am: Di 28.6.2011 0:33    Titel: Antworten mit Zitat

admin hat Folgendes geschrieben:
Genauer heisst es da:

Zitat:
In Anlehnung an die einschlägigen EU-Normen erfolgt die Messung der Leistungen, die zu unerwünschten Aussendungen führen, an den
Punkten der Amateurfunkanlage, an die zur Durchführung des Funkbetriebs Antennen bzw. Antennenanpassgeräte angeschlossen werden.
Dabei soll das im realen Funkbetrieb verwendete Zubehör (beispielsweise Stehwellenmessgerät und Tiefpassfilter) mit einbezogen werden.


Sprich: Über Stehwellenmessgerät etc. kann man streiten aber es wird definitiv VOR der Antenne gemessen.

M. W. gibt es keine Vorschrift mehr (vor 30 Jahren stand es in der DV), die (beispielsweise bei einem Selbstbaufunkgerät) das Anbringen einer 50-Ohm-Buchse extra für Meßzwecke verbindlich macht.
Laut AFuV müssen die "Aussendungen der Amateurfunkstelle" den Nebenwellenstandards genügen.
Die Fragestellung oben war ja auch etwas anders:
Muß schon die BNetzA präventiv den Händler zur Erklärung zwingen, daß der Sendebetrieb des serienmäßig verkauften Gerätes nicht zulässig ist?
Ich denke nicht. Falls es nur mit der Beipack-Gummi-Dummyload die 60 dB schafft, würde ein entsprechender Beipackzettel reichen. Wer das Gerät dann trotzdem kauft...

Für die Folgen, die bei Anschluß so einer Gurke an eine Hochgewinnantenne entstehen können, ist letztlich immer der Käufer verantwortlich, der IDR ja auch eine fachliche Prüfung abgelegt hat.

73

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Ulrich, DF4KV
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BeitragVerfasst am: Di 28.6.2011 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bundesnetzagentur sollte sich viel mehr auf die millionenfach verbreiteten PLC Modems kümmern, die wirklich den Funkverkehr großflächig und das 24 Stunden am Tag vermüllen. Bei diesen Dingern werden die in der Norm genannten Grenzwerte für Nebenaussendungen eklatant überschritten. Die werden nach wie vor in großen Mengen vom Fachhandel verkauft, ohne dass die BNetzA sich einen Kopf macht.

22 dB Nebenwellenabstand sind natürlich miserabel, aber bei einem Preis von 35 Euro inclusive Ladegerät und Versand nach DL (www.409shop.com) ist wohl jedem klar, was da an Qualität zu erwarten ist. Das kosten bei Kenwood gerade mal ein Ersatzakku.

Bei einer 2W Handfunke, die nur gelegentlich mal sendet wird sich allerdings der Schaden in Grenzen halten. Zumal - absolut gesehen - manch ein teueres japanisches 2m Gerät an einer 750W 2mPA und einer Richtantenne mit Gewinn auch nicht viel weniger Nebenaussendungen in die Luft lässt, als das Kleinteil mit 1,8 W und schlechtem Antennenwirkungsgrad.

Was sagen eigentlich die derzeit gültigen Bestimmungen über die Grenzwerte von Nebenwellenaussendungen?

73, Günter
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df4kv
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BeitragVerfasst am: Di 28.6.2011 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Dl4ZAO hat Folgendes geschrieben:

22 dB Nebenwellenabstand sind natürlich miserabel, aber bei einer 2W Handfunke, die nur gelegentlich mal sendet wird sich der Schaden in Grenzen halten. Zumal - absolut gesehen - eine ordentliche 750W 2mPA an einer Richtantenne mit Gewinn auch nicht viel weniger Nebenaussendungen in die Luft lassen kann, als das Kleinteil mit 1,8 W und schlechtem Antennenwirkungsgrad.

darauf wollte ich auch hinaus: Sind von den kleinen HongKong-Spielzeugen, deren Meßwerte wohl niemanden wirklich überraschen werden, im späteren Betrieb _mit_ Gummiwendel besondere Probleme zu erwarten, oder dürfte es nicht vielleicht größeren "Erkenntnisgewinn" bringen, bei solchen Veranstaltungen einmal die (Sender-)Rauschspektren derjenigen Stationstransceiver zu vermessen, die man später in Kombination mit QRO-Endstufen an hohen Antennen wiederfinden wird..?
73

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Ulrich, DF4KV
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BeitragVerfasst am: Di 28.6.2011 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

...gab es denn nicht schonmal so einen ähnlichen Thread in dem man das Wouxun-Gerätchen "zerrissen" hat weils ebenfalls diverse Werte nicht erfüllt bzw. eingehalten hat?
...scheint auch damals schon nicht wirklich jemanden interessiert zu haben da die Dinger ja immer mehr gekauft wurden und werden, hihi....

...die Welt ist eben seltsam.....(grins)...

73 Mike

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BeitragVerfasst am: Mi 29.6.2011 8:43    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll das Genörgel?
Das Gerät hat ist doch CE zertifiziert.
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BeitragVerfasst am: Mi 29.6.2011 8:45    Titel: Antworten mit Zitat

CE = China Export?
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Blog: http://www.dg9vh.de

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