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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 16 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Handheld für die Arbeit
Hi, ich weiss nicht wo ich donst hin schreiben soll, deswegen versuche ich es mal hier

Ich suche nach einen Handheld für die Arbeit, VHF und UHF, am bestem in einem Gerät. Ich sollte es selbst programmieren können, am besten mit Zifferntasten am Gerät und evtl. per PC für die Erstprogrammierung aller Kanäle...

Ich habe da was bei Yaesu gefunden aber ich weiss nicht was sich für mich lohnt, da einige Geräte GPS und son Schnickschnack haben, das brauche ich nicht. Am besten wäre:

- VHF/UHF in einem Gerät (evtl. sogar Dual-Empfänger zum hören von 2 Sendern gleichzeitig)
- Display und Zifferntasten zum einprogrammieren der Kanäle
- evtl. PC-Anschlussmöglichkeit zur Erstprogrammierung
- evtl. Spritzwassergeschützt

Hat da einer eine Idee, was da für mich in Frage kommt?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Yaesu VX-7.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Yaesu VX-7.[/quote]

Kann der denn nicht nur die Amateurfrequenzen??? Weil auf der Arbeit haben wir gekaufte Frequenzen im VHF und UHF Bereicht und funken selbstverständlich nicht in den öffentlich freien Amateur-Frequenzen...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Yaesu VX-7.[/quote]

Kann der denn nicht nur die Amateurfrequenzen??? Weil auf der Arbeit haben wir gekaufte Frequenzen im VHF und UHF Bereicht und funken selbstverständlich nicht in den öffentlich freien Amateur-Frequenzen...[/quote]

Du solltest erst mal genau definieren, was du mit dem Gerät machen willst. Nur empfangen oder auch senden.

So wie es sich aber anhört, möchtest du das Gerät für Betriebsfunk oder gar BOS Anwendungen verwenden. Das geht natürlich nicht(rechtlich), ausser mit dafür zugelassenen Geräten. Da wirst du hier auch keinen Rat bekommen.
Solltest du aber schon mal mitbekommen haben, du bist immerhin seit 2008 hier angemeldet und auch nicht ganz inaktiv.

Amateurfunkfrequenzen sind, mal so nebenbei bemerkt, keinesfalls öffentlich oder frei wenn man vom Sendefall ausgeht, hören darf sie hingegen jeder.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Natürlich senden und empfangen. Es geht darum, dass wir momentan Motorola-Geräte haben, die zwar sehr gut sind, aber ziemlich unpraktisch, da wir da für alles zum Händler müssen... Wir können zb wenn ein Gerät defekt ist nicht einfach ein Anderes nehmen, da nicht überall alle Kanäle drauf sind und wir zum umprogrammieren auch wieder zum Händler müssen...

Und da nun so langsam neue Geräte fällig sind wollen wir evtl. andere Geräte kaufen, wo wir selbst (unser Techniker) die Kanäle einprogrammieren könnten. So wären wir wesentlich flexibler im Gebrauch...

Es ist also klar für Betriebsfunk (wir haben betriebseigene Frequenzen, die auf uns registriert sind)

Ich weiss auch dass es hier im Forum um Amateurfunk geht, aber ich weiss nicht wo ich Leute finden könnte die sich besser mit Funkgeräten auskennen. Und ich selbst hab seit langem nichts mehr mit Funkgeräten am Hut, und bin deswegen nicht mehr auf dem neuesten Stand.

Dass auch Amateurfunkfrequenzen nicht öffentlich und frei sind für jedermann, das ist mir auch klar. Aber ich habe das auf lizenzierte Amateure bezogen...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Es ist also klar für Betriebsfunk (wir haben betriebseigene Frequenzen, die auf uns registriert sind)[/quote]

Gut, dann fällt das oben genannte VX7 schom mal flach. Wäre zwar technisch kein Problem, aber rechtlich nicht zulässig. Ihr seid bei der Gerätewahl auf für den Betriebsfunk zugelassene Geräte beschränkt.

Schildert doch einfach dem Händler eueres Vertrauens deine oben genannten Wünsche. Ich bin sicher, dass sich da auch bei BF-Geräten was finden lässt, das diese Anforderungen erfüllt.

73, Peter, DO3QQ


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Es ist also klar für Betriebsfunk (wir haben betriebseigene Frequenzen, die auf uns registriert sind)[/quote]

Gut, dann fällt das oben genannte VX7 schom mal flach. Wäre zwar technisch kein Problem, aber rechtlich nicht zulässig. Ihr seid bei der Gerätewahl auf für den Betriebsfunk zugelassene Geräte beschränkt.

Schildert doch einfach dem Händler eueres Vertrauens deine oben genannten Wünsche. Ich bin sicher, dass sich da auch bei BF-Geräten was finden lässt, das diese Anforderungen erfüllt.

73, Peter, DO3QQ[/quote]

Ist eine Idee, da ich aber seit langem nichts mehr mit Funk/Amateurfunk am Hut habe, und mein "Händler des Vertrauens" bis jetzt immer das Internet war, muss ich mir erst mal son Händler im Umkreis suchen...

Unser momentaner Händler ist Mot**ola selbst, resp. die verkaufen NUR Mot**ola und werden mir demnach auch sonst nichts raten. Und die wollen, natürlich, Geld verdienen, und geben uns deshalb keine Möglichkeit unsere Funkgeräte selbst zu programmieren... Und auch mal eben nen defekte Antenne abschrauben und ne neue aufschrauben geht nicht, da muss das Gerät zur "Reparatur" sprich wir müssens hin bringen, es wird ins Regal gelegt zu den defekten Geräten und wenns an seiner Zeit ist, kommt ne neue Antenne dran, und man gibt uns Bescheit dass es "repariert" ist... Dann kommt natürlich ne Rechnung für ne neue Antenne und 15min (das ist halt die kleinste Zeiteinheit) Arbeit für die "Reparatur"...

Das sind alles Begründungen zum Wechsel der Geräte...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn der Betriebsfunkmarkt nicht hergibt, was man braucht, dann muss man nach Alternativen suchen. Wenn das ein AFU-Gerät, was solls.

Ich kenne Händler die haben damals das VX-1 massenhaft für Betriebsfunk verkauft, weil die Kunden das so wollten. Kunde zufrieden, Händler zufrieden. Das nennt man Marktwirtschaft.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Lass mal ein Motorola aus der Hosentasche oder vom Sitz fallen und ein AFU-Gerät, dann weisst du wo der Unterschied ist. Gleiches gilt auch für den Spritzwasserschutz, die Wiedergabelautstärke, die Sendebandbreite, hohe Temperaturen, tiefe Temperaturen usw.

Mir sind keine "Duoband" Betriebsfunkgeräte bekannt und Motorola Geräte kann man sehr wohl selbst programmieren.

Auch hat es einen Grund warum die meist keine Tastaturen haben und wenn dan noch Ruffunktionen mit ZVEI ins Spiel kommen, scheiden die Amateurfunkgeräte schon technisch aus.

73
Ronny


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Das nennt man Marktwirtschaft.[/quote]

Das nennt man Verstoss gegen das FTEG


  
 
 Betreff des Beitrags:
@thiro: Du kommst um einen Händler und ein zugelassenes Gerät nicht herum, weil das Gerät im Reparaturfall auch nur von einem dafür zugelassenen Händler repariert werden darf. Während der Garantiezeit redet auch der Hersteller noch mit, die BNA immer.

Die meisten AFU-Händler verkaufen auch Betriebsfunk (vom Afu alleine kann keiner leben), da mußt Du Dich in Deiner Umgebung umhorchen. Außer Versandhandel bieten auch übrige E-Fachhändler Reparaturannahme per Versand an und/oder bestellen Dir die Geräte. Ich würde mich in der nächsten Umgebung nach dem bequemsten Weg umsehen und nicht unbedingt nach dem billigsten Anbieter.
[quote]Wenn der Betriebsfunkmarkt nicht hergibt, was man braucht, dann muss man nach Alternativen suchen. Wenn das ein AFU-Gerät, was solls. Ich kenne Händler die haben damals das VX-1 massenhaft für Betriebsfunk verkauft, weil die Kunden das so wollten. Kunde zufrieden, Händler zufrieden. Das nennt man Marktwirtschaft.[/quote]Deine Rechtsauffassung ist bemerkenswert -- für BNA und Staatsanwalt. Ohne CE Kennzeichnung und Zulassung als Betriebsfunk verkaufen ..... ich kann mir nicht vorstellen, da ein Händler so blöd ist. Das läuft über die Bücher und ist nachvollziehbar. Hast Du Dich informiert wie der Händler diese Klippe evtl. per Zulassung umschifft hat (bei genügend Mengen immer noch ein Geschäft) oder schwafelst Du nur Halbwissen ??

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Liebe Krawattenträger, auch wenn ihr meint, dass ich nur schwafele, so irrt ihr doch. Die reale Welt hat wenig mit eurer hochgeordneter und reglementierter Funkwelt zu tun.

Auch wenn ihr mir nicht glaubt, so versichere ich euch, dass ich einen Funkhändler kenne, welcher sowohl Betriebsfunk als auch Amateurfunk verkauft und welcher massenweise VX-1 als Betriebsfunkgeräte verkauft hat, weil die Kunden ein ultrakompaktes 70cm-Gerät gebraucht haben. Niemand, aber auch wirklich niemand hat sich daran gestört gefühlt.

Hier geht es nicht um meine Rechtsauffassung. Ich informiere nur darüber, was in unserer schöner hochgeordneter und reglementierter Welt abläuft. Ihr hättet doch Staatsanwälte und Richter werden sollen, da hättet ihr euch so richtig austoben und eure tiefsten Träume verwirklichen können.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo "Lizenzierter",

hast Du auch ein Amateurfunkrufzeichen ??? ;-)

Was da draussen passiert wissen wir wohl alle nur zu gut.

Es geht hier nicht drum, was technisch geht sondern es interessiert alleine die Rechtslage und die ist in Deutschland halt mal genau geregelt. Was meinst Du was passiert, wenn so einem Betriebsfunker durch solch ein Gerät ein Schaden zugefügt wird ? Dann möchte ich nicht in der Haut des Verantwortlichen stecken.

Also laß die guten Ratschläge sein oder besser noch verkneif Dir den Beitrag ganz ! Mit solchen Beiträgen verunsicherst Du die nicht Funker nur noch mehr.

73 Joachim DL3NCW


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Liebe Krawattenträger, auch wenn ihr meint, dass ich nur schwafele, so irrt ihr doch. Die reale Welt hat wenig mit eurer hochgeordneter und reglementierter Funkwelt zu tun.

Auch wenn ihr mir nicht glaubt, so versichere ich euch, dass ich einen Funkhändler kenne, welcher sowohl Betriebsfunk als auch Amateurfunk verkauft und welcher massenweise VX-1 als Betriebsfunkgeräte verkauft hat, weil die Kunden ein ultrakompaktes 70cm-Gerät gebraucht haben. Niemand, aber auch wirklich niemand hat sich daran gestört gefühlt.

Hier geht es nicht um meine Rechtsauffassung. Ich informiere nur darüber, was in unserer schöner hochgeordneter und reglementierter Welt abläuft. Ihr hättet doch Staatsanwälte und Richter werden sollen, da hättet ihr euch so richtig austoben und eure tiefsten Träume verwirklichen können.[/quote]

Du wirst es nie verstehen. Akzeptiere doch einfach mal, dass der Forenbetreiber es nicht wünscht oder sogar Ärger bekommt, wenn man hier illegale Tipps gibt. Was jeder einzelne für sich macht steht auf einem anderen Blatt.

Das mit den "Krawattenträgern" kannst dir auch sparen. Mir scheint eher du trägst diese desöfteren und zwar viel zu eng.

@ Thiro:

Ich habe im Betriebsfunksektor positive Erfahrungen mit den Kenwoodgeräten gemacht. Zum Bsp. das TK-2202 oder eines der Nachfolger, einfach gestrickt, robust, Progsoftware gibt es auch, allerdings, wie der Ronny (DK3UO) schon geschrieben hat, sind auch mir keine Duobandgeräte bekannt. (TK-2202 > 2m, 136-174 MHz, 8 Frequenzen programmierbar, in der Bucht als Neugerät um die 270.-€)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Krawatten habe ich seit einiger Zeit abgelegt und ich frage mich, was der Name "Lizenzierter" bedeuten soll. Falls Du außer pauschalem Geschwafel keine Informationen hast, dann erzähle hier nicht Halbwahrheiten. Ich habe seit 1996 Yeasu Handfunken (FT51R und VX2R) und die Fa. Yaesu verkauft(e) auf der Basis der FT5x Reihe, der VX.. Reihe und weiteren Geräten mit anderer Firmware und Ausstattung an Militär, BOS und auch Betriebsfunk. Bist Du Dir überhaupt sicher, daß größere Mengen VX1 als unmodifizierte Afu-Geräte für Betriebsfunk verkauft wurden ?? Weißt Du so genau, daß der Händler nicht evtl. ganz offizielle und zugelassene Yaesu Mods eingebaut hat ?? (Ich weiß zumindest für meinen FT51R, daß es Mods gab/gibt, für die damals mein Händler querschreiben mußte und die nur für festgelegte Personenkreise ausgehändigt/eingebaut wurden).

Es gibt sicher immer wieder schwarze Schafe, aber so wie Du es postest müßte der (Dein benannter) Händler absolut bescheuert, gewerbeunfähig und fast schon lebensmüde sein.

@Thiro: laß Dich nicht verrückt machen und bleib beim Fachhandel, alles andere kann nur völlig unnötige Probleme verursachen, die keinesfalls eine minimale Einsparung wert sind.

73 Peter


  
 

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