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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 13 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Antennebefestigung mit Rohr ST32
Ich beabsichtige meinen KT34A Beam auf das Dach zu setzen.
Die Antenne hat ein Eigengewicht von knappen 20kg und 0,42m² Windfläche.
Jetzt habe ich ein Stahlrohr 60mm 4mm Wandstärke ST32 Stahltyp.
4m Rohr werden an Dachsparren und Dachboden befestigt. Einspannlänge ist 2m. An die aus dem Dach herausragenden 1,5m werden 2 Plattformen für
Rotor und Oberlager befestigt. Plattformabstand 1,5m. Das Drehrohr hat eine Länge von 2m. Ebenfalls 60mm ST32 Stahlrohr 4mm Wandstärke.
Ist das ST32 Rohr geeignet oder sollte es doch ein ST52 Rohr sein?

vy73
Thorsten


  
 
 Betreff des Beitrags: Stahl
Ich weiss nicht ob du weisst was ST32 bedeutet?

ST= Baustahl
32= 320 N/qmm ZUGFESTIGKEIT

Nun zieht ja deine Antenne nicht nach oben, also ist dieser Wert irrelevant.

Schon alleine wegen des korrodierens würde ich keinen Baustahl nehmen, unbehandelt gammelt dir der weg und das gibt häßlich Spuren auf dem Dach.
Lass das Rohr verzinken!

Die Windlast deiner Antenne beträgt: 462N bei 140 Km/h
Brechen wirds nicht, aber wird ne ganz schön schaukelige Sache, denke ich.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stahl
[quote]

ST= Baustahl
32= 320 N/qmm ZUGFESTIGKEIT

Nun zieht ja deine Antenne nicht nach oben, also ist dieser Wert irrelevant.

[color=blue:3bzdtv24]Das ist sehr wohl relevant, und hat nichts damit zu tun ob die Antenne nach oben zieht oder nicht.
Die Zugfestigkeit bestimmt neben Durchmesser und Wandstärke den zulässigen Biegemoment eines Rohres.
[/color:3bzdtv24]

Lass das Rohr verzinken!
[/quote]

Er hat nicht geschrieben das es unverzinkt ist.

ST32 reicht wenn der Beam gleich oberhalb des Lagers sitzt..

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stahl
[quote]Ich weiss nicht ob du weisst was ST32 bedeutet?
[/quote]

Die Frage geht eigentlich an alle hier. Die Bezeichnung ST32 stammt aus der Nachkriegszeit und gilt schon lange nicht mehr.
Für Stähle gibt es zwei unterschiedliche Arten des Bezeichnungssystems:

1. Bezeichnung nach Kurznamen – DIN EN 10027-1
2. Bezeichnung nach Nummernsystem – DIN EN 10027-2

Ein Beispiel:
E360C
- Einsatzgebiet: Maschinenbau
- Mindeststreckgrenze: 360 N/mm^2
- gut kaltumformbar

Wenn das Rohr wirklich ST32 ist, dann ist es so alt, daß man es nicht mehr verwenden sollte. Vielleicht taugt es noch fürs Museum :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stahl
[quote]

Die Bezeichnung ST32 stammt aus der Nachkriegszeit und gilt schon lange nicht mehr.

[color=blue:1hpzt6wz]Das ist Unsinn, die EN 10027 wurde erst 1992 eingeführt und beide Bezeichnungen werden noch parallel benutzt.
Bis dahin galt die nationale DIN 17100.

http://www.salzgitter-mannesmann-stahlh ... lrohre.pdf
[/color:1hpzt6wz]

Wenn das Rohr wirklich ST32 ist, dann ist es so alt, daß man es nicht mehr verwenden sollte. Vielleicht taugt es noch fürs Museum :wink:[/quote]

Du meinst es wäre im Lauf der Jahre weich geworden? :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stahl
[quote]
Du meinst es wäre im Lauf der Jahre weich geworden? :roll:[/quote]

Um die Antwort leicht und nicht zu fordernd zu gestalten: Ja, so kann man sich das laienhaft vorstellen, auch wenn es eigentllich das ganze Gegenteil ist, nämlich Versprödung.

Die Fachausdrücke lauten dazu Wasserstoffversprödung und interkristalline Korrosion. Beide sind häufig Ursache für Brüche mit fatalen Folgen. Wenn einem eine Antenne auf den Kopf fällt ist das ja nicht so schlimm, gell.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stahl
[quote]

Wenn einem eine Antenne auf den Kopf fällt ist das ja nicht so schlimm, gell.[/quote]

Sicher nur Glückssache, dass mein mittlerweile 32 Jahre alter Tower noch nicht zusammen gefallen ist


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich habe mit St52 (als Beispiel für meine Mastrohre) kurz gesucht: im Stahlhandel sind die Begriffe St## nach wie vor üblich, die TU Braunschweig veröffentlicht aktuell: [quote] Abgeschlossene Forschungsprojekte:
* Einfluß der Beanspruchungsgeschwindigkeit auf das mechanische Verhalten von unlegiertem Baustahl
* Veränderung der Fließfläche von Baustahl bei mehrachsiger plastischer Wechselbeanspruchung
* Baustahl St52 unter zweiachsiger plastischer Wechselbeanspruchung
* Zyklische Plastizität bei Stahlkonstruktionen
* Werkstoffverhalten von Baustahl St37 unter plastischer Wechselbeanspruchung [/quote] In DL scheintSt32/37/52 usw. noch zu gelten. KA4 ??
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
..falsche Taste..


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Peter,

die Norm gilt schon lange und nur weil das jemand nicht beachtet oder als Entgegenkommen noch die alten Bezeichnungen parallel verwendet ist das noch kein Beweis der Ungültigkeit.

Siehe z.B.: http://www.wecobis.de/jahia/Jahia/Home/ ... S/Stahl_GS
Literatur z.B.: DIN Deutsches Institut für Normung e. V. (Herausgeber);
DIN EN 10027-2, September 1992. Bezeichnungssysteme für Stähle; Teil 2: Nummernsystem; Deutsche Fassung EN 10027-2:1992
Berlin (Deutschland, Bundesrepublik)
Beuth Verlag GmbH
1992,11 S.
Die EU Normbehörde ECISS, Nachfolger von COCOR (1953) gibt es seit 1986: http://www.cen.eu/CEN/sectors/sectors/m ... eciss.aspx

Egal wie, es lohnt sich, in gutes Material zu investieren. Bei Brücken, Kränen etc. wird regelmäßig geprüft. Welcher Funkamateur tut das schon. Meist kann er es gar nicht, da er keine Ausrüstung wie Ultraschall oder Röntgen oder auch nur Farbeindringprüfmittel hat. Irgendwann gibt dann der eine oder andere hinter vorgehaltener Hand zu, daß er nach den Herbststürmen eine neue Antennenanlage hat. Bei den in DL inzwischen langsam häufiger auftretenden Mini-Tornados wird man noch einiges erleben.

Genug Hinweise, jetzt wird gefunkt. [url=http://www.freesmileys.org/smileys.php:jprtt9jp][img:jprtt9jp]http://www.freesmileys.org/smileys/smiley-sw022.gif[/img:jprtt9jp][/url:jprtt9jp]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

die Norm gilt schon lange und nur weil das jemand nicht beachtet oder als Entgegenkommen noch die alten Bezeichnungen parallel verwendet ist das noch kein Beweis der Ungültigkeit.

2: Nummernsystem; Deutsche Fassung EN 10027-2:[b:287fjgn4][color=blue:287fjgn4]1992[/color:287fjgn4][/b:287fjgn4][color=blue:287fjgn4]

genau das habe ich geschrieben, aber wenn 1992 für Dich identisch mit der Nachkriegszeit ist...
Ich schrieb auch nicht sie sei nicht gültig[/color:287fjgn4]

Egal wie, es lohnt sich, in gutes Material zu investieren. Bei Brücken, Kränen etc. wird regelmäßig geprüft. Welcher Funkamateur tut das schon. Meist kann er es gar nicht, da er keine Ausrüstung wie Ultraschall oder Röntgen oder auch nur Farbeindringprüfmittel hat. [/quote]

Die muss man nicht selbst haben.
Die letzte Prüfung habe ich 2007 durchführen lassen, Magnetpulverprüfung und Schichtdickenmessung der Verzinkung.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote].... älterer Post:
Die Bezeichnung ST32 stammt aus der Nachkriegszeit und gilt schon lange nicht mehr.
... neuer Post:
die Norm gilt schon lange und nur weil das jemand nicht beachtet oder als Entgegenkommen noch die alten Bezeichnungen parallel verwendet ist das noch kein Beweis der Ungültigkeit. ...[/quote] Jetzt sollten wir mal grammatikalisch und logisch festhalten, was eigentlich "Ungültigkeit" hier bedeuten soll. Ich komme aus der Elektrotechnik und habe im Maschinenbau gelernt, d.h. die Stahlnormen habe ich auch büffeln müssen (in der Nachkriegszeit). Es ist ausgesprochen albern, im normalen Umgang auf die Verwendung der jeweils akuellen Normen herum zu hacken, wenn jemand die alten Einheiten und Bezeichnungen verwendet. Meine Mastberechnungen habe ich noch in kpm gemacht (obwohl teilweise auch kg*m gerechnet wurde....), den Luftdruck lese ich noch in millibar ab statt der hektischen Pascal, und beim Metzger bekomme ich auch noch 1/2 Pfund Hackfleisch. Bei St52 bekomme ich den richtigen Stahl, bei NYM auch das richtige Kabel. Irgendwie sollten wir die Kirche im Dorf lassen, falls der Fragesteller nicht gerade an seiner Dissertation arbeitet.

Ich habe meine Anlage für 160 km/h ausgelegt und 140 km/h hat sie bereits ausgehalten -- alles St52 und entsprechend ausgelegt -- in kpm berchnet. (140km/h lt. Lokalzeitung und Nachbarn, die wegen ihrer Schäden nachgeforscht haben).
73 Peter --


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Die letzte Prüfung habe ich 2007 durchführen lassen, Magnetpulverprüfung und Schichtdickenmessung der Verzinkung.

73
Peter[/quote]
Ich verwende den Phasec 3 http://www.ge-mcs.com/en/eddy-current-t ... eries.html da Magnetpulver nur oberflächlich und bei Rißverlauf in Richtung der Feldlinien gar nichts anzeigt.


  
 

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