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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 6 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: coherence length?
Hallo,
ich versuche herauszufinden, was Kohaerenzlaenge (coherence length)
bedeutet.

So ist das auf Wikipedia definiert:

http://en.wikipedia.org/wiki/Coherence_length

Egal wo ich nachsehe, ueberall steht:

coherence length is the propagation distance from a coherent source to a point where an electromagnetic wave maintains a specified degree of coherence.

Was bedeutet das?

Wenn ich ein Signal habe, dass z.B. der Einfachheit halber aus 2 Frequenzen besteht, die Dispersionseffekten ausgesetzt sind, also waehrend ihrer raeumlichen Ausbreitung ihre Phasenlage zueinander veraendern, wie gross ist dann die Abweichung innerhalb der Kohaerenzlaenge, weniger als 90 Grad, weniger als 180 Grad?

Was bedeutet "specified degree of coherence." in which way specified.

Hoffe, Ihr versteht, was ich meine; vielen Dank.

MfG

Phil.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Soweit ich das verstehe (jetzt aus der IT Fiberglasoptik) ist diese Länge diejenige, in der die noch einzelne "Schwingungszüge" eindeutig decodieren kannst. Es hat nichts mit mehreren Freuqunzen unmittelbar zu tun, sondern gilt auch für nur ein Frequenz durch Reflexionen, Anregungen auf dem Übertragungsweg usw., d.h. einer Verwässerung der Lichtwellenphase durch Laufzeitunterschiede und eventueller Überlagerungen. Wenn die Nulldurchgänge der EM-Schwingungen nicht mehr eindeutig sind, hast Du "zwar Licht am Ende des Tunnels", aber nicht mehr geeignet für Datenübertragung.

Der Artikel hebt mehr auf Interferenzen in der näheren Quellenumgebung ab. Kohärent heißt ja, daß Du einen eindeutigen Wellenzug hast und kein Polarisations- und Phasengemisch. Am Ende dieser Kohärenzstrecke kannst Du noch CW mit dem Licht auf der Basis Hell-Dunkel üben, aber keine Datendecodierung aus der Schwingung mehr fehlerfrei herausbekommen.

73 Peter (ist mein Verständnis der Sache, aber ..... der nächste bitte.. :-) ..)

Nachtrag: den "specified degree .... " kannst Du informationstechnisch mit der Fehlergrenze gleichsetzen, d.h. ab welchem "Phasenmüll" Du nicht mehr vernünftig dekodieren kannst = def: Deine Kohärenzschwelle.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Phil,

versuch es doch einfach mal in Deutsch: http://de.wikipedia.org/wiki/Koh%C3%A4renz_%28Physik%29 :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hmmm, sorry, hab mich wohl falsch ausgedrueckt.

Es geht mir nicht darum, das ungefaehr so zu verstehen, so mit ausserhalb der Laenge ist die Phase nicht mehr so glatt, oder sowas.
Das ist ja relativ klar.
Ich muss das genau berechnen koennen.

Ich habe ja explizit der Einfachheit halber das Beispiel mit nur 2 Frequenzen genannt.

Die Dispersionseffekte fuehren dann zu so etwas wie dem hier:

http://en.wikipedia.org/wiki/File:Phase_drift.png

Hier:

http://en.wikipedia.org/wiki/Coherence_(physics)

steht nun:

1. The delay over which the phase or amplitude wanders by a significant amount (and hence the correlation decreases by significant amount) is defined as the coherence time τc.

2. "The coherence length L_c is defined as the distance the wave travels in time \tau_c"

Erstmal ist mir hier schonmal nicht klar, wieviel "a significant amount" ist;
wie entscheide ich ab wann das signifikant wird?

Na gut, in dem Bild

http://en.wikipedia.org/wiki/File:Phase_drift.png

ist die Spannweite ja 2 \tau.
So wie das da aussieht, ist der Phasenunterschied der beiden Wellen nach 2 \tau 180 Grad, also nach \tau 90 Grad.

In der deutschen Version hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kohärenzlänge

steht ja nun:

Unter Kohärenzlänge versteht man die Entfernung, in der man - vom letzten Phasensprung aus gemessen - die Position der Nulldurchgänge sicher vorhersagen kann.

Wenn ich die Phasengeschwindigkeiten der beiden Wellen kenne, kann ich die Nulldurchgaenge unendlich weit sicher vorhersagen; wieso ist also die Entfernung in dem Bild dann 2 \tau (zeitlich) bzw. 2 L (raeumlich)?

Vielen Dank fuer Eure Zeit und Muehe.

Gruss

Phil.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich denke, daß Du es schon richtig verstanden hast, und Dich auch richtig ausgedrückt hast, aber den Satz "wer viel mißt, der viel Mist mißt" noch nicht kennst. Die Berechnungen setzen vorraus, daß Deine gesamte "Berechnungsstrecke" ein homogenes Medium -- möglichst Vacuum - ist. Speziell gilt dies für den Brechungsindex und "keine angeregten Atome" (Sekundäreffekte) auf dem gesamten Weg. Das ist im praktischen Leben schlichtweg unmöglich , und so schließt auch der Artikel mit einer statistischen Schnapszahl 1/e . Man kann, wenn man nichts besseres weiß und keine exaktes Modell hat, immer behaupten, daß die Grenze bei 1-1/e liegt. Das ist schlicht die Halbwertszeit natürlicher Prozesse bzw. bei stochastischen Prozessen ein Kennwert des Poissonprozeßes (mit Exponentialverteilung auf der Zeitachse) und meistens liegts Du nicht ganz verkehrt. (Ich habe grob verkürzt, das ganze ist eine 08/15 Nummer der Stochastik).

Das ist leider eine Spruch vieler Wissenschaftler und in meine Augen so zuverlässig wie die Behauptung, daß der neue Sprit xyz mindesten 5-10% besser ist. Ich finde den Wikipediaeintrag hervorragend geignet, "die Russen zu verwirren" und weniger für Klarheit zu sorgen. Du hast unter praktische Bedingungen so viele Beeinflussungen auf längeren Strecken, daß Du es statistisch erfassen mußt.

Wenn Du beim digitalen FS eine bestimmte Fehlerrate überschreitest, ist Dein Bild weg - dann ziehst Du 20% der "gemessenen Fehlerrate" ab - und bezeichnest die restlichen 80% als "einen significant amount" und die Kabellänge vom LNB zum SAT-Receiver ab der diese Fehlerrate überschritten wird, als "die Kohärenzlänge Deines Koaxkabels". Wenn Du es dokumentieren mußt, schaust Du in Fachlexika und haust noch ein paar Fremdbegriffe mit hinein mit mindestens einem Integral und fertig ist ein "Fachdokument". Natürlich kannst Du auch mit sündteueren Meßgeräten noch zusätzlich untersuchen, wie hoch die Phasendifferenz bei dieser Schwelle ist und daraus mit dem Pythagoras und der Heisenbergschen Unschärferelation über eine Lorentztransformation ein paar Seiten mehr abhandeln ......... (Wikipedia hat in diesem Fall nichts abgeleitet und einfach nur ein paar Schnapszahlen hingeworfen.)

Ich denke, Du weißt worauf ich hinaus will. Für eine Berechnung unter praktischen Bedingungen fehlen Dir viel zu viel Nebenbedingungen, vergiß es.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Nachtrag Literatur
Vielleicht hilft Dir die folgende Literaturstelle, auch für Berechnungshintergrund:
H.Hänsel / W.Neumann im Verlag Spektrum der Wissenschaft; Band "Physik"; Elektrizität, Optik, Raum und Zeit; ISBN 3-86025-304-2; Auflage von 1993.
Kapitel 10: Wellencharakter des Lichts ab Seite 321- einige Seiten über Interferenz und die grundsätzlichen Definitionen. Da wird auch die Kohärenzlänge abgehandelt und etwas vernünftiger beschrieben -- einschließlich deren Ermittlung (Berechnung) im Interferenzversuch S. 339.

Wie es in der Praxis aussieht, .... war mein Vorpost. Bei Glasfaserkabel sind die Eingrenzungen hauptsächlich die Glasfaserdicke und Unreinheiten, sowie die spektrale Reinheit des Signals.

Das Buch steht in einigen Büchereien und ist sicher ereichbar. Ich habe bei mir etwas suchen müssen, bis ich die Stelle wieder gefunden habe. War alles ein Thema im QRL, als die ersten Glasfaserkabel auftauchten.

Viel Spaß, 73 Peter


  
 

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