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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 23 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Neue Zulassungsbestimmungen
Es geht nicht um das Gerät, das ist gut, ich habe eins, es geht um die weiteren Informationen. Mangels anderer derzeit ereichbarer Quelle mach ich das mal so:

http://www.albrecht-online.de/main.php? ... 12.10121.0

Ich verkneife mir jetzt mal hämische Kommentare zu dem Einen oder Anderen....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Neue Zulassungsbestimmungen
[quote]Es geht nicht um das Gerät, das ist gut, ich habe eins, es geht um die weiteren Informationen. Mangels anderer derzeit ereichbarer Quelle mach ich das mal so:
[/quote]

Solange das nicht auf der BNetzA Seite zu lesen ist und die BEMFV geändert ist bleibt das reines Wunschdenken


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das erinnert mich jetzt an den Suppenkasper... Nein meine Suppe esse ich nicht... Und es wird kommen, egal was du denkst. Ich weiß auch nicht warum du das so verweigerst, es kann dir doch völlig egal sein.

Aber bitte, lesen kannst du ja immerhin:

http://www.dcbo.net/articles.php?article_id=223


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Aber bitte, lesen kannst du ja immerhin:

http://www.dcbo.net/articles.php?article_id=223[/quote]

Wer wird denn für die 3db in eine Standortbescheinigung investieren?

§ 4 Standortbescheinigung
(1) Eine ortsfeste Funkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt und mehr darf nur betrieben werden, wenn für diesen Standort eine gültige Standortbescheinigung vorliegt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Naja, Leistungsvervierfachung = 6 dB dann wäre Leistungsverdreifachung 4,5 dB mehr aber alles auch nur Erbsenzählerei ...... Ich lese in etlichen Foren mit und seit diese (CB bekommt 12 Watt SSB) Geschichte läuft ist anscheinend niemand dazu in der Lage einzusehen das es wenn dann überhaupt nur mit entsprechenden Auflagen kommt.

Die 10 Watt EIRP als Obergrenze gelten für alle Funkdienste und -anwendungen ...... Alle die über 10 Watt EIRP liegen müssen eine Standortbescheinigung haben und die wird nicht billig. Selbsterklärungen abgeben dürfen als einzigste Gruppe die Funkamateure weil sie in einer entsprechenden Prüfung die Kenntnisse nachgewiesen haben die entsprechenden Schutzabstände selbst auszurechnen und dafür Sorge tragen müssen das die entsprechenden Maximalwerte eingehalten werden .... bla bla bla usw. usf.

Sollte man diese neue Gerätegeneration tatsächlich zulassen wird vermutlich jeder dieser Kisten ein Formular zur Anmeldung beiliegen müssen damit bei der BNA eine Betriebsmeldung vorliegt ..... ausserdem wird dann zu fast 100% das Standortverfahren auf die betreffenden Zukommen ..... hat sicher zwar mancher die Kohle für ein solches Gerät aber für die SB sicher nur ein ganz geringer Prozentsatz. Und wieder eine neue Abgrenzung in deutschen Landen .... die 30 - 100 Leute die sich das Standortverfahren leisten können und die grosse Masse die es eben nicht kann ....

Kleine Anmerkung noch dazu: Es heisst ja das die nationalen Behörden die Geschichte bis Datum X ins nationale Recht übernehmen müssen/sollten oder wie auch immer. Allerdings gelten hier in DL (und nur dort) die 10 Watt EIRP und da kann auch die CEPT nicht fordern für die CBér eine Ausnahme zu machen. Ein "Allabätsch, wir dürfen 12W PEP ohne alles und ihr armen FA´s müsst bereits ab 10 W EIRP einen Haufen Papierkram erledigen" wird´s nicht geben. Zu sagen hat die CEPT im Grunde rein gornix, das obliegt immer noch den Leuten die die Fernmeldehoheit verwalten und das Emissionsschutzgesetz ....

Noch´n Rat: Durch ablegen einer Klasse E Prüfung kann man sich die Kosten für eine Standortbescheinigungs sparen, darf für AFU eine Selbsterklärung abgeben und dann mit bis zu 100 Watt auf 70 cm, 2m, 10m, 15m, 80m und 160m funken ..... Die Kosten für Prüfung und Rufzeichenzuteilung dürften weitaus humaner sein als die für ein Standortverfahren und bei der Ersparnis ist sicher auch noch das eine oder andere Gerät mit drin ...

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

warum dreht man die CB Kisten nicht auf 9,9 Watt und gut ists ?

73 de DL3KCZ


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
warum dreht man die CB Kisten nicht auf 9,9 Watt und gut ists ?
[/quote]
wenn Du die Aufgabe übernimmst, den passenden Isotropstrahler zu entwickeln, der in den Gerätekarton dazugelegt wird, sollte das tatsächlich kein Problem sein.
73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mobilerweise ist doch 12 Watt SSB kein Problem auf CB. Einerseits haben die meisten CB-Mobilantennen einen so schlechten Wirkungsgrad, dass aus 12 Watt PEP garantiert weniger als 10 Watt EIRP werden.

Andererseits gilt die 10 Watt Regel nicht für Mobilstationen. Auch als Funkamateur kann man mobilerweise Leistung machen so viel man will, ohne BEMFV. Die gilt ja nur für ortsfeste Funkanlagen.

Dann wird halt der Betrieb solcher CB-Geräte als Feststation offiziell untersagt bzw. nur mit Standortbescheinung erlaubt.

Geht also alles wenn man will. Da braucht sich niemand aufregen :) Und die BEMFV wird garantiert nicht geändert wegen den paar Hanseles CB-Funkern.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
war es denn nicht immer schon so, dass Verordnungen und Verfügungen, sei es EU-weit oder DL-weit selten wirklich bis zum Ende durchdacht wurden? Das sind in der Regel Politiker, die solche Dinge verzapfen.
Sachverstand und einen umfassenden Überblick über eine Materie lassen sich nicht durch irgendwelche Ausschüsse und beratende Gremien vermitteln.
Ich will ja nicht schon wieder das Glühlampenverbot in die Runde werfen, aber das ist wirklich ein super Beispiel, wie eklatant am Volk vorbei regiert werden kann.
Oder die E10-Kraftstoffgeschichte...oder...oder..oder.
Lassen wir den CB-Jungs doch ihre 12W oder weiss ich wieviel ruhig in die Luft bringen.
Wer sich früher schon nicht um die Grenzen geschert hat, für den ändert sich eh nichts. Und wer seine Station regelkonform betrieben hat, wird das vermutlich auch danach noch tun wollen.
Wieder viel Wind um wenig Substanz...
Vy 73
Wilfried, DJ1WF


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo,
war es denn nicht immer schon so, dass Verordnungen und Verfügungen, sei es EU-weit oder DL-weit selten wirklich bis zum Ende durchdacht wurden? Das sind in der Regel Politiker, die solche Dinge verzapfen.
Sachverstand und einen umfassenden Überblick über eine Materie lassen sich nicht durch irgendwelche Ausschüsse und beratende Gremien vermitteln.
[/quote]

Das trifft in diesem Fall nicht zu. Wolfgang Schnorrenberg ist kein Politiker mit wenig Sachverstand.

Das ist ja alles soweit richtig mit der Argumentation bezogen auf 10W EIRP nach geltendem Recht. Und ich geh davon aus das die 10W EIRP so wie bisher nicht stehen bleiben. Nicht allein wegen CB Heinis sondern auch aus anderen Gründen. Das hier ist möglicherweise nur der Auslöser.

@DF5WW
Du jammerst ständig rum mit deinem Drahtgehänge keine optimale Betriebsbedingungen vorweisen zu können also höre auf zu behaupten zwischen 4W und 12W sei kein signifikanter praktischer Unterschied, dir fehlt offensichtlich die Ausstattung das beurteilen zu können.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Gestern noch ein QSO in CW auf 80m mit Italien gehabt. Zuerst mit 50 Watt, dann mit 50 Watt und zum Schluss mit 5 Watt an 22m Draht. Die Gegenseite vermeldete, dass der Unterschied in der Feldstärke "not significant" wäre. drehte sich hier wirklich nur um 1 oder 2 S-Stufen. Mal ehrlich: ob ich nun 599 oder 579 bei der Gegenstation zu lesen bin, tut mir im Ende nicht weh. Wichtig ist, die Gegenseite versteht mich zu 100% und das so oder so ohne Probleme.

"Ein paar Watt mehr oder weniger" machen wirklich nicht den Beutel fett. Erfahrungen mit einem KT34-Beam auf 20m zeigten das auch. Es macht keinen Unterschied, ob man mit 300 oder 350 Watt nach USA brennt. Die Wunden auf der Gegenseite tun so oder so weh.

73, Kim


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das trifft auf 80m zu, das unterliegt aber anderen Gesetzmäßigkeiten in der Ausbreitung oder der Anwendung

Auf 10/11m sieht es anders aus.

Zunächst sehen wir mal den Verwendungszweck. Der Funkamateur denkt bei Kurzwelle automatisch in Raumwelle. Da ist das in diesem Band kaum von Bedeutung mit welcher Leistung man sendet.

Ebenso grundsätzlich auf Bodenwelle. Abgesehen von etwas Beugung praktisch Horizontgebunden. Und da steckt der Hase im Pfeffer.

Das steigern der Leistungen ist nur in diesem Bereich signifikant. Wenn du auf einer relativ ebenen Landschaft versuchsweise mit 1,2,4,16 und dann mehr Leistung sendest wirst du feststellen das du mit etwa 10-20W den "Ereignishorizont" dieser Wellenlänge erreichst. Mehr Leistung ergibt nur mehr Lautstärke, aber nicht wirklich mehr Reichweite.

Hingegen, alles bis 4W, dort nur unter äußerst günstigen Bedingungen hinlangt. Diese Reduzierung war seinerzeit auch die Intension dieser 4W Regelung behaupte ich mal.

Sobald du in der Gegend bis 20W etwa arbeitest ist die Verbindungsqualität bis zum Wellenhorizont alltagstauglich, +/- Gegebenheiten.

Die 12W machen bei vertikaler Polarisierung und dem Anwendungsprofil "Bodenwellenkommunikation innerhalb der möglichen Reichweite" absolut Sinn denn du kommst damit dann wirklich mal soweit wie du Wellentechnisch könntest, und damit ist man dann auch zufriedener weil man weiß das man nichts sinnlos "verschenken (muß...)".


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich hatte vor vielen Jahren die ganze Prozedur mit einer Standortbescheinigung mal durchgezogen. Auslöser dafür war eigentlich daß ich von der damaligen RegTP angerufen wurde weil ein Nachbar sich über Störungen in seinem Telefon beschwert hatte - und dieser angegeben hatte daß ein "Nachbar dort eine Funkantenne errichtet" habe und seither die Störungen aufgetreten sind.
Der Mann von der RegTP hatte mir erklärt daß eben eine Beschwerde vorliegt und ich überprüfen solle ob die Störungen von mir verursacht werden - wohlgemerkt hatte ich damals keine Lizenz - sondern lediglich CB-Funk! Im Verlauf unseres Gespräches wurde ich nach meiner Funkantenne befragt (KD-40 Skyfire - 4-El.-Yagi) und der RegTPler erklärte mir daraufhin daß ich eine Standortbescheinigung einreichen müßte und er mir in Kürze die Unterlagen zuschicken werde.
Nachdem ich ein paar Tage darauf die Bögen zugeschickt bekam hab ich den ganzen Kram ausgefüllt. Da waren die Fragen nach den Frequenzen, Modulationsarten, Geräteausgangsleistung - und nach der "Art der Antenne", Aufbauhöhe, genauer Antennenstandort (GPS-Koordinaten) und die Abstände zu den umliegenden "dauerhaft bewohnten Gebäuden".
Den ganzen Mist hab ich dann ausgefüllt und wieder eingeschickt. Ein paar Tage darauf bekam ich dann meine "Standortgenehmigung" inclusive einer Rechnung in Höhe von etwa 160.- DM.

Irgendwie hatte ich immer das Gefühl daß ich der einzige Depp deutschlandweit war der so eine Standortgenehmigung beantragt hat. Ich hatte einfach damals ein bißchen "geschwitzt" Probleme zu bekommen wenn ich das nicht mache....

Was 12 Watt SSB undsoweiter betrifft - was solls - und wenn ich so überlege daß es wahrscheinlich Fakt ist daß für die meisten CB-Kollegen 12 Watt gerade mal die Steuerleistung für ihre Zetagis ist - soviel wird dann diese zukünftige Genehmigung nicht ausmachen. Letztendlich sei es den CB-Funkern gegönnt - was solls - die einzige Frage die mich etwas beschäftigt ist eben die Sache mit der Standortgenehmigung / Selbsterklärung und dem ganzen Kram - das Thema erscheint mir interessant...

...und nur weil eine Kiste mit ein paar Jumpern umschaltbar ist, heißt das eigentlich noch gar nichts. Sogut wie alle Amateurfunkgeräte lassen sich sendeseitig seit vielen Jahren für Bereiche freischalten in denen man nicht senden darf - und das heißt aber eigentlich auch nichts.....

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich hatte vor vielen Jahren die ganze Prozedur mit einer Standortbescheinigung mal durchgezogen...
Nachdem ich ein paar Tage darauf die Bögen zugeschickt bekam hab ich den ganzen Kram ausgefüllt... Ein paar Tage darauf bekam ich dann meine "Standortgenehmigung" inclusive einer Rechnung in Höhe von etwa 160.- DM.

Irgendwie hatte ich immer das Gefühl daß ich der einzige Depp deutschlandweit war der so eine Standortgenehmigung beantragt hat. ...

die einzige Frage die mich etwas beschäftigt ist eben die Sache mit der Standortgenehmigung / Selbsterklärung und dem ganzen Kram - das Thema erscheint mir interessant...
73 Mike[/quote]

Genau das geht mir seit einiger Zeit durch den Kopf. Wobei das eher nach Selbserklärung klingt aber sei es drum, ist eine formale Frage.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Die 12W machen bei vertikaler Polarisierung und dem Anwendungsprofil "Bodenwellenkommunikation innerhalb der möglichen Reichweite" absolut Sinn denn du kommst damit dann wirklich mal soweit wie du Wellentechnisch könntest, und damit ist man dann auch zufriedener weil man weiß das man nichts sinnlos "verschenken (muß...)".[/quote]

Hm. Mal anders gesagt: Das 10m Amateurfunkband ist doch gar nicht großartig weit entfernt vom 11m CB-Funk-Band, daher denke ich, kann man hier durchaus von ähnlichen Gegebenheiten ausgehen. Meine persönliche Erfahrung zeigte mir bisher, dass es keinen signifikanten Unterschied zwischen 5 Watt und 20 Watt gibt. Raumwelle hin, Bodenwelle her. Gleichartige Polarisation macht da schon wesentlich mehr aus, als Sendeleistungserhöhung.

Aber ich kann es nicht beurteilen, dafür bin ich noch zu unerfahren :-)

73, Kim


  
 

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