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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 26 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Hören ohne Lizenz
Moin,

ich hatte ja schon mal reingeschaut, habe aber noch mal eine rechtliche Frage.
Ist es eigentlich erlaubt, z.B. ein IC-706 zu besitzen und ausschließlich zum hören zu betreiben?

Gruß
Achim


  
 
 Betreff des Beitrags:
Kurz gesagt: Ja!

...nur senden darfst du natürlich nicht


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moment, man darf natürlich nur öffentliche Funkdienste damit abhören, wie z.B. Amateurfunk und CB-Funk, oder Rundfunk. Der IC706 z.B. hat - wenn man will - einen großen Empfangsbereich. BOS und dergleichen damit zu "hören" ist natürlich strafbar. Das ist genauso wie bei Funkscannern.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
da es sich hier ja um ein Amateurfunkforum handelt, kann man auch davon ausgehen das Amateurfunkempfang gemeint ist.
Nur zum Empfang von Amateurfunk ist keine Lizenz erforderlich. Womit Du das dann empfängst spielt keine Rolle. Es kann ruhig ein Transceiver sein.
Leg einfach das Mikro beiseite, damit Du da nicht versehentlich sendest.
Ein Transceiver ist mitunter auch noch günstiger zu bekommen, wie ein reiner Empfänger.

73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags: Danke
moin,

erstmal vielen Dank für die netten Antworten.

Das Teil soll irgendwann mal auf unserem Boot installiert werden und auf große Fahrt gehen.

Allerdings wollte ich zuvor noch

1. ein wenig damit rumhören, um zu sehen, wie Yachties, die weltweit unterwegs sind, damit umgehen

2. das Teil ohne viel belastendes Wissen zum laufen bekommen - und später auf dem Schiff einbauen, was ein Kapitel für sich zu werden scheint

3. mich dann doch noch mit dem Funkzeugnis auseinandersetzen

Für UKW Seefunk habe ich einst das leidige SRC gemacht. Bei Schiffsführern, die eine UKW Funke an Bord haben ist das SRC Pflicht (ansonsten gibts Ärger) - egal ob sie es benutzen, oder nicht. Auch ist die kostenpflichtige Frequenzzuteilung Plicht.
Ich frage mich jetzt allerdings, wie die Behörden es sehen, wenn ein Amateurfunkgerät an Bord ist, ohne dass der besagte Schiffsführer die passende Lizenz hat....???

Ich habe mich ja letztendlich für den Amateurfunk entschieden, da ich bezweifle, dass im Seefunk auf KW viel läuft. Außerdem wäre dann das LRC fällig, was zwar weniger Arbeit wäre, aber wenn man nicht viel davon hat, was soll der Aufwand..

Gruß
Achim


  
 
 Betreff des Beitrags:
Was die Regularien im Seefunk angeht, kann ich dir zwar nicht sagen, wenn es aber Pflicht ist, solche Geräte an Bord zu haben und die passenden Funkzeugnisse aufweisen zu können, wirst du auch mit einer Amateurfunklizenz nicht drum herum kommen, ein solches Seefunkzeugnis und -funkgerät dir zu beschaffen.

Mit einem Amateurfunkgerät und der passenden "Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst" darfst du nämlich nicht auf den Seefunk-Frequenzen rumfunken, sondern eben nur auf den Amateurfunk-Frequenzen. Hier gibt es zwar auch Maritim-Begeisterte (http://www.intermar-ev.de sei da mal genannt), aber der Amateurfunk ist [b:3lq8ibs1]kein Ersatz für den Seefunk[/b:3lq8ibs1].

Erkundige dich also mal, ob ein entsprechendes Seefunkzeugnis und das Mitführen eines entsprechenden Seefunkgerät in den von dir befahrenen Gewässern Pflicht ist und kümmere dich dann primär mal um den Erwerb entsprechender Zeugnisse und Geräte.

Danach kannst du dir überlegen, ob du noch als passende Ergänzung die Amateurfunk-Lizenz erwirbst. Sinnvoll wäre es wohl schon, da du so auf jeden Fall "einen zweiten Kommunikationsweg" hast, der dir neben einem Zeitvertreib auf See und viel Spaß beim "Mittelpunkt des Interesses sein" unter Umständen (was wir nicht hoffen) auch mal mit ein Lebensretter sein könnte.

73, Kim, DG9VH


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Danke
[quote]
Ich habe mich ja letztendlich für den Amateurfunk entschieden, da ich bezweifle, dass im Seefunk auf KW viel läuft. Außerdem wäre dann das LRC fällig, was zwar weniger Arbeit wäre, aber wenn man nicht viel davon hat, was soll der Aufwand..

Gruß
Achim[/quote]

Da läuft in der Tat nicht mehr viel.
Ich bin gerade heute von einer Kreuzfahrt zurückgekommen und bin in den seltenen Genuss gekommen, die Brücke und den Naviraum ansehen zu dürfen.(was normalerweise nicht geht, der Kapitän hatte mich dazu eingeladen, weil er leider meine Anfrage wegen AFU-Betrieb auf dem Schiff ablehnen musste, sozusagen als kleines Bonbon zur "Versöhnung").
Die Kurzwellenanlage, Hagenuk SSB, 1 KW, ist zwar komplett redundant, also in zweifacher Ausfertigung vorhanden, ist aber im Normalbetrieb ausgeschaltet und wird nur noch im Notfall verwendet, wenn alle anderen Kommunikationsmöglichkeiten ausgefallen sind.


  
 
 Betreff des Beitrags: Nich senden, nur hören
[quote]Kurz gesagt: Ja!

...nur senden darfst du natürlich nicht[/quote]

Ich weiss, der Thread ist schon etwas älter, aber kann mir jemand sagen, auf welcher Rechtsgrundlage ich einen Transceiver besitzen darf, den ich aber nur zum Hören benutze?

Ich melde mich ja morgen zur Prüfung an und hoffe dann in 2-3 Monaten im Besitz der Lizenz zu sein. Und wenn der Besitz tatsächlich wie angegeben völlig legal ist, würde ich mir zum Reinhören schon einen FT-277 auf den Schreibtisch stellen. ;)

Nicht, daß ich DL3SG nicht traue, aber wo genau steht das?

Danke im Voraus für Auskünfte
Gruß
Matthias


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hm... also Gesetz ist es jetzt keins, aber ein Zitat der Website der Bundesnetzagentur ([url:1ztm6o02]http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikation/Frequenzordnung/Amateurfunk/amateurfunk_node.html[/url:1ztm6o02]):

[quote]Der Empfang von Amateurfunksendungen sowie der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet. Die Teilnahme am Amateurfunkdienst (Senden) erfordert jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung mit personengebundener Rufzeichenzuteilung. Die Bundesnetzagentur führt deshalb Amateurfunkprüfungen durch und bescheinigt den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse durch Erteilung von Amateurfunkzeugnissen und Prüfungsbescheinigungen. Mit dem Amateurfunkzeugnis oder der entsprechenden Prüfungsbescheinigung kann dann die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst beantragt werden.[/quote]

73, Kim
DG9VH


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ok, das klingt gut. Dann steht dem ja nichts mehr im Wege.

Danke.

Gruß
Matthias


  
 
 Betreff des Beitrags:
Dann bin ich aber froh, deine letzten Zweifel ob der Legalität des Besitzes eines Transceivers in DL ausgeräumt zu haben :-)

Ich drücke dir die Daumen und hoffe, dich mal auf den Bändern zu hören, wenn du im Besitz der o.g. Voraussetzungen zum Senden bist :-)

73, Kim
DG9VH


  
 
 Betreff des Beitrags:
Tja, da haben's die Einsteiger in DL leichter, hier in HB ist nichts mit Afu-Equipment für Leute ohne Lizenz:

[quote]SR 784.101.21 Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation über Fernmeldeanlagen:

Art. 6 Abgabe von Fernmeldeanlagen

§2 Die im Handel erhältlichen, neuen oder gebrauchten Sendeanlagen für die Teilnahme am Amateurfunk dürfen nur abgegeben werden an:

a.1 Inhaberinnen und Inhaber einer Amateurfunkkonzession im Sinne von Artikel 30 der Verordnung vom 9. März 2002 über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen gegen Quittung und Vorweisung dieser Konzession;

b. Händler gegen Quittung.
[/quote]

Naja, kann vielleicht für den einen oder anderen auch ne Motivation sein, sich an die Lizenz zu machen.

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

früher hat man einfach die Endröhren ausgebaut. Die wurden dann zur bestanden Lizenzprüfung feierlich im Verein überreicht ;))

73 de DL3KCZ Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ok, das klingt gut. Dann steht dem ja nichts mehr im Wege.

Danke.

Gruß
Matthias


.................doch,...............die GESETZE


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ok, das klingt gut. Dann steht dem ja nichts mehr im Wege.

Danke.

Gruß
Matthias


.................doch,...............die GESETZE[/quote]

Willst du den Matthias jetzt absichtlich verunsichern, oder was soll diese Aussage?

Es gibt eben kein Gesetz, das es verbietet, sich einen AFU TRX auf den Tisch zu stellen und AFU zu hören....ohne Zulassung.


  
 

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