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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

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 [ 22 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Reichweite HFG mit Magnetantenne
Mal eine bescheidene Frage zur Verwendung eines Handfunkgerätes mit 5 Watt bei Verwendung in PKW:

Welche Reichweite kann man mit einem HFG in Verbindung mit einer Magnetantenne auf dem PKW erreichen? Ich wohne ziemlich ländlich. Die nächsten Relais sind ca. 15 - 20 km entfernt. Habe ich da eine realistische Chance über diese Relais QSO´s zu führen?

Das wäre für mich für die Anfangsphase schon erst einmal ausreichend, um in die Materie Amateurfunk reinzukommen.

Ich vermute mal APRS über HFG macht keine Probleme, oder?

Danke für qualifizierte Antworten.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

das kann dir keiner pauschal beantworten. Steh ich hier mit dem Auto auf dem Berg sind 50km mit 5Watt garnichts. 5km weiter in einer Senke gehts schon nicht mehr zum Stadtrelais (15km entfernt).

5 Watt sind halt etwas mau wenns Relais schon etwas schwächer ankommt...

73 Oliver


  
 
 Betreff des Beitrags:
APRS mit HFG geht nur, wenn Du recht oft senden läßt, denn Du wirst von den Aussendungen der digipeater selber wie auch der dickeren mobilstationen überbügelt. Wenn Dein Tracker sendet, dann merkt er das ja nicht, und schwupp fehlt wieder eine Position

Das Problem wird dadurch verschärft, dass manche Leute meinen, sie müssten jede Milchkanne und Hundehütte in 1000km Umkreis von ihrem Digi aus dem Internet auf die Luft verbreiten, da bleiben dann nur noch wenige kurze Slots zum senden frei, und in denen kommen dann die dickeren Stationen und bügeln dich mit dem HT komplett nieder.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ralf,

probier es einfach aus. Wenn das Relais einigermaßen ankommt, dann solltest Du auch drüber kommen. Laß' Dir einen Rapport geben und Du weißt es. 15-20 km sollte eigentlich nahezu immer gehen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo HAI,
wenn Du nicht in einer sehr hügeligen Gegend wohnst, dann wird das klappen.
Ich habe einige Wochen meine Handfunke an einer JWX-Antenne mit 5 Watt betrieben. Damit habe ich das Relais in Osnabrück auf 2m und auf 70cm gut arbeiten können. Die Entfernung war zwischen 35 und 45km. Auch während der Fahrt hat das geklappt. Die JWX ist allerdings eine Fensterklemmantenne. Aber das Grundprinzip bleibt ja erhalten.
Mittlerweile habe ich ein Gerät fest eingebaut, weil mir die Kabelage auf den Nerv ging und die Handfunke etwas zu leise ist.
Wenn Du die Sachen schon da hast, dann probiere es aus. Wenn Du noch was kaufen musst, dann denke mal über eine JWX-Antenne nach.
73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
..APRS mit gerade mal 5 Watt und einer Magnetantenne kannst eigentlich vergessen. Wir hatten hier vor ein paar Tagen erst einen Test gemacht und DC3CD-9 OM Peter bei www.aprs.fi verfolgt. Aud der Strecke von Augsburg bis in die Oberpfalz gabs gerade mal ein paar klägliche Baken die durchkamen......

Ansonsten kann ich die Aussage von DB1SOL Oliver nur bestätigen.

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es gibt billige PAs, die von 1Watt auf 10-15 Watt verstärken und bei dieser Leistung überall im PKW angeklemmt/angesteckt werden können. Das war in den 70ern/80ern Mobil-Standard und geht relativ gut und sollte für Deine angegebenen Entfernungen reichen (außer im HF-Loch). Bei 5 Watt werden die meisten Handfunken zu heiß, 1W plus PA ist besser (bei 50W mußt Du mehr Aufwand treiben).
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moin allerseits,

vielen Dank für eure Antworten. Die Möglichkeit mit einem kleinen PA finde ich sehr interessant. Die werde ich mal weiterverfolgen.

Aber irgendwann werde ich mich mal mit nem spitzen Bleistift hinsetzen und rechnen: Yaesu VX8GE oder Kenwood TH-72 plus Magnetantenne plus PA evtl teurer als ein Mobilgerät mit APRS-Möglichkeit?

Andrerseits bin ich nicht so der große Bastler vor dem Herrn, und meine Frau ist wahrscheinlich alles andere als begeistert, wenn ich den Innenraum des KFZ für den Einbau eines Funkgerätes leicht auseinandernehme.

Aber, kommt Zeit kommt Funk

:D :D


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Ralf,

ich hab vor Jahren selber mit Handfunk im Auto angefangen - das Kabelchaos das du damit hast ist schlimmer als ein sauber eingebautes Mobilgerät. Hier kannst Du das Bedienteil mit einem Navihalter von zB Kuda befestigen und das stört je nach Mobilgerät weniger als ein HFG.

Beim Einbau helfen dir zB CarHifi Händler ( bitte nicht zu Saturn MediaMarkt und Konsorten).

73 Oliver


  
 
 Betreff des Beitrags:
@DO5HAI

....wahrscheinlich kommt es darauf an ob Du die ganzen Geräte neu oder gebraucht erwerben möchtest. Die Idee mit dem Handfunkgerät und der angeflanschten PA ist nicht schlecht - Du könntest mit ein paar Handgriffen das Handfunkgerät abklemmen und separat nutzen. Vielleicht erspart das anfangs den Kauf eines separaten Handfunkgerätes...?
Allerdings erscheint mir eine solche Konfiguration als zu umständlich und aufwendig.
Wenn Du (wie´s aussieht) unbedingt auf APRS bestehst so empfehle ich das Kenwood TM-D 700 oder den Nachfolger TM-D 710. Ob neu oder gebraucht entscheidest Du bzw. Dein Kontostand. Ich habe mir einen gebrauchten TM-D 700 erworben der in Verbindung mit meinem Garmin GPSmap 60 csx in APRS astrein funktioniert. In vielen Tests auf längeren Touren hat sich bestätigt daß 5 Watt letztendlich für ein Internet-Tracking mit ausreichend Baken um die gefahrene Strecke schön nachvollziehen zu können, nicht ausreicht. So habe ich 50 Watt zur Verfügung - und das klappt prima...

Ansonsten ist der TM-D 700 ein gutes Funkgerät für den Fahrzeugbetrieb - großes und übersichtliches, absetzbares Display - leicht bedienbar - zumindest von mir als empfehlenswert angesehen...außerdem hat man bei einem "echten" Mobilgerät gegenüber einem Handfunkgerät wenigstens keine so frimeligen Knöpfe und Minianzeigen - gerade beim Betrieb im Auto...

...kannst ja mal errechnen wieviel das TH-72 plus Duoband-PA plus externes Lautsprechermikrofon plus GPS-Gerät oder GPS-Maus kostet...

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo Ralf,

ich hab vor Jahren selber mit Handfunk im Auto angefangen - das Kabelchaos das du damit hast ist schlimmer als ein sauber eingebautes Mobilgerät. Hier kannst Du das Bedienteil mit einem Navihalter von zB Kuda befestigen und das stört je nach Mobilgerät weniger als ein HFG.

Beim Einbau helfen dir zB CarHifi Händler ( bitte nicht zu Saturn MediaMarkt und Konsorten).

73 Oliver[/quote]


....für ein Kaffeelein,Bierchen, Brotzeit hilft sicherlich auch gerne ein benachbarter OM, OV-Kollege oder so...
...die CarHiFi-Heinis haben inzwischen auch schon zu gesalzene Preise....

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]


....für ein Kaffeelein,Bierchen, Brotzeit hilft sicherlich auch gerne ein benachbarter OM, OV-Kollege oder so...
[/quote]

hab ich nicht erwähnt weil ich das als selbstverfreilich halte ;)

[quote]

...die CarHiFi-Heinis haben inzwischen auch schon zu gesalzene Preise....

73 Mike[/quote]

gut ich hab die Preise für normal sterbliche nicht im Kopf ( ich bau selber ein bzw. hab auch meißt andere Preise ;) ), aber billiger als die Autowerkstatt definitiv. Vor allem wissen die auch was sie machen wa ich jetzt von den Werkstätten jetzt eher nicht behaupten möchte.

73 Oliver


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Es gibt billige PAs, die von 1Watt auf 10-15 Watt verstärken und bei dieser Leistung überall im PKW angeklemmt/angesteckt werden können. Das war in den 70ern/80ern Mobil-Standard und geht relativ gut und sollte für Deine angegebenen Entfernungen reichen (außer im HF-Loch). Bei 5 Watt werden die meisten Handfunken zu heiß, 1W plus PA ist besser (bei 50W mußt Du mehr Aufwand treiben).
73 Peter[/quote]

Albert,
kannst du so nett sein und mir sagen wo so eine mini-endstufe käuflich zu erwerben ist?
das wär echt super :-)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Ralf,
die meisten Relais sind nicht so empfindlich wie ein halbwegs modernes Funkgerät. Das liegt daran, das das Relais innerhalb 600kHz (auf 2Meter) gleichzeitig und häufig sogar mit nur einer Antenne senden und empfangen können muss. Daher sind TX-Leistungen um 25 Watt im Auto sicher kein Luxus.
Wenn du eine gute Autoantenne hast ist der RX eines HFG häufig überfordert.
Daher empfehle ich dir ein Mobil-TRX.
Der muss garnicht teuer sein. Ein 2m Monobander ist für unter 100 Euro zu haben, Duobander unter 200 Euro.
73, André


  
 
 Betreff des Beitrags:
Zu der Handfunke plus PA Thematik: Es ist eine Geldfrage und die Verkabelung nicht übermäßig wild. Diese 10-15W PAs gibt es heute teilsweise bereits als fertige Module -- aber dazu muß ich passen - nicht mehr darum gekümmert. Solche alten Transistor PAs wie meine Schüssler-PA aus den 70ern werden immer wieder auf Afu-Flohmärkten angeboten oder im OV weitergegeben (meine gebe ich nicht her, wird demnächst wieder eingebaut). In der Regel haben sie eine HF-Vox und können von der Größe her unter der Verkleidung fast überall verschwinden - d.h. die bleibt fest im Auto und man sieht nur den Input PL/BNC Stecker und ditto für den Output = Magnetfußantenne oder fest eingebaut ebenfalls unter der Verkleidung (Loch im Blech), Power wird dort angeklemmt, wo mit dem Zündschloß ohne Schlüssel keine Power mehr ist (d.h. ab Garagenstellung oder Zündung an ist die PA "scharf").

Also: entweder per Selbstbau mit Module (außer der HF-Vox ist fast nix drin in einer solchen PA) oder Flohmarkt bzw. OV. Neu Komplettlösungen sind mir nicht geläufig. Bei mehr Leistung und Neu lohnt es nicht mehr, weil finanziell ein 50W Mobil-TRX gleichzieht.

73 Peter


  
 

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