Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 43 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Missbräuchliche Verwendung einer Ralaisstelle für Straftat
Hallo zusammen

Wir haben es hier am Ort mit einem Relaisstörer zu tun, der sich eine besonders perfide Variante des Störens erdacht hat. Er überträgt BOS-Funk life von 2m oder 4m auf unseren Repeater. Wir sind dadurch zwangsläufig zum Abschalten genötigt. D. h., die üblichen Tips wie z. B. "ignorieren" helfen aus naheliegenden Gründen nicht.
Selbstverständlich haben wir alles Erforderliche in die Wege geleitet, auch die BNetzA ist aktiv. Das Problem: der Störer arbeitet mit extrem wenig Leistung und konnte im Unterband bisher nicht gehört werden. Auch die BNetzA kann ihn auf ihren Peilern nicht aufnehmen.
Insgesamt geht der Störer wenig Risiko ein: Eine Minute Störung - Eine Stunde QRT des Relais. Sobald wir wieder einschalten geht der Spuk von Vorne los. Derzeit ist das Relais dauerhaft abgeschaltet, da wir die Lage nicht mehr unter Kontrolle haben. Der Störer scheint halbwegs sachkundig zu sein und verfolgt m. E. das Ziel, die Relaisstelle dauerhaft zum Schweigen zu bringen. Durch Beobachtung der örtlichen Schwarzfunkerszene (27 MHz, 149 MHz) wird dies untermauert.
Nach juristischer Beratung durch einen Fachanwalt (der DARC stellte sich in diesem Punkt als unfähig heraus) sehe ich keine andere Möglichkeit als die - zumindest vorübergehende - Stillegung der Anlage. Andernfalls muss ich als Betreiber mit Strafverfolgung rechnen. Im Klartext: Die von Privat entwickelte, gebaute und finanzierte Anlage wird durch einen Dritten missbraucht, und ich stehe dafür mit allen Konsequenzen gerade, inklusive Verlust der Zulassung bin hin zum Verlust des Arbeitsplatzes.
In Ermangelung einer präzisen Rechtsprechung wird der durchschnittliche Amtsrichter auf die übliche Rechtsprechung der Neuen Medien zurückgreifen und eine sog. Mitstörerhaftung feststellen. Eine Klärung müsste dann auf dem Instanzenweg herbeigeführt werden.

Frage in die Runde: gibt es ähnliche Erfahrungen, und wie wurde reagiert?
73
Reinhard
DJ3NRA
www.dm0sc.de


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn ihn die Empfangsantenne des Relais hört, kannst du ihn nicht von dort aus peilen?

Und wie wäre es auf 2m/4m in verschiedene Richtungen Pulse zu senden und zu schauen, wann es auf dem Relais am lautesten knackt?

Entschuldige, es sind Noob-Fragen, die sicherlich nicht zur Klärung beitragen, aber ich würde das Problem gerne verstehen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Einige Ortsverbände mobilisieren und dann gezielt den Repeater einschalten und Betrieb machen um den Störer zu provozieren. Den Repeater mit ordentlich Leistung anblasen, um lauter zu sein als der Störer, der dann entweder aufgibt oder höchstwahrscheinlich seine Leistung erhöht um weiter zu stören, aber da findet man ihn auch leichter.

Es gibt OMs, die haben portable Dopplerpeiler im Kfz und können jemanden relativ schnell ausfindig machen. - Zuerst solltet ihr aber die Richtung, aus der der Störer den Repeater erreicht, mit einer Yagi am Relaisstandort feststellen. Ggf. kann man von 2-3 anderen exponierten Standorten eine Kreuzpeilung wagen. Die BNetzA bei der Aktion unbedingt mit einbeziehen!

Damit sollte sich schonmal bis auf 2-3 Kilometer genau der Standort feststellen lassen. Im "Zielgebiet" werden dann in einer zweiten Aktion die Dopplerpeiler und die BNetzA aktiv. Das wird vermutlich länger dauern, aber finden werdet ihr ihn!

Des weiteren würde ich nicht vor Abhörung/Aufzeichnung des BOS-Verkehrs zurückschrecken, um festzustellen auch welchem Landkreis besagter Funkverkehr stammt. - Vorsorglich würde ich als Betreiber, im Beisein des fachkundigen Anwaltes, entsprechende Anzeigen (Abhören BOS, Stören des Amateurfunkdienstes) bei der Polizei aufgeben.

27 MHz und 149 MHz lassen sich rechnergestützt gut überwachen und irgendwann wird irgendwer anfangen zu prahlen.

Was die Peilung angeht, so kann Dir bestimmt die Peilgruppe Kalmit weiterhelfen. Einfach mal danach googeln.

73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wenn ihn die Empfangsantenne des Relais hört, kannst du ihn nicht von dort aus peilen?

Und wie wäre es auf 2m/4m in verschiedene Richtungen Pulse zu senden und zu schauen, wann es auf dem Relais am lautesten knackt?

Entschuldige, es sind Noob-Fragen, die sicherlich nicht zur Klärung beitragen, aber ich würde das Problem gerne verstehen.[/quote]

Völlig richtige und berechtigte Fragen. Wir haben die Möglichkeit, den Empfänger zu desensibilisieren (per Fernsteuerung). Anders als damals bei DB0EL (googeln...) hat sich der Störer nicht dazu hinreissen lassen die Leistung zu erhöhen, sonst wäre der Spuk längst vorbei. Da er das auch weiss, lässt er es dann erst mal bleiben.
Die andere Variante ist naheliegend, aber es ist uns selbstverständlich nicht gestattet auf den einschlägigen Frequenzen Aussendungen zu tätigen, seien sie auch noch so kurz. Zumindest würde ich es hier nicht zugeben...[quote][/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Missbräuchliche Verwendung einer Ralaisstelle für Straft
[quote]Hallo zusammen

Wir haben es hier am Ort mit einem Relaisstörer zu tun, der sich eine besonders perfide Variante des Störens erdacht hat. Er überträgt BOS-Funk life von 2m oder 4m auf unseren Repeater. Wir sind dadurch zwangsläufig zum Abschalten genötigt. D. h., die üblichen Tips wie z. B. "ignorieren" helfen aus naheliegenden Gründen nicht.
Selbstverständlich haben wir alles Erforderliche in die Wege geleitet, auch die BNetzA ist aktiv. Das Problem: der Störer arbeitet mit extrem wenig Leistung und konnte im Unterband bisher nicht gehört werden. [/quote]
Wieso zum Abschalten? Es wird doch wohl genügend leistungsstarke Stationen geben, die den Störer "wegdrücken" könnten?
Hier wäre eher Betrieb angesagt, zumindest von starken Stationen.
[quote]
Auch die BNetzA kann ihn auf ihren Peilern nicht aufnehmen.[/quote]
Das bezweifele ich mal. Wenn nicht die, dann irgendein FA der in der Nähe des Störers wohnt....
Jeder Störer hat einen Nachbarn, der ihn hört.....

[quote]Insgesamt geht der Störer wenig Risiko ein: Eine Minute Störung - Eine Stunde QRT des Relais. Sobald wir wieder einschalten geht der Spuk von Vorne los. Derzeit ist das Relais dauerhaft abgeschaltet, da wir die Lage nicht mehr unter Kontrolle haben. [/quote]
Mal den Tip: Installiert ein Dämpfungsglied am Empfängereingang, sodass der Störer entweder die Leistung erhöhen oder näher ans Relais kommen muss, damit sein Signal noch am Empfänger ankommt.
So geschehen, bei den Störungen beim Relais auf dem Olympiaturm in München vor ein paar Jahren.
Dadurch war es sogar möglich, die Störer die mit HFG`s arbeiteten, in der Nähe des Relais zu peilen und zu stellen....

[quote]Der Störer scheint halbwegs sachkundig zu sein und verfolgt m. E. das Ziel, die Relaisstelle dauerhaft zum Schweigen zu bringen. Durch Beobachtung der örtlichen Schwarzfunkerszene (27 MHz, 149 MHz) wird dies untermauert.
[/quote]
Die meisten solcher Störer, kommen aus den eigenen Reihen und nicht aus der Schwarzfunkerszene. (siehe www.peilgruppe-kalmit.de)
Alles weitere dazu, sollte man tunlichst per PN oder Mail austauschen.
Viele Suchmaschinen haben dein Posting hier schon aufgenommen.
Wenn der Störer hier mitliest (durch einen Tip eines derjenigen die den Störer kennen), bekommt er hier dann Details mit.

[quote]
Nach juristischer Beratung durch einen Fachanwalt (der DARC stellte sich in diesem Punkt als unfähig heraus) sehe ich keine andere Möglichkeit als die - zumindest vorübergehende - Stillegung der Anlage. Andernfalls muss ich als Betreiber mit Strafverfolgung rechnen. Im Klartext: Die von Privat entwickelte, gebaute und finanzierte Anlage wird durch einen Dritten missbraucht, und ich stehe dafür mit allen Konsequenzen gerade, inklusive Verlust der Zulassung bin hin zum Verlust des Arbeitsplatzes.
In Ermangelung einer präzisen Rechtsprechung wird der durchschnittliche Amtsrichter auf die übliche Rechtsprechung der Neuen Medien zurückgreifen und eine sog. Mitstörerhaftung feststellen. Eine Klärung müsste dann auf dem Instanzenweg herbeigeführt werden.

Frage in die Runde: gibt es ähnliche Erfahrungen, und wie wurde reagiert?
73
Reinhard
DJ3NRA
www.dm0sc.de[/quote]
Sorry Reinhard....Aber eine juristische Bewertung/Beratung kann und darf dir hier niemand geben, ausser er ist/wäre ein Anwalt. :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Missbräuchliche Verwendung einer Ralaisstelle für Straft
[quote][quote]Die meisten solcher Störer, kommen aus den eigenen Reihen und nicht aus der Schwarzfunkerszene. (siehe www.peilgruppe-kalmit.de)
Alles weitere dazu, sollte man tunlichst per PN oder Mail austauschen.
Viele Suchmaschinen haben dein Posting hier schon aufgenommen.
Wenn der Störer hier mitliest (durch einen Tip eines derjenigen die den Störer kennen), bekommt er hier dann Details mit.

Hallo,
selbstverständlich liest er hier mit. Ich gebe dir recht, vermutlich kommt er aus den eigenen Reihen, denn wie schon geschrieben ist er (einigermassen) sachkundig. Die DB0EL-Methode hat nicht funktioniert, was ein weiterer Hinweis dieser These ist.
Wir haben uns entschlossen offensiv mit dem Thema umzugehen und klarzustellen, dass die Sache bei den Behörden anhängig ist. Ob diese Entscheidung richtig war, wird man erst hinterher wissen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Du hast eine PN von mir in der Sache....


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wer sagt denn das der Störer "aktiv" stört. Ich habe den Eindruck der Störsender arbeitet automatisch und der Herr kommt höchstens zum Batteriewechsel vorbei. Dafür brauchst du nur einen billigen Scanner, eine halbbestückte Lochrasterplatine, ein gebrauchtes 2m Gerät und eine alte Munitionskiste. Das ganz dann in Geocaching Manier versteckt und fertig.

Was die Bemerkung zur 27MHz Szene angeht wird da allenfalls nur soviel drann sein das es ihm dort mangels Erfolg zu Langweilig geworden ist. Bevor ein 27MHz Schwarzfunker für sowas Zeit und Geld investiert kauft er sich lieber eine fette PA. So wichtig sind Funkamateure und Relais in dessen Augen nicht.

Ich würde mal von den "klassischen" Denkansätzen abrücken.


  
 
 Betreff des Beitrags:
...interessant ist daß bei jedem zweiten Störer die Peilgruppe Kalmit genannt wird....
Fahren die in ganz Deutschland herum und suchen Störer auf Afu-Frequenzen, hihi?


Wenn der gute Mann BOS-Funk überträgt warum läßt man das Relais dann nicht einfach weiterlaufen? Ich denke daß die Behörde sehr interessiert sein wird diesen Affen schnellstens stillzulegen - also wird da wohl auch vehement dran gearbeitet.
Relais abschalten bringt eher nichts....

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wer sagt denn das der Störer "aktiv" stört. Ich habe den Eindruck der Störsender arbeitet automatisch und der Herr kommt höchstens zum Batteriewechsel vorbei. Dafür brauchst du nur einen billigen Scanner, eine halbbestückte Lochrasterplatine, ein gebrauchtes 2m Gerät und eine alte Munitionskiste. Das ganz dann in Geocaching Manier versteckt und fertig.[/quote]
Bei deinem Equipment, gibt es 2 Denkfehler, die so nicht ohne weiteres funktionieren:
1. Der billige Scanner würde "überfahren", sobald der "Störsender" auf Sendung ginge.
Einzige andere Möglichkeit wäre, einen MP3 Player mit einer Aufzeichnung das was der Scanner empfängt,
zu "füttern" und später per Zeitschaltuhr den "Störsender" auf Sendung gehen zu lassen. Nur das ist aufwändig und kostet evtl. viel Strom....
Ausserdem denke ich, würden die "abgespielten"? Aufnahmen dann mit Zeitverzögerung abgestrahlt werden, was zu prüfen wäre....

2. Nicht ein 2m Gerät wird benötigt, sondern ein 70cm, denn das Relais arbeitet auf 70cm....

[quote]
Was die Bemerkung zur 27MHz Szene angeht wird da allenfalls nur soviel drann sein das es ihm dort mangels Erfolg zu Langweilig geworden ist. Bevor ein 27MHz Schwarzfunker für sowas Zeit und Geld investiert kauft er sich lieber eine fette PA. So wichtig sind Funkamateure und Relais in dessen Augen nicht.

Ich würde mal von den "klassischen" Denkansätzen abrücken.[/quote]

Waschbär das habe ich doch ausgeschlossen. Die meisten Störer auf Amateurfunkfrequenzen, sind in den eigenen Reihen zu finden.
Siehe die Erfahrungen von Roland DF9IE der Peilgruppe Kalmit auf www.peilgruppe-kalmit.de unter Historie. :wink:
Seit dem sich Roland mit dem Peilen und dem Bau von Dopplerpeilern beschäftigt, hat er zu 95 % Funkamateure ausfindig gemacht.
(ich kenne ihn persönlich)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]...interessant ist daß bei jedem zweiten Störer die Peilgruppe Kalmit genannt wird....
Fahren die in ganz Deutschland herum und suchen Störer auf Afu-Frequenzen, hihi?
[/quote]
Hallo Mike,
nein, die Peilgruppe Kalmit hat sich gegründet, weil das Relais Kalmit DB0XK bei Neustadt/Weinstr. (ca. 35 Km Luftlinie von mir entfernt)
eine hohe Reichweite (ähnlich Zugspitze) hat
und dadurch bedingt von vielen genutzt werden kann.
Leider auch von Störern, die wie Heckenschützen aus dem Hintergrund,
auf dem Relais (ich drücke mich mal fein aus) ihr Unwesen treiben....
Somit war und ist, kein vernünftiger Relaisbetrieb möglich.
Um nun die Kosten für Antennenbau, Dopplerpeilerbau ect., den Unterhalt, die Fahrkosten reinzubekommen und eine "Gemeinnützigkeit" im rechtlichen Sinne zu haben, wurde eine Peilgruppe gegründet.
Die OM`s die sich mit dem Peilen usw. intensiv befassen, zählen z.Zt. 4 Personen und mom. laufen 2 Dopplerpeiler die per Internet vernetzt sind.
http://www.live-peiler.de/
(Zugang nur per Passwort welches bestimmte OM`s bekommen; ich habe eines....:smile:)
Ausserdem gibt es m.W. 2 mobile Dopplerpeiler.


[quote]Wenn der gute Mann BOS-Funk überträgt warum läßt man das Relais dann nicht einfach weiterlaufen?......
Relais abschalten bringt eher nichts....
[/quote]
Mike ich kann Reinhardt so wie er es in seinem Eingangsposting genannt hat,
zumindest was die rechtliche Seite als Relaisbetreiber angeht, verstehen.
Aber wenn die BnetzA eingeschaltet ist,
dürfte das kein Problem darstellen und das Relais weiterlaufen können/dürfen!?
Zumal wenn dadurch erst der Störer gefunden werden kann....


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
1. Der billige Scanner würde "überfahren", sobald der "Störsender" auf Sendung ginge.


2. Nicht ein 2m Gerät wird benötigt, sondern ein 70cm, denn das Relais arbeitet auf 70cm....

[/quote]

Warum sollte ein billiger Scanner, der irgendwo auf eine 4m Frequenz eingestellt ist, durch einen Sender im (vermutlich) niedrigen Milliwattbereich auf 70cm gestört werden? Das ist doch Quatsch.

Die These von Waschbär halte ich für plausibel. Eine längere Yagi in Richtung Relais und wenige Milliwatt würden doch reichen. Wäre dann, wenn es aus einer geschützten Ecke kommt, auch nicht leicht zu orten.

Gruß,
Julian


  
 
 Betreff des Beitrags:
OK, dann 70cm, ich kenne das Relais nicht näher. Alles weitere hat Julian ja erläutert.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]
1. Der billige Scanner würde "überfahren", sobald der "Störsender" auf Sendung ginge.


2. Nicht ein 2m Gerät wird benötigt, sondern ein 70cm, denn das Relais arbeitet auf 70cm....

[/quote]

Warum sollte ein billiger Scanner, der irgendwo auf eine 4m Frequenz eingestellt ist, durch einen Sender im (vermutlich) niedrigen Milliwattbereich auf 70cm gestört werden? Das ist doch Quatsch.
[/quote]
Julian, dann sage mir mal, welcher der billige Scanner deiner Meinung nach wäre,
der sich von wenigen Milliwatt eines 70cm-Senders direkt daneben,
"nicht aus der Ruhe bringen lässt"...?
(ich rede nicht von AExxxx von Albrecht, eher von so Dingern die ne einfache Drehskala zur Frequenzanzeige haben...)

So und nun noch das umgekehrte Beispiel wo ich mit 100mW aus einem FT51R auf 70cm direkt neben den 2m und 4m BOS Antennen auf einer Aussichtsplattform gestanden habe und kurz danach der Verantwortliche (auch FA :-) ) mich ansprach, weil er mich kurzzeitig auf deren Empfänger auf 2m unterhalb im Turm gehört hatte....
Deren Empfänger sind aber Großsignalfester als so ein billiger Scanner...

[quote]Die These von Waschbär halte ich für plausibel. Eine längere Yagi in Richtung Relais und wenige Milliwatt würden doch reichen. Wäre dann, wenn es aus einer geschützten Ecke kommt, auch nicht leicht zu orten.

Gruß,
Julian[/quote]

Julian, eine längere Yagi für 70cm würde viel zu sehr auffallen.
Da gehe ich eher z.B. von einer HB9CV aus?
Wie auch immer die Antenne aussieht:
Der Störer erreicht mit seiner Anlage, dass die Vorgehensweise bei DB0EL in München (siehe DJ3NRA in seinem Posting vorher an mich) es nicht gebracht hat, den Störsender zu peilen.

So sachkundig manche Störer schon waren, es gab und gibt welche, die mehrere gebaut und an verschiedenen Orten versteckt hatten, die z.B. 1.aufgrund von Reflexionen schwer zu peilen waren
2.wenige Milliwatt an Sendeleistung hatten, weil sie in der Nähe des Relais waren
3.so gut versteckt waren aufgrund von Miniantennen und/oder das Kästchen welche den Sender ect. enthielt incl. Antenne der Umgebung angepasst war

Wenn ihr euch die Bilder mit Beispielen von gefundenen Störsendern,
auf der Seite der Peilgruppe Kalmit mal anschaut,
werdet ihr genau solche Exemplare sehen, die den obigen entsprechen...

Übrigens, war darunter auch einer, der sich erst bei Nacht (per Fotozelle) aktiviert hat. :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

Hm, also wenn der Störer aus den eigenen Reihen kommt, wäre dann nicht Psychologisches einfühlungsvermögen besser geeignet als Strafandrohung?
Wir sind ja nun alle Menschen und reagieren manchmal menschlich (beleidigt,gekränkt,enttäuscht usw.)

Kommischerweise hat der OV in dem ich regelmäßig als Gast Auftauche im selben
Gebäude in dem die OV-Abende stattfinden sogar eine Psychosoziale Beratungsstelle
und lustigerweise heißt die Leiterin Frau Dr. Ohm :-)

mfg
Josef Vukovic


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum