Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 16 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Lernmaterial auf Englisch
Hallo!

Ich studiere zZ. für meine E Klasse und obwohl die Bücher von Eckhart sind sehr gut, habe Ich manchmal schwierigkeiten da meine Muttersprache Englsich ist. Weis Jemand ob es eine ähnliche lernmaterial gibt auf Englisch die Ich als Krücke benützen konnte. Tja, natürlich wird es nichtmöglich sein für vorschriften, da müss Ich einfach langsam versuchen alles korrekt zu verstehen!

Danke


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

Die AARL hat einige Amateurfunk Lehrbücher auf englisch auch für das Selbststudium
im Programm. Sind sogar recht günstig, nur wenn du sie aus den USA bestellen must
kommt dann noch die Mehrwertsteuer für Bücher von derzeit 7% und die Zollgebühren
plus Versand eventuell noch Überweisungsgebuühr dazu dann wirds doch recht teuer :-)

mfg
Josef Vukovic


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Lernmaterial auf Englisch
[quote]Hallo!

Ich studiere zZ. für meine E Klasse und obwohl die Bücher von Eckhart sind sehr gut, habe Ich manchmal schwierigkeiten da meine Muttersprache Englsich ist. Weis Jemand ob es eine ähnliche lernmaterial gibt auf Englisch die Ich als Krücke benützen konnte. Tja, natürlich wird es nichtmöglich sein für vorschriften, da müss Ich einfach langsam versuchen alles korrekt zu verstehen!

Danke[/quote]
Hole dir die Bücher für die Technician und die General.
Zumindest die für die Technician würde ich durchlesen und VERSTEHEN!
Das Buch ist ein Lehrbuch, nicht nur Fragenkatalog, obwohl die für die Techprüfung mit drin stehen.
Gibt es bei www.Funkamateur.de unter englische Literatur im Online Shop

Please buy you the Book for the US-Technician Licence and perhaps for the General. But first for Technician. Learn and understand it!
You can buy the Technician Learn Book "Now you are Talking" by

http://www.box73.de/catalog/product_inf ... kp82333147
Good Luck!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Lernmaterial auf Englisch
[quote][quote]Hallo!

Ich studiere zZ. für meine E Klasse und obwohl die Bücher von Eckhart sind sehr gut, habe Ich manchmal schwierigkeiten da meine Muttersprache Englsich ist. Weis Jemand ob es eine ähnliche lernmaterial gibt auf Englisch die Ich als Krücke benützen konnte. Tja, natürlich wird es nichtmöglich sein für vorschriften, da müss Ich einfach langsam versuchen alles korrekt zu verstehen!

Danke[/quote]
Hole dir die Bücher für die Technician und die General.
Zumindest die für die Technician würde ich durchlesen und VERSTEHEN!
Das Buch ist ein Lehrbuch, nicht nur Fragenkatalog, obwohl die für die Techprüfung mit drin stehen.
Gibt es bei www.Funkamateur.de unter englische Literatur im Online Shop

Please buy you the Book for the US-Technician Licence and perhaps for the General. But first for Technician. Learn and understand it!
You can buy the Technician Learn Book "Now you are Talking" by

http://www.box73.de/catalog/product_inf ... kp82333147
Good Luck![/quote]

Ist denn der Lehrstoff für die US-Technician und die deutsche Klasse E gleich ? Würde mich wundern.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Lernmaterial auf Englisch
[quote][quote]

Ist denn der Lehrstoff für die US-Technician und die deutsche Klasse E gleich ? Würde mich wundern.[/quote][/quote]
Ja Olaf. Vom Umfang her in Technik und Betriebstechnik das gleiche wie bei der deutschen Klasse E.
Inhaltlich wird eher mehr spezielles abgefragt und eingegangen welches sich auf die benutzten Frequenzbereiche bezieht.
Darunter fallen bei der Betriebstechnik z.B. wie ein QSO über einen Cross Band Repeater gehandthabt wird.
Was aber interessanter ist, ist die Tatsache, dass dieses Buch nicht nur ein reiner Fragen-Antwortenkatalog ist, sondern wie die Lehrbücher von Moltrecht aufgebaut ist.
Zuerst wird dir Stück für Stück, anhand von einfachen Beispielen dir gezeigt, wie z.B. ein Kondensator funktioniert, welche Aufgabe er wo haben kann (im Transceiver z.B.) usw....
Dadurch lernt man selbst als völliger Laie in Sachen Elektrik und Elektronik eher den Stoff und VERSTEHT die Materie.
Da können selbst umgedrehte Fragen dem Sinne nach, einem in der Prüfung nicht verwirren, weil auf jeden Fall einem dann die richtige Antwort auf Anhieb "ins Auge" fällt.... :-)
Der Vorteil für paxeaxe23 wird sein, dass er hier in Englisch das lesen kann, was er auf Deutsch in dem Buch von Moltrecht beschrieben bekommt. Nur dort kann er es auch gleich verstehen und wenn er das nachher im Buch auf Deutsch umsetzt, kann er in der Prüfung auf Deutsch es auch richtig beantworten.
Im Prinzip muss er das umgekehrt machen, was ich 1996 bei meiner US-Lizenzprüfung machen musste.

Noch eine Empfehlung an paxeaxe23: Hole dir noch einen Translator mit Taschenrechner im Taschenrechnerformat der Deutsch/Englisch und umgekehrt beherrscht. Da ein Taschenrechner dabei ist, kannst du ihn in der Prüfung benutzen. Bitte aber vorher fragen, ob du den benutzen darfst.
In meiner US-Prüfung durfte ich das inkl. Englisch/Deutsch Wörterbuch benutzen, da der Translator bei speziellen technischen Wörtern versagte...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Please buy you the Book for the US-Technician Licence and perhaps for the General. But first for Technician. Learn and understand it!
You can buy the Technician Learn Book "Now you are Talking" by [/quote]

[quote]da der Translator bei speziellen technischen Wörtern versagte...
[/quote]

Scheinbar nicht nur da...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Please buy you the Book for the US-Technician Licence and perhaps for the General. But first for Technician. Learn and understand it!
You can buy the Technician Learn Book "Now you are Talking" by [/quote]

[quote]da der Translator bei speziellen technischen Wörtern versagte...
[/quote]

Scheinbar nicht nur da...[/quote]
Ja ja die modernen Internet (Google) Übersetzer....

WAS habt IHR Spezialisten gemacht, als es die noch nicht gab?
Ein Wörterbuch benutzt.....

Fehler sind dazu da, das man sie macht...
Du bist auch einer von denen, die auf solche Rechtschreibfehler und andere Dinge wartet und dann solche Kommentare bringt :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]WAS habt IHR Spezialisten gemacht, als es die noch nicht gab?
Ein Wörterbuch benutzt.....
[/quote]

Ja, Wörterbuch ist schon einmal ein guter Ansatz, allerdings habe ich die Satzstellung immer noch selbst in die Hand genommen, durch viele Reisen und Auslandsaufenthalte immer versucht die Sprache zu verbessern.

Diese Erkenntnisse durch Sprachteste zertifizieren lassen.

Nur im Zeitalter von Internet und Co, meint gleich jeder, er könne seine chaotischen Sprachkenntnisse durch kleine Programme und Onlineübersetzer kompensieren.

[quote]Du bist auch einer von denen, die auf solche Rechtschreibfehler und andere Dinge wartet und dann solche Kommentare bringt[/quote]

Nur in diesem speziellen Fall.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote][quote]Please buy you the Book for the US-Technician Licence and perhaps for the General. But first for Technician. Learn and understand it!
You can buy the Technician Learn Book "Now you are Talking" by [/quote]

[quote]da der Translator bei speziellen technischen Wörtern versagte...
[/quote]

Scheinbar nicht nur da...[/quote]
Ja ja die modernen Internet (Google) Übersetzer....

WAS habt IHR Spezialisten gemacht, als es die noch nicht gab?
Ein Wörterbuch benutzt.....

[color=blue:mywps2pa]Deine Probleme liegen eher in der Grammatik[/color:mywps2pa]

Fehler sind dazu da, das man sie macht...

[color=blue:mywps2pa]Eher um sie zu erkennen[/color:mywps2pa]

Du bist auch einer von denen, die auf solche Rechtschreibfehler und andere Dinge wartet und dann solche Kommentare bringt :!:[/quote]

Darauf braucht man bei Dir nicht warten

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Lernmaterial auf Englisch
[quote]Hallo!

Ich studiere zZ. für meine E Klasse und obwohl die Bücher von Eckhart sind sehr gut, habe Ich manchmal schwierigkeiten da meine Muttersprache Englsich ist. Weis Jemand ob es eine ähnliche lernmaterial gibt auf Englisch die Ich als Krücke benützen konnte.
Danke[/quote]

Hallo,

Falls die sprachliche Hürde zu groß scheint, kannst Du hier in DL die Prüfung zur US-Lizenz machen, siehe www.us-lizenz.de

In deinem Fall wäre das die "General", die Du anschliessend bei der Bundesnetzagentur auf die deutsche Klasse E umschreiben lassen kannst. (Kostet meines Wissens 200 EUR). Sich auf die deutsche Lizenzprüfung mit Material der US-Lizenzprüfung vorzubereiten und zu hoffen, dass man damit die Prüfung besteht, halte ich für nicht zielführend.

Da Du in DL Funkbetrieb machen möchtest, wäre es natürlich praxisnäher, Dir wirklich die Zeit zu nehmen und Dich auf die deutsche Kl.E vorzubereiten. Literatur hierfür auf Englisch ist mir allerdings nicht bekannt. Im Endeffekt würde Dir bei Deinen Vorbereitungen auch eine gewisse Zeit als Höramateur guttun, aber dies zu tun ist heutzutage wohl eher die Ausnahme.

Viel Erfolg!

73 Bernhard DL4CW


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Lernmaterial auf Englisch
[quote]

Hallo,

Falls die sprachliche Hürde zu groß scheint, kannst Du hier in DL die Prüfung zur US-Lizenz machen, siehe www.us-lizenz.de

In deinem Fall wäre das die "General", die Du anschliessend bei der Bundesnetzagentur auf die deutsche Klasse E umschreiben lassen kannst.

73 Bernhard DL4CW[/quote]
Eben nicht! Gerade WEIL die Prüfung zur US-Lizenz in Deutschland gemacht wurde und nicht in den USA,
bekommt man die hier von der BnetzA nicht umgeschrieben!
Die wollen die Prüfungsbescheinigung der ARRL sehen, worin als Prüfungsort z.B. eine Stadt in den USA steht.
Hat man nach bestandener Prüfung die Lizenz von der FCC erhalten, wirft man die Prüfungsbescheinigung im Gegensatz bei der deutschen Prüfung weg. (wie bei mir) :(
Bei der FCC wird man 10 Jahre als Lizenzinhaber geführt, ausser man besteht noch eine weitere höhere Klasse derweil und dann wird eine neue Lizenz ausgestellt.
Die alte Prüfungsbescheinigung, ist deswegen für die FCC bei einer Änderung oder Erneuerung nicht wichtig!
Auch bei den meisten anderen Fernmeldebehörden war das bis zuletzt so, dass die Prüfungsbescheinigung für eine Umschreibung nach CEPT TR-6102 nicht nötig/massgeblich war.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Lernmaterial auf Englisch
[quote]Eben nicht! Gerade WEIL die Prüfung zur US-Lizenz in Deutschland gemacht wurde und nicht in den USA,
bekommt man die hier von der BnetzA nicht umgeschrieben!
Die wollen die Prüfungsbescheinigung der ARRL sehen, worin als Prüfungsort z.B. eine Stadt in den USA steht.[/quote]

Wie kommst Du denn auf dieses schmale Brett? Zusammen mit dem Antrag der BNetzA

http://tinyurl.com/2wrf3nk

wird eine beglaubigte Kopie der US-Zulassungsurkunde, ausgestellt von der FCC, eingereicht. Dort steht nichts von einem Prüfungsort, der darüber hinaus die deutsche Behörde auch nicht im Geringsten interessiert. Allerdings versendet die FCC die Zulassungsurkunden grundsätzlich nur an Adressen innerhalb der USA, also benötigt man dort einen Verwandten/Bekannten oder ein Mietpostfach, um die Urkunde per Post nach DL geforwardet zu bekommen. That's it.

HTH
73 Bernhard DL4CW


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Lernmaterial auf Englisch
[quote][quote]Eben nicht! Gerade WEIL die Prüfung zur US-Lizenz in Deutschland gemacht wurde und nicht in den USA,
bekommt man die hier von der BnetzA nicht umgeschrieben!
Die wollen die Prüfungsbescheinigung der ARRL sehen, worin als Prüfungsort z.B. eine Stadt in den USA steht.[/quote]

Wie kommst Du denn auf dieses schmale Brett? Zusammen mit dem Antrag der BNetzA

http://tinyurl.com/2wrf3nk

wird eine beglaubigte Kopie der US-Zulassungsurkunde, ausgestellt von der FCC, eingereicht. Dort steht nichts von einem Prüfungsort, der darüber hinaus die deutsche Behörde auch nicht im Geringsten interessiert.

HTH
73 Bernhard DL4CW[/quote]
Tja Bernhard, dann lasse dich mal von mir überzeugen, dass das so nicht funktioniert.
Die BnetzA (früher zu meiner Zeit die RegTp) verlangt von demjenigen die Kopie der Prüfungsbescheinigung, sobald der Deutscher ist, oder in Deutschland seinen Wohnsitz hat.
Der Grund liegt darin, da die US-Lizenzprüfung auch in Deutschland gemacht werden kann,
du als Deutscher dem deutschen Amateurfunkgesetz unterliegst (damit die Prüfungshoheit bei der deutschen BnetzA liegt)
wird als Nachweis die Prüfungsbescheinigung verlangt.
Die beglaubigte Kopie der Lizenzurkunde (Zulassung) allein, akzeptiert daher unsere BnetzA nicht...
Ich habe es hier schriftlich als ablehnenden Bescheid und damals galt schon das AfuG und die dazugehörende Durchführungsverordnung. Selbst die spätere Durchführungsverordnung von 2005 die bis jetzt gilt (soll Ende des Jahres geändert werden) enthält solche Passagen nicht.
Eine Klage bringt es auch nicht, da das im Ermessensspielraum des jeweiligen Beamten liegt, der die Umschreibung vornimmt.
Eine interne Anordnung regelt dieses.
So und nun?......
Übrigens:
Von US-Lizenzierten die als US-Mil Angehörige hier sind weiss ich, dass die eine neuerliche deutsche Prüfung ablegen mussten, um die jeweilige (dann deutsche) Lizenz zu bekommen....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Lernmaterial auf Englisch
Helmut, was Du sagst widerspricht allem, was ich über dieses Prozedere weiss.

Im Zweifelsfalle sollte der Originalposter bei der BNetzA in Münster nachfragen, um Planungssicherheit zu erlangen. Ich werde mich auch nochmal auf den neuesten Stand bringen.

73 Bernhard DL4CW


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

Ich glaube nicht das das für den Originalposter interessant ist, weil er schreibt ja das er
schon für die E-Klasse studiert.

mfg
Josef Vukovic


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum