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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

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„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 36 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: PMR Funkgerät für Autoeinbau ?
Servus,

ich Suche ein PMR-Funkgerät (gerne auch mit LPT) das sich wie ein CB-Funkgerät in's Auto einbauen lässt. Also kein Handfunkgerät.

Vielen Dank

Gruß


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: PMR Funkgerät für Autoeinbau ?
[quote]Servus,

ich Suche ein PMR-Funkgerät (gerne auch mit LPT) das sich wie ein CB-Funkgerät in's Auto einbauen lässt. Also kein Handfunkgerät.

Vielen Dank

Gruß[/quote]

Hallo Ohnenamen....

...es gibt keine PMR446- und/oder LPD-Mobilgeräte.....

Gruss Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
http://www.funktechnik-grenz.de/e_shop/ ... mobil.html

wie wär's damit ?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es handelt sich nicht um ein PMR (Private Mobile Radio) sondern um ein PMR (Professional Mobile Radio). Also ein Gerät für 70cm Betriebsfunk bzw. zwischen 430 und 440 MHz auch als Amateurfunkgerät nutzbar.

Der Betrieb bei 446 MHz wäre sogar lizensierten Funkamateuren untersagt.


(Merkwürdig das im Display eine 2m QRG angezeigt wird)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die QRG-Angabe ist nicht unbedingt "merkwürdig" weil es das gleiche Gerät unter einer anderen Bez. auch als VHF-Schleuder gibt .......

Das PMR schreiben die übrigends absichtlich um den Absatz zu steigern und im Endeffekt ist der Käufer ja der Dumme wenn er das Gerät zum senden in Betrieb nimmt da mittlerweile (ausser mit Drogen, Sprengstoff oder Waffen) mit fast allem legal gedealt werden darf .... Zum Empfang darf man ja (leider) auch mittlerweile jeden TRX nutzen ...

Recht hast Du natürlich damit das PMR und Freenet (LPD gibt es nicht mehr) nur mit dazu gefertigten Handfunkgeräten mit (nicht auswechselbarer) fester Antenne und 500 mW Power genehmigt sind. Die Verwendung entsprechender umgerüsteter Afu-Geräte (egal ob "Mobil" oder "Hand") ist schlichtweg verboten und kann selbst da es "nur noch" eine OWi ist mit bis zu 10.000 € Geldbusse belegt werden ....

In dem Sinne an den Fragesteller "Viel Spass beim Geld rauswerfen"

Dazu dann wie üblich der Hinweis auf das in diesem Forenbereich (Lizenzfreier Funk) in rot stehene "Keine Fragen zur Leistungssteigerung oder zum BOS-Empfang"

cul .... :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
völlig legal:
https://www.pmr-funkgeraete.de/artikel/ ... seite-.htm?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Klaro ist das "legal" hält ja den Power ein und hat eine feste Antenne .... ansonsten .....

[quote]Neues PMR446-Funkgerät im Portabelformat, mit Seefunk-Empfang, Radioempfang (AM/FM), Dynamo- oder Akku-/Batterie-Betrieb sowie externe Stromversorgung.[/quote]

sind sowohl der Seefunkempfang als auch AM/FM und externe Stromverdorgung legal ..... das weiter oben genannte Gerät mit 45 Watt und externer Antenne aber wohl eher nicht .....

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Servus Zusammen,

sollte ich den Eindruck erweckt haben, dass ich in irgend einer Form vorhabe illegalen Betrieb zu tätigen so muss ich das entschieden verneinen.
Ich bin selbst Polizist und nur am Rande von privater Seite "Funk-Interessierter". Nachdem ich auch gerne im Auto eine Kommunikation hätte, hatte ich daran gedacht mir eine PMR "Mobilstation" anzuschaffen.

[quote]Recht hast Du natürlich damit das PMR und Freenet (LPD gibt es nicht mehr) nur mit dazu gefertigten Handfunkgeräten mit (nicht auswechselbarer) fester Antenne und 500 mW Power genehmigt sind. [/quote]

Dazu hätte ich noch eine FrageAnmerkung: Ich besitze ein Albrecht TecTalk Pro und das hat eine abschraubbare Antenne.
https://www.pmr-funkgeraete.de/artikel/ ... seite-.htm?

Darunter kommt eine SMA Buchse (ich glaube so heißt der Stecker) zum Vorschein.

Dazu gibt es sogar von Albrecht selbst eine "Zusatzantenne" deren Betrieb für PMR so wie ich das sehe verboten ist. Richtig ?

https://www.pmr-funkgeraete.de/artikel/ ... seite-.htm?

Vielen Dank


  
 
 Betreff des Beitrags:
Eigentlich verboten ...... an einem zugelassenen PMR darf die Antenne normalerweise nicht auswechselbat sein und auch der Anschluss externer (oder wirkungsvollerer) Antennen nicht möglich sein .......

Du schreibst das Du Polizist bist aber Du fragst (finde ich schonmal prima) ... es war einmal ein Polizist aus Berlin der wollte hier wissen wie man ein AFU-HFG auf BOS trimmt und der war ziemlich sauer weil er nicht die passenden Antworten bekam weil er meinte er dürfe das (wegen BOS) was aber nicht so ist .......

Für "Deine" private Funkgeschichte (unterwegs mit Familie und Freunden) nimm CB-Funk ins Auto oder wenn man mal was für Unterwegs braucht ein "Freenet" Funkgerät ... Letzteres hat zwar die gleichen "Optionen" wie PMR aber aufgrund des Frequenzbereiches (PMR 446 MHz, Freenet 159 MHz) eine bessere "Reichweite"......

Nächste Möglichkeit wäre die "kleine" E-Lizenz zu machen und mit bis zu 100 Watt auf 4 Kurzwellenbändern sowie 2m, 70 cm und 10 GHz funken zu dürfen ...... Will man allerdings mit "Freunden und Bekannten" müssten diese die Lizenz allerdings auch haben ..... Als "Blauer" (vormals grün) hast Du höhere Schulbildung und das bissel "Multiple Choice" in Technik, Betriebstechnik und Kenntnisse von Vorschriften und Gesetzen dürfte eher ein Klacks für Dich sein .....

Kann ich nur Empfehlen, hab 1980 mit CB aufgehört und seit 1982 Lizenz, ich hab zwar lange Pause zwischendurch gehabt aber ist ein Hobby für ein Leben ..... ich hab das müsehlige Lernen (damals ohne Multiple Choice und noch mit "Morsen") nie bereut ....

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Du schreibst das Du Polizist bist aber Du fragst (finde ich schonmal prima) ... es war einmal ein Polizist aus Berlin der wollte hier wissen wie man ein AFU-HFG auf BOS trimmt und der war ziemlich sauer weil er nicht die passenden Antworten bekam weil er meinte er dürfe das (wegen BOS) was aber nicht so ist ....... [/quote]

Tja das ist das Leid eines jeden Berufsbildes. Es gibt in jedem Beruf schwarze Schafe. Wie überall wird Missbrauch betrieben. Also ich habe - soweit ich das noch richtig im Kopf habe - schon gelernt, dass der Funk nur für den Dienst bestimmt ist. Was anderes kam für mich auch nicht in Frage. Wäre ja ansonsten faltal - es muss ja eine gewisse Funkdisziplin gewahrt werden.

[quote]Für "Deine" private Funkgeschichte (unterwegs mit Familie und Freunden) nimm CB-Funk ins Auto oder wenn man mal was für Unterwegs braucht ein "Freenet" Funkgerät ... Letzteres hat zwar die gleichen "Optionen" wie PMR aber aufgrund des Frequenzbereiches (PMR 446 MHz, Freenet 159 MHz) eine bessere "Reichweite"...... [/quote]
Ja von CB hatte ich mich abgewandt weil ich noch nie ein Handfunkgerät gesehen hatte. Nun habe ich aber doch noch 3 mögliche Geräte gefunden.

[quote]Nächste Möglichkeit wäre die "kleine" E-Lizenz zu machen und mit bis zu 100 Watt auf 4 Kurzwellenbändern sowie 2m, 70 cm und 10 GHz funken zu dürfen ...... Will man allerdings mit "Freunden und Bekannten" müssten diese die Lizenz allerdings auch haben ..... Als "Blauer" (vormals grün) hast Du höhere Schulbildung und das bissel "Multiple Choice" in Technik, Betriebstechnik und Kenntnisse von Vorschriften und Gesetzen dürfte eher ein Klacks für Dich sein ..... [/quote]

Darüber habe ich auch schon nachgedacht aber es mangelt immer wieder an Motivation.

Vielen Dank hier für die netten Antworten


Grüße


  
 
 Betreff des Beitrags:
Zur "Motivation" .... das Lernen an sich ist sicherlich "abtörnend" aber die Ergebnisse ganz legal weltweiten Funkbetrieb ausüben zu "dürfen" und mehr Rechte zu haben als jede kommerzielle Station ist schon faszinierend (wie Mr. Spock sagen würde) .....

Das eine ist der "innere Schweinehund" und das andere ein Hobby mit "Klasse" ..... Wo sonst triffst Du Könige, Botschafter, Präsidenten, Doktoren oder Leute "vom einfachen Volk" und alle haben Kontakt untereinander ???

Amateurfunk ist ein "Funkdienst" mit verbrieften Rechten während man CB-Funk, PMR, Freenet & Co. von jetzt auf gleich verbieten könnte. Der "Nachteil" ist halt die Prüfung aber es ist es wert .....

cu :!: :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn du portabel unterwegs bist, dann interessiert es keinen, ob du mit dem PMR Gerät oder dem umprogrammierten AFU oder BOS-Gerät herumspielst.

Stell die Geräte so ein, dass du auf der Frequenz bist und sprich nicht drüber. Schlafende Bundesnetzagenturmitarbeiter weckt man nicht und fertig.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Und hier im Forum gibt man keine Tips zum illegelen Benutzen von Geräten ohne die dazugehörige Genehmigung ....

Mal sehen wie lange sich der Nick "Lizenzierter" hier im Forum hält bevor er wg. Verstoss geg. die Forenregeln gekickt wird ......

cu :evil:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wenn du portabel unterwegs bist, dann interessiert es keinen, ob du mit dem PMR Gerät oder dem umprogrammierten AFU oder BOS-Gerät herumspielst.

Stell die Geräte so ein, dass du auf der Frequenz bist und sprich nicht drüber. Schlafende Bundesnetzagenturmitarbeiter weckt man nicht und fertig.[/quote]
Und ansonsten fahre ich Sonntags bei rot über die Ampel. Aber nur an Sonntagen!!!!

Ziemlicher Unfug den Du da schreibst. Für PMR, LPD und wie die alle heißen sind nach wie vor nur Typgeprüfte Geräte zugelassen. Ob Dir das nur gefällt oder nicht! Ob das jemand merken würde, ist eine ganz andere Sache.
Wenn Du mitten in der Nacht an einer alleine in der Gegend stehenden roten Baustellenampel weiterfährst mag in erster Linie auch niemanden interessieren, erlaubter wird es dadurch aber trotzdem nicht....


[quote]
Darüber habe ich auch schon nachgedacht aber es mangelt immer wieder an Motivation.
Vielen Dank hier für die netten Antworten

Grüße[/quote]

Vielleicht kannst Du dich ja mit noch jemanden zusammentun. Dann ist das mit dem inneren Schweinehund einfacher

73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es gibt Zugelassene PMR Geräte mit Antenne auf dem Magnetfüß fürs Auto. da kann man auch ein Mikro dran machen, dann hat man "fast" ein Mobilgerät ;)

73 aus Siegen


  
 

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