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Kategorien betroffener Personen

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 9 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Hausanschluß/ Powerline: Lektüre
siehe TAB der Stadtwerke Augsburg:

http://www.stadtwerke-netze.de/download ... 2_2009.pdf


§ 10.3.5 Einrichtungen zur Telekommunikation über das Niederspannungsnetz

(1) Das Netz des Netzbetreibers darf nicht ohne dessen Zustimmung für Telekommunikationszwecke
benutzt werden.

(2) Benutzt der Betreiber von Telekommunikationseinrichtungen seine eigenen elektrischen
Anlagen für Telekommunikationszwecke, so sorgt er dafür, dass störende Einflüsse auf andere
Kundenanlagen, Versorgungsanlagen des Netzbetreibers und Telekommunikationsanlagen
des Netzbetreibers und Dritter vermieden werden.

(3) Es obliegt dem Betreiber von Telekommunikationseinrichtungen, für das Fernhalten von
Signalen, die seine Telekommunikationseinrichtungen störend beeinflussen, selbst zu sorgen.

(4) Die in Kundenanlagen betriebenen Geräte dürfen die Telekommunikationseinrichtungen
des Netzbetreibers bzw. anderer Kundenanlagen nicht unzulässig beeinträchtigen.





Absatz 4 ist ja mal interessant, und Absatz 3 ist eine Frechheit.
"Wir schleudern HF in Ihre Bude. Müssen Sie schon selber Filtern"


  
 
 Betreff des Beitrags:
Soll ich euch mal was verraten??? ... Unsere Echolinkanbindung läuft über PLC, diese Teile sind von ALDI (Tevion) & die stören sogar nicht :shock: :shock: :shock:

Unglaublich was ? da unser Relais in einem "Kirchturm" beheimatet ist fanden wir keine andere Lösung, aber es funktioniert Prima :D


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Soll ich euch mal was verraten??? ... Unsere Echolinkanbindung läuft über PLC, diese Teile sind von ALDI (Tevion) & die stören sogar nicht [/quote]

Wurden hier kürzlich wegen massiver Störungen von der BNetzA still gelegt.

Du hast es vielleicht nur noch nicht mit bekommen auf welchen Frequenz PLC sendet.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Soll ich euch mal was verraten??? ... Unsere Echolinkanbindung läuft über PLC, diese Teile sind von ALDI (Tevion) & die stören sogar nicht [/quote]

Lass mich raten, einer der 15087648234846 Echolink Zugänge auf UKW? Schon mal was von Kurzwelle gehört? DORT stören die BESTIMMT !


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich weiß nicht was ihr habt...

Dass man als Funkamateur PLC immer gleich verteufeln muss... PLC ist nunmal eine Technik, welche bereits vorhandene Installationen benutzt. - Wenn das ganze unter der Erde abläuft (und das tut es in einer primitiven Form schon seit fast 40 Jahren), dann habe ich nichts dagegen. - Meinetwegen auch überirdisch in Hausinstallationen mit einem Schirmungsmaß > 95 db.

Wenn die Produkte aus Deutschland kommen (ja, da gibt es welche), dann wird auf bestimmten Frequenzbereichen, unter anderem der Amateurfunkdienst und BC, nicht gesendet. Es sind teilweise recht steile Kerbfilter und Bandsperren implementiert. - Klar, dass so ein konformes Produkt nicht so schnell überträgt und nicht so weit reicht wie der Plunder aus China.

Dass, wovor ihr alle Angst habt, ist Zählerfernauslesung in jedem Haushalt per PLC.

Glücklicherweise kostet so eine PLC-Infrastruktur einiges, sodass, nachdem viele Netzbetreiber nach Pilotversuchen auch die "Qualität" von PLC live erlebt haben, zu alternativen Technologien wie GPRS umgestiegen sind.

Ich arbeite in der Branche und habe diverse Technologien bei mir über den Schreibtisch gehen sehen und das Gros der Netzbetreiber und Stadtwerke setzt eindeutig auf GPRS, weil die Infrastruktur da ist und nicht selbst gewartet werden muss. Die Datenmengen sind so klein, dass man das ohne Probleme mit 1-2 MB Traffic pro Monat abfackeln kann.

Achja: Die Datenmenge über PLC wird auch nicht größer sein. Und wenn Daten übertragen werden, dann in der Regel 1x am Tag in der Nacht für gut 10 Sekunden, danach ist wieder Ruhe.

Das größere Problem stellen Netzbetreiber dar, die per PLC ihre Kunden zusätzlich mit einem Online-Zugang versorgen wollen, denn da ist rund um die Uhr dann Betrieb.

Es sei Euch versichert, dass die PLC-Technik der Zählerhersteller hochqualitativ umgesetzt ist und nicht dem Ramsch aus dem Aldi enstpricht. Das schlägt sich auch im Preis eines solchen Kommunikationsmoduls nieder, welches je nach Hersteller bis zu 400 EUR kosten kann (pro Zähler). Die Grenzwerte werden peinlichst genau eingehalten und auch "HF-seitig" sind die Module, egal ob wM-Bus, GSM/GPRS oder PLC auf dem neuesten Stand der Technik. Insofern sind es keine "Dreckschleudern".

Das für uns größte Problem ist, dass solch eine Technologie zu Ungunsten des Amateurfunkdienstes, welcher ja immerhin eine gesetzliche Grundlage hat und dadurch besonders geschützt sein sollte, und sämtlicher BC-Aussendungen in dem Frequenzbereich 0-30 MHz zugelassen wurde. - Hier wurde das Anliegen weniger über das Anliegen vieler gestellt.

73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Dass man als Funkamateur PLC immer gleich verteufeln muss... PLC ist nunmal eine Technik, welche bereits vorhandene Installationen benutzt. -

[color=blue:3s7jdykq]Genau, deshalb wurden die besagten auch still gelegt[/color:3s7jdykq]

Wenn das ganze unter der Erde abläuft (und das tut es in einer primitiven Form schon seit fast 40 Jahren), dann habe ich nichts dagegen. - Meinetwegen auch überirdisch in Hausinstallationen mit einem Schirmungsmaß > 95 db.

[color=blue:3s7jdykq]Wo werden denn abgeschirmte Kabel in der Hausverkabelung eingebaut?[/color:3s7jdykq]

Wenn die Produkte aus Deutschland kommen (ja, da gibt es welche), dann wird auf bestimmten Frequenzbereichen, unter anderem der Amateurfunkdienst und BC, nicht gesendet.

[color=blue:3s7jdykq]Wo denn dann?[/color:3s7jdykq]

Das größere Problem stellen Netzbetreiber dar, die per PLC ihre Kunden zusätzlich mit einem Online-Zugang versorgen wollen, denn da ist rund um die Uhr dann Betrieb.

[color=blue:3s7jdykq]Das ist wohl gelaufen[/color:3s7jdykq]

Die Grenzwerte werden peinlichst genau eingehalten und auch "HF-seitig" sind die Module, egal ob wM-Bus, GSM/GPRS oder PLC auf dem neuesten Stand der Technik. Insofern sind es keine "Dreckschleudern".

[color=blue:3s7jdykq]Welche Grenzwerte hat denn PLC und welche EVU liest die Zähler per PLC aus?[/color:3s7jdykq]

Das für uns größte Problem ist, dass solch eine Technologie zu Ungunsten des Amateurfunkdienstes, welcher ja immerhin eine gesetzliche Grundlage hat und dadurch besonders geschützt sein sollte, und sämtlicher BC-Aussendungen in dem Frequenzbereich 0-30 MHz zugelassen wurde. - Hier wurde das Anliegen weniger über das Anliegen vieler gestellt.
[/quote]

Leider sind die Funkamateure nicht die "Vielen"

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich weiß nicht was ihr habt...

Wenn die Produkte aus Deutschland kommen (ja, da gibt es welche), dann wird auf bestimmten Frequenzbereichen, unter anderem der Amateurfunkdienst und BC, nicht gesendet. Es sind teilweise recht steile Kerbfilter und Bandsperren implementiert. - Klar, dass so ein konformes Produkt nicht so schnell überträgt und nicht so weit reicht wie der Plunder aus China.
[/quote]
Da ging es mir nicht drum. Mir ging es um den Absatz 4: Gegenseitige Beeinflussung und Ramschelektrik im Haus.
[quote]
Dass, wovor ihr alle Angst habt, ist Zählerfernauslesung in jedem Haushalt per PLC.
[/quote]
Mitnichten. Obschon: ich habe mit dem Architekten gesprochen, der sagt, bei einem anderen Bauvorhaben hat er das schon realisiert für die Wärmemesser. Da fährt alle 2 Wochen der Ablesemann mit dem Auto vorbei, und liest per Funk aus!!!

Mal sehn, wie lange das noch bestand hat...
[quote]
Glücklicherweise kostet so eine PLC-Infrastruktur einiges, sodass, nachdem viele Netzbetreiber nach Pilotversuchen auch die "Qualität" von PLC live erlebt haben, zu alternativen Technologien wie GPRS umgestiegen sind.

Ich arbeite in der Branche und habe diverse Technologien bei mir über den Schreibtisch gehen sehen und das Gros der Netzbetreiber und Stadtwerke setzt eindeutig auf GPRS, weil die Infrastruktur da ist und nicht selbst gewartet werden muss. Die Datenmengen sind so klein, dass man das ohne Probleme mit 1-2 MB Traffic pro Monat abfackeln kann.

Achja: Die Datenmenge über PLC wird auch nicht größer sein. Und wenn Daten übertragen werden, dann in der Regel 1x am Tag in der Nacht für gut 10 Sekunden, danach ist wieder Ruhe.

Das größere Problem stellen Netzbetreiber dar, die per PLC ihre Kunden zusätzlich mit einem Online-Zugang versorgen wollen, denn da ist rund um die Uhr dann Betrieb.

Es sei Euch versichert, dass die PLC-Technik der Zählerhersteller hochqualitativ umgesetzt ist und nicht dem Ramsch aus dem Aldi enstpricht. Das schlägt sich auch im Preis eines solchen Kommunikationsmoduls nieder, welches je nach Hersteller bis zu 400 EUR kosten kann (pro Zähler). Die Grenzwerte werden peinlichst genau eingehalten und auch "HF-seitig" sind die Module, egal ob wM-Bus, GSM/GPRS oder PLC auf dem neuesten Stand der Technik. Insofern sind es keine "Dreckschleudern".
[/quote]
Mir geht es eigentlich drum, ob ich in dem Haus für die Anbindung des Kunden an das Zählermodem eine Datenleitung vom Zählerplatz in die Wohnung legen lassen soll. Der Archi hat keinen Dunst davon, dessen Elektroplaner hat an den Elektriker durchgereicht, und dieser wiederum hat halt "wie mer des scho immer gmacht ham" 2x Kabelfernseh und 2x Telefondose in die Wohnung vorgesehen...

Smarte Zähler sind vorgeschrieben, wenn nun jemand in seine Wohnung den viertelstündlichen Verbrauch haben will, dann brauch er ne Datenverbindung. Geht das gut mit 10x PLC parallel im Haus?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich würde zusätzlich am Zählerplatz 1x DSL nach dem DSL-Splitter, evtl. über ein Patchpanel dort hinpatchbar, legen.

73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
Tja, Sven, me too.

Aber ich kriege grad live und in Farbe mit, wie das bei einem Mehrfamilienhaus-Neubau (8 Parteien) funktioniert, bei dem die Elektroplanung von Typen gemacht wird, die vermutlich nichtmal J-2Y von J-Y(ST)Y unterscheiden können.


In der Wohnung hab ich umgeplant, und strukturiert Cat6 legen lassen, alles zusammengeführt inklusive Telefoneingang und Kabelfernsehanschlüsse in einen "Multimediaverteiler" (=Sicherungskasten mit Lochblechplatte) neben dem Sicherungskasten. Da kommt dann DSL-Splitter, Router etc. rein.
Angucken tu ichs in 4 Wochen, da weiss ich dann mehr und berichte.


  
 

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