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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 46 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: 2.8.2010 Prüfung in Berlin
Sind hier noch welche, die sich für die Prüfung am 2.8.2010 in Berlin angemeldet haben?

Gruß
Mark


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo @monti

Nicht jeder der sich für die Prüfung angemeldet hat ist in einem Afu-Forum unterwegs :wink:

Ich wünsche Dir aber viel Erfolg und eine super Prüfung, Du wirst auch nicht alleine sein denn die BNetzA macht Prüfungen nur wenn es auch lohnt ...

Nochmal viel Erfolg, ich drück die Daumen :!: :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Vielen Dank, es wird schon schiefgehen :-)

Aber die Anmeldungen sind eigentlich das Problem. Bis gestern stand es noch nicht fest, ob die Prüfung überhaupt stattfinden wird, da sich mit mir erst vier angemeldet haben. Na ja, wir werden es ja sehen.

Gruß
Mark


  
 
 Betreff des Beitrags:
Naja, keine Panik .... wenn nicht genügend Anmeldungen da sind wird der Termin wohl verschoben ........ Du bekommst auf jeden Fall vorher Bescheid ....

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Na ja, Panik habe ich nicht. Letzter Stand ist, daß sich bisher 4 zur Prüfung angemeldet haben, und die Verordnung sieht es vor, daß der Prüfer erst ab 5 Teilnehmern die Prüfung durchführen muß. Und da der Prüfer anscheinend nicht gewillt ist, die Prüfung normal für 4 durchzuführen, sieht es aktuell so aus, als ob die Prüfung evtl. um eine Woche verschoben oder abgesagt wird. Wobei die Absage eher wahrscheinlich ist, denn eine Woche später kann ich nicht, also würden es max. drei Teilnehmer werden. Dann dürfen vier Leute durch Deutschland fahren, um an einer Prüfung teilzunehmen. Oder man wartet bis November, wobei ja auch dann nicht sichergestellt ist, daß die Prüfung stattfindet.

Der Prüfer der Bundesnetzagentur macht das doch nicht ehrenamtlich, oder? Das ist doch volkswirtschaftlicher Irrsinn!

Gruß
Mark


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nein, ehrenamtlich machen die das nicht, die werden schon bezahlt aber irgendwo muss der Kosten- Nutzenfaktor auch passen. Hat sicherlich Gründe warum man eine Mindestanzahl an Prüflingen vorgibt....

Wie man so lesen kann (Berichte im I.-net über die Prüfungen) sind die meist gut besucht. Kann durchaus sein das der eine oder andere "ängstliche" sich kurz vor Toresschluss noch überwindet und die Teilnehmerzahl steigt....

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Eben wurde mir mitgeteilt, daß die Prüfung wahrscheinlich am 16.8. stattfindet, wenn die anderen drei Teilnehmer zusagen. Na hoffentlich klappt das.

Kosten-Nutzen-Rechnung hin oder her, volkswirtschaftlich kann das nicht positiv ausgehen. Aber wie deren interne Berechnungen aussehen, steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier. Aber nachvollziehbar ist es nicht, und das sollte es aber sein.

Hoffende Grüße aus Berlin :)

Mark


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die "Volkswirtschaft" wird wohl kaum von ein paar € Prüfungsgebühren im Afu profitieren können. Von daher zählt nur die Kosten-/Nutzenrechnung ...

Viel Erfolg am 16.8. wenn alles klappt mit dem Termin ...

cu :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das hat nichts mit den Prüfungsgebühren zu tun, sondern daß in Kauf genommen wird, daß vier Leute durch Deutschland zu einer Prüfung touren, weil eine Person nicht bereit wäre, drei Stunden seiner eh bezahlten Arbeitszeit damit zu verbringen, die Prüfung zu beaufsichtigen. Was das an Benzin und Zeit kostet. Diese Einstellung auf alle Behörden hochgerechnet ist ein großer volkswirtschaftlicher Schaden!

Vielen Dank für die Wünsche, wird schon schief gehen :)

Gruß
Mark

Editiert wegen Ergänzungen


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Das hat nichts mit den Prüfungsgebühren zu tun, sondern daß in Kauf genommen wird, daß vier Leute durch Deutschland zu einer Prüfung touren, weil eine Person nicht bereit wäre, drei Stunden seiner eh bezahlten Arbeitszeit damit zu verbringen, die Prüfung zu beaufsichtigen.[/quote]
Auch der Prüfer hat Vorgesetzte (Anweisungen), kann in seiner bezahlten Arbeitszeit nicht machen, was er gerne will. Nein, so einfach ist es vermutlich nicht. Oder glaubst Du, wenn die Prüfung wegen zu geringer Beteiligung ausfällt, kann er 3 Std. rumsitzen, Kaffee trinken und Däumchen drehen, in seiner eh bezahlten Arbeitszeit?

[quote]Was das an Benzin und Zeit kostet. Diese Einstellung auf alle Behörden hochgerechnet ist ein großer volkswirtschaftlicher Schaden![/quote]
Wo entsteht ein "volkswirtschaftlicher Schaden", wenn Du in Deiner Freizeit, auf eigene Kosten, zu einer weiter entfernten Prüfung fahren musst?

Das ist doch das heute übliche "Spar-Modell", da werden z.B. 3 Kreise zu einem Grosskreis zusammengelegt, das spart Verwaltungskosten. Dass der kleine Bürger, dann statt bisher 50 km künftig 90 km fahren muss - natürlich in seiner Freizeit und auf eigene Kosten - falls er etwas in der Kreisstadt zu erledigen hat, das stört keinen Menschen!

Ich wünsche Dir natürlich, dass die Prüfung am 16. Aug. stattfindet. Die 14 Tage Verzögerung wird man sicher verschmerzen können.

73 und viel Erfolg, Hanno DL9SXX


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Auch der Prüfer hat Vorgesetzte (Anweisungen), kann in seiner bezahlten Arbeitszeit nicht machen, was er gerne will. Nein, so einfach ist es vermutlich nicht. Oder glaubst Du, wenn die Prüfung wegen zu geringer Beteiligung ausfällt, kann er 3 Std. rumsitzen, Kaffee trinken und Däumchen drehen, in seiner eh bezahlten Arbeitszeit? [/quote]

Laut Auskunft der BNetzA ist das deren persönliche Entscheidung

[quote]
Wo entsteht ein "volkswirtschaftlicher Schaden", wenn Du in Deiner Freizeit, auf eigene Kosten, zu einer weiter entfernten Prüfung fahren musst? [/quote]

Da hast Du Recht, und ich scheine mich etwas vergaloppiert zu haben, soweit ich das am frühen Morgen bewerten kann. Falls ich noch eine Erklärung finden sollte, gebe ich Dir Bescheid ;)

Gruß
Mark


  
 
 Betreff des Beitrags:
Was meckerst Du eigentlich so rum?? :busch:
Relax, take it easy! :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
@monti - Von mir ebenfalls "Daumendrücken" und Toi-Toi-Toi
wird schon klappen. Ab heute, August wird rückwärts gezählt.
Hoffentlich kommen genug zusammen.
Ich war selber erstaunt, wie wenig Interessierte hier in Berlin zusammen-
kommen.
Vor einiger Zeit wurde meinem Sohn empfohlen doch nach Erfurt zu
fahren, um dort die Prüfung zu machen!
@DF5WW
Nochmal zu den Gebühren: "ein paar € Prüfungsgebühren im Afu"
Anmerkung von Jürgen s.o.
Die Gebühren betragen nach letzter Auskunft incl. Rufzeichen jetzt ca. 180,-
Das Rufzeichen ist ja der Sinn der Sache -Wer macht denn einen
Führerschein ohne danach Autofahren zu wollen!?
Junge Leute (Sohn und dessen Freunde, von mir aktiviert) wurden durch
diesen "geringen Betrag" + An-und Abfahrt etc. letztendlich abgeschreckt
und wahrscheinlich für immer dem AFU verloren.
Durch das Internet hat sich die Anzahl der Kommunikationsmöglichkeiten
vervielfacht und der Reiz des AFU erschließt sich vielen nicht mehr.
Hoffen wir das Beste, drücken MONTI die Daumen...
73 DC7SO


  
 
 Betreff des Beitrags: Was Hänschen nicht lernt...
[quote]
Junge Leute (Sohn und dessen Freunde, von mir aktiviert) wurden durch
diesen "geringen Betrag" + An-und Abfahrt etc. letztendlich abgeschreckt
und wahrscheinlich für immer dem AFU verloren.
[/quote]

Jupp, ging mir genauso. 180,- € für die Prüfung + einen 3-4 stelligen Betrag für das Equipment war mir als Azubi und auch später immer viel zu teuer, um "nur" mit mir unbekannten Leuten weit weg sprechen zu dürfen.
Deshalb habe ich die Lizenz trotz immer mal wiederkehrenden Interesses bislang vor mich hin geschoben.

Im nachhinein beiße ich mich in den Hintern, dass ich den Multiple-Choice Quatsch der BNetzA nicht direkt zusammen mit dem Multiple-Choice der IHK-Zwischenprüfung erledigt habe. Damals während Ausbildung zum IT-Systememelektroniker habe ich das erste mal in den Fragenkatalog (Kl 3 glaub ich) reingeschaut, da sich die Themenbereiche sehr ähneln. Es wäre also ideal gewesen ohmsches Gesetz & Co. direkt für zwei Prüfungen zu büffeln. Naja, kam aber anders...

Nun habe ich mich endgültig durchgerungen, für mind. Klasse E zu lernen. Und da es recht gut klappt, denke ich sogar ernsthaft darüber nach für Klasse A weiter zubüffeln. Das wäre auch bares Geld!
Klasse A: 110€ Euro.
Klasse E: 80€ + späteres Upgrade auf Klasse A nochmal 80€ = 160€

monti, ich drück die für die kommenden Wochend die Daumen. Sowohl dafür, dass du Prüfung bald hinter dir hast und dann auch hoffentlich mit Rufzeichen ;)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Was Hänschen nicht lernt...
Hi,

[quote]
Jupp, ging mir genauso. 180,- € für die Prüfung
[/quote]

Sicher?
Mein letzter Stand waren 80€ Prüfungsgebühr und 70€ für die Zulassungsurkunde. Wären "nur" 150€.


[quote]
Und da es recht gut klappt, denke ich sogar ernsthaft darüber nach für Klasse A weiter zubüffeln.
[/quote]

Wenn Du damit gut zurechtkommst, will Dich keiner davon abhalten. Aber in gewissem Maße halte ich es für sinnvoll, erst die Klasse E zu machen, dann erstmal Erfahrung zu sammeln (vielleicht hast Du die ja beruflich sowieso schon) und dann später bei Bedarf auf die Klasse A aufzustocken...

Andererseits... wenn Du jetzt gerade gut im Lernen drin bist und mit der Theorie keine Probleme hast, dann mach weiter! Vielleicht hast Du in ein paar Jahren keine Lust mehr dazu, das wäre schade!

:wink:
Gruß


  
 

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