Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 54 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Morsen lernen.......im Selbstverfahren
Gibt es eventuell im Internet oder auch sonst Möglichkeiten, sich autodidaktisch das Morsen anzueignen? Und wie lange geht sowas, wenn man täglich etwa 1/2 Stunde investiert?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo DO6GO,

bzw. hast Du auch einen Namen, hi? Eine halbe Stunde täglich ist schonmal gut, dann geht es am schnellsten. Der Schlüssel zum Erfolg ist regelmäßiges üben, keinen Tag auslassen, auch wenn man noch so im Stress ist.

http://lcwo.net/

Auch DJ4UF hat auf seiner Seite mp3-Dateien zum runterladen und üben.

Auch die "Morsecat"-Software ist zum Üben sehr gut geeignet.

Selbststudium ist machbar, aber schon hart. Ein CW-Kurs ist schon besser und macht mehr Spaß, es gibt aber leider nicht mehr sehr viele.

Ich habe das ganze erst hinter mir, es hat viel Spaß gemacht und wird noch viel mehr Spaß machen, wenn ich erst mal richtig fit sein werde. Auch hier ist es so: "Richtiges" CW lernt und kann man erst nach den Grundlagen, es braucht vieel, vieel Übung und Praxis!


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich hab das damals mit den schon fast berühmten Kassetten vom DARC gelernt und das "relativ" schnell. Nach 3 Monaten die CW-Prüfung für den "DH Detuscher Hilfsfunker" mit 30 BpM abgelegt und bis zur B-CW-Prüfung nochmal ein halbes Jahr das aber eher aus Zeitmangel (Umschulung).

Man sollte auf jeden Fall aber zuerst versuchen das hören zu beherrschen bevor man mit dem Geben anfängt. Man neigt sonst eher zum "schmieren"..

Ich glaube heute ist auch Handtaste keine Pflicht mehr bei der freiwilligen Prüfung von daher würde ich gleich nach dem hören lernen das geben mit mit einer elektronischen Taste angehen. Ich gebe zwar damit auch recht fix und fehlerfrei aber ich bewege die Finger öfter als nötig weil ich mir das korrekte Geben mit Squeezekeyer von Anfang an nicht angewöhnt habe...

Man kann sich durch richtige Gebeweise viel "Fingerarbeit" sparen. Als "alter Esel" ist das mittlerweile bei mir aber schon so falsch drin das es wohl auch nicht mehr besser wird :D :D

cu :!: :!:

Viel Spass bei CW ..... ist eine coole Betriebsart in der immer noch die meisten DXCC´s abzuräumen sind. Jede DX-Ped die was auf sich hält macht mehr CW als andere BA ....


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich habe es (vor etwa 30 Jahren) auch mit dem Cassetten-Kurs gemacht, habe allerdings bis zur Prüfungsreife mit damals 60 BpM fast ein Jahr benötigt. Jeden Tag 10-20 Minuten konzentrierte Hörarbeit, zur Eigenmotivation und zur Überwindung der zahlreichen Durchhänger half bei mir zuverlässig ein R4.
Als die Aufnahme aller Zeichen prüfungsreif sass bin ich mit meiner Junkers zu einem OV.Kollegen und habe "vorgegeben" bis es passte. Wenn Du vernünftig hören kannst ist die Geberei kein Ding mehr.

viel ERfolg, Juergen


  
 
 Betreff des Beitrags:
Da hatte bei mir die Zwischenstufe über die "Hilfsfunkerlizenz" geholfen denn ich hab von da an fast ausschliesslich CW gemacht. Offensichtlich klappte es dann doch mit "Livebetrieb" schneller.

Ich muss nur heute noch darüber lachen das damals bei der Musterung und dem Eignungstest der BW festgestellt wurde das ich für das "Morsen" wohl nicht geeignet sei :busch: :busch: :busch: Sonst hätte ich das wohl beim grünen QRL lernen können bevor ich an AFU überhaupt gedacht hatte ...

Bei den Funkern war ich ja dann trotz allem aber halt bei den "Schreibfunkern" mit T-100 am SEM-25. Also RTTY für Arme in FM :D

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,
CW macht mit breitem SSB Filter kein Spass..guck das du zum Üben ein Gerät mit CW Filter / DSP / Laptop mit Filter hast. Dann hör mal bei den QRP Frequenzen rein da gehts öfter "gemütlich" zu ;)
Kannst auch mit Goldwave oder anderen Tools CW QSO aufnehmen und dann mit halbem Speed abspielen.

73 de DL3KCZ


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Morsen lernen.......im Selbstverfahren
[quote]Gibt es eventuell im Internet oder auch sonst Möglichkeiten, sich autodidaktisch das Morsen anzueignen? Und wie lange geht sowas, wenn man täglich etwa 1/2 Stunde investiert?[/quote]

Moin OM,
ich möchte Dir die Koch Methode empfehlen, bevor Du verkehrt lernst. Siehe:
http://www.df2ok.privat.t-online.de/afu01a.htm

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo erst einmal.
Nachdem fast alles geschrieben wurde, jedoch die Kernfrage eigentlich noch immer nicht wirklich beantwortet wurde, will ich mich mal versuchen.

1. Ja, wie schon jemand geschrieben hat, sind 30min täglich ausreichend - weniger sollte es auch nicht werden denn Dein Verstand muss Reflexe bilden und dass braucht seine Zeit - bei dem einen früher, beim anderen später. Fakt ist jedoch, dass es bei jedem funktioniert der hören und sich eine Melodie merken kann, denn genau dass ist es was das Gehirn leisten muss.
Genau da ist auch der Knackpunkt des CW-Lernens. Eine Melodie entsteht erst ab einem bestimmten Morsetempo. Mir grausselt es , wenn ich an die Schalplatten und Kassettenkurse denke. Die haben sehr sehr langsam angefangen und jeder Anfänger lernte statt der Medodie bzw. des Klangs, die "Dit, Dah Folgen". Bis ca. Tempo 30 geht das auch noch - aber dann plötzlich nicht mehr, da es zu schnell ist. Leider müssen die armen Schüler genau ab diesem Tempo wieder von vorne anfangen denn nun muss dass Gehirn die Melodie erkennen, nicht die Dit-Dah Folgen. Alles was bis zu diesem Punkt erlernt wurde, war für die Katze denn Mühe und Zeit waren verschwendet - es sei denn mal will nie mehr als Tempo 30 arbeiten - was praktisch niemand tut. Die meissten machen CW im Bereich zwischen 80 und 130 Zeichen. Es gibt Ausnahmen in beiden Richtungen. Die "Langsamen" hört man seltener, die schnelleren öfter. (HSCW u.s.w). Das Ziel sollte sowas zwischen 115 und 125 sein und genau damit wird auch gelernt - von "Anfang an". Om Ludwig, DK5KE hatte mal auf seiner Webseite eine sehr schöne Zusammenstellung der Reihenfolge der Zeichen, in der sie zu erlernen sind - was sehr wichtig ist. Nun zur Lehrmethode - Dr. Koch ( nicht der mit dem Saft ) hat zu Kriegszeiten des letzten Jahrhunderts eine Methode für das schnelle erlernen der Telegrafie für das Militär entwickelt. Die Rekruten sollten möglichst schnell Morsen können. Er ordnete die Zeichen in einer sinnvolleren Weise zusammen als einfach nur mit A zu beginnen und mit dem Verkehrszeichen endet. Das ist die Koch-Methode.
Was ich bereits übers Tempo geschrieben habe, wird nur noch durch den zeitlich veränderten Abstand der Zeichen ergänzt. D.h. dass man die Zeichen zwar mit z.B. 122 Zeichen pro Minute hört, jedoch zwischen den Zeichen zunächst mal die Pause 6-8 mal so lang macht als es üblich ist. Das Gehirn hat somit mehr Zeit sich den Klang bzw. die Melodie des Zeichen zu merken, denn darum gehts ja. Dieses Verfahren geht auf das Konto einen Engländers.
Der gute Herr Farnsworth beschäftigte sich auch mit dem erlernen des Morsens, und, wie sollte es auch anders sein, natürlich für das Militär.Er kombinierte Kochs Zeichenfolgen mit seiner Pausenlängenveränderung. Das Ergebnis ist eine hocheffiziente Lernmethode ohne Lernumstellungen für das Gehirn. Genau dieses Verfahren benutzte ich vor ca 7 Jahren für mein Selbststudium. Ein Programm dass sich sehr weit einstellen lässt und noch dazu kostenlos ist, kommt von F6DQM, OM Gabriel und nennt sich CW-Player. Dort lassen sich eigene als Lektionen eigene Zeichenfolgen einstellen - (Koch's Reihenfolge der zu erlenenden Zeichen) , in einstellbarem Tempo , Tonhöhe (600hz bitte und nicht 650hz oder 850hz), Anzahl pro Durchgang, Zeichen pro Guppe, usw. einstellen. Gabriel hat meiner bescheidenen Meinung nach, das beste Programm in diesem Bereich entwickelt und verteilt es kostenlos. Das übliche KOCH-Programm ist zwar ok, kommt aber nicht an die Einstellmögllichkeiten ran und ausserdem finde ich es etwas zu umständlich in der Bedienung. F6DQM ist sehr offen was Veränderungswünsche oder Ergänzungen betrifft - und man kann sehen dass es wohl sehr viele Funkfreunde in der Welt sein müssen die am Entwicklngsverlauf einfluss nahmen, was zu dem wirklich sehr gutem Programm über die letzten 10 Jahre geführt hat. Mein Tipp - Sauge das Programm und gehe mal auf die Webseite von OM Ludwig, DK5KE. Dort sind wirklich gute Hinweise und auch die Zeichenfolge nach Koch veröffentlicht. Die trägst du in den CW-Player ein und stellt den Speed auf 122 Zeichen , 600Hz Tonhöhe ein. Das Pausenverhältnis auf Pause 8 x Zeichenabstand.
Ausserdem ist wichtig dass du die gehörten Zeichen mitschreibst - egal wieviel fehler es sind - darauf kommt es auch nicht an, sondern auf die zusätzliche Konzentration, die das Mitschreiben erfordert. Die weisst eh schon, ob es dir leicht gefallen ist oder nicht, wenn der Durchgang beendet ist. Durchgänge sollten sowas um 5min Dauer haben. Rautiertes Papier hilft beim Schreiben sehr. Wenn Du also täglich ca 30min übst, wirst du in 6 Monaten gut mithören können. Wichtig ist die Regelmäßigkeit - nie aufhören auch wenn mal der frust kommt weil nach jedem neues zeichen das man erlernt, alles anderen plötzlich auch nicht mehr gehen - das ist normal und wird mit der Zeit weniger werden.
Noch eine Randbemerkung zum Geben - lasse es sein, und zwar solange bis du alle Zeichen sicher hören kannst. Du brauchst auch keine Handtaste a la Junkers und Co, oder eine Bencher Squezze Taste, die hübsch aussieht, aber eigentlich Müll ist. Mit sowas will man nicht arbeiten müssen. Zum Geben musst du dir eigentlich nur die Frage beantworten ob es eine Einhebel- oder Squezze-Taste sein soll. Der Morsekeyer in den Funkgeräten ist oft ein Mode-A Keyer ( Bedeutung siehe Webseite DK5KE) verbaut, weil die Ami's auf Kurtis-Keyer standen und dass war ein Mode-A Keyer. Die Japaner sehen dass je nach Hersteller unterschiedlich. Yaesu Mode-A, ICOM beide, Kenwood Mode-B. Externe Keyer sind einstellbar - wie z.b. Winkey (Mode A,B,ACCU-Keyer), und zum Schluß mein Lieblingskeyer - ETM9C-OG-X3 (benutzt den IDIOM PRESS Prozessor des K3-Keyers) ein lupenreiner Mode-B Keyer der auch Mode A, ACCU und Kurtis beherrscht. Aber Bitte bitte bitte - erst mal hören lernen und dann für eine Taste entscheiden. Damit mein Beitrag noch länger wird - noch was zur Taste. Ich plädiere hier ganz offen für eine Morsetaste von "Schurr / Scheuneman" und dass aus gutem Grund.
Die vielen Probetasten die ich hatte und wieder verkaufte, weil sie zuviele schwächen hatten - der verlusst war in Summe teurer als eine Schurr Profi-2. Die muss es aber nicht sein - es gibt einen schönen Portabel-Wabbler und der reicht - als Umbausatz für eine ETM-Taste völlig aus - kostet 1/3 der Profi2 und ist qulitativ genauso gut. Der umbausatzt ist die reine Tastenmechanik und die kann man schön auf ein Stück Stahl, Holz, Stein befestigen. Das sieht sogar noch schön aus, spart Geld und ist was solides.
So, der Roman sollte nun genügen.

vy 73 de Gerd

PS: ich mach Kurzwelle seit 11/2003 und habe bisher 98% der QSO's in CW gearbeitet.


  
 
 Betreff des Beitrags:
@Admin:
Angelehnt an meinen letzten Beitrag eine Frage:"gibts hier sowas wie eine Rubik "Buch veröffentlichen' ????" Hi Hi

vy 73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Lbe CWisten,

also ich würde (aus meiner heutigen Situation) davon abraten, CW NUR mit der elektronischen Taste zu üben. Es gibt immer mal Fälle, da muß man "mit zwei Bananensteckern in der Hand" geben können!

Und das ist kein Problem, wenn man die Tastbewegungen mit der Handtaste beherrscht.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Noch eine Randbemerkung zum Geben - lasse es sein, und zwar solange bis du alle Zeichen sicher hören kannst. [/quote]
Ich habe durch das Geben erst das Hören richtig gelernt (1968/69). Das ist wohl von Person zu Person sehr unterschiedlich. Bei der Prüfung war ich dann beim Geben ganz schnell fertig, und war irritiert, daß alle anderen noch gaben.

73, Werner.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Lbe CWisten,

also ich würde (aus meiner heutigen Situation) davon abraten, CW NUR mit der elektronischen Taste zu üben. Es gibt immer mal Fälle, da muß man "mit zwei Bananensteckern in der Hand" geben können!

Und das ist kein Problem, wenn man die Tastbewegungen mit der Handtaste beherrscht.[/quote]

Oh, in welcher Situation mag ein Funkamateur wohl geraten sein, um mit Bananensteckern morsen zu müssen ?
Mal Hand aufs Herz - ich morse sehr gern und hab es als meine hauptsächliche Amateurfunkbetriebsart auserwählt, aber als Anfänger mit bananensteckern oder 3" Nägel telegrafieren lernen zu wollen - also soweit würde ich nicht gehen wollen.
Eines ist jedoch unvermeidlich - man wird es auch ohne viel Üben, später mal hinbekommen, mit einer Handtaste ein QSO fahren zu können. Die QSO's die ich mal mit jemanden geführt habe, der mit einer Handtaste gegeben hat, kann ich an einer Hand abzählen. Dass es noch einige OM's geben soll, die damit wirklich gut morsen können, will ich unterstellen; es werden jedoch täglich weniger. Den Bedarf für diese Ausdrucksform kann ich auch nicht mehr unbedingt sehen - wer spass drann hat, warum nicht.

vy 73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

gibt auch Minimal-Kontest für Geräte bis 50 Bauteile oder so, da kann man durchaus mal mit nem Stecker morsen ;))

73 de DL3KCZ


  
 
 Betreff des Beitrags:
Minimal-Contest - ok, aber dass ist doch ehr etwas für Spezies und hat mit dem Normalbetrieb nichts zutun. Wir debattieren das erlernen von CW um normale QSO's fahren zu können. Wenn man es später mal mit zwei blanken Drahtstücken machen, congrats. Ein Grund, das Geben mit eben diesen Drahtenden üben zu wollen, würde ich zunächst nicht empfehlen. Lernen wir erstmal mit dem üblichen Werkzeug und viel Ausdauer einfaches Hören und Geben.
Ich möchte dazu noch erwähnen, dass ich auch (viel zu früh) angefangen habe, das Geben zu üben. Es verlängert unnötig die Zeit des hörlernens da man zuviel gepiepse hört, jedoch selten sinvolles - das Gehirn soll doch Reflexe bilden und dass tut es eben nur, wenn man immer und immer wieder das gleiche Klangmuster hört. Ich konnte mein Call als erstes geben und hören - und noch heute kann ich es mit deutlich höherem Tempo erkennen, als ich anderes verstehen kann - so gehts mir auch mit vielen Betriebszeichen und anderem wie RST 599, vy73 usw. Das ist eine Folge ausgeprägter Reflexbildung. Geben funktioniert genauso - man hört was man gibt und denkt eigentlich gar nicht drüber nach, wie man es gibt. Genau so muss es sein.
Bei manchem OM würde ich gar behaupten dass er seine Gebeweise schon sehr lange nicht mehr selber gehört hat. :-)

vy 73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Minimal-Contest - ok, aber dass ist doch ehr etwas für Spezies und hat mit dem Normalbetrieb nichts zutun.[/quote]
Ich plädiere auch dafür, zuerst das Hören der CW-Zeichen im gewünschten/ angestrebten Tempo zu erlernen :!:

Nachdem ich dazu seinerzeit (ist inzwischen aber schon ein paar Jahre her) in der Lage war (ca. 100 BpM) habe ich keine Stunde gebraucht, um mit einer Handtaste das Prüfungstempo (seinerzeit 60 BpM) auch fehlerfrei zu geben. Und die Elbug habe ich eigentlich nur angefasst, ab der 1. Min konnte ich damit genau so schnell geben, wie ich hören konnte/ kann!

Nur eins ist mir leider nie gelungen - obwohl ich es längere Zeit geübt habe- mit der linken Hand zu geben. Das wäre zumindest zu Zeiten, als man zur Logbuchführung, zB. im Contest, noch keinen PC genutzt hat, überaus praktisch gewesen.

Was den "Minimal-Contest (MAS) betrifft, dort braucht man nicht mit Bananensteckern ... oä. geben. Nein, wenn man sich die Ausschreibungen wirklich anschaut, die Zahl der verwendeten Bauelemente bezieht ich nur auf den RX + TX; ua. sind Kopfhörer, Lautsprecher, "Tasten", Antennen ... uä. explizit ausgeschlossen. Dafür braucht man es schon mal nicht :wink:

Ansonsten, in den knapp 30 Jahren die ich QRV bin, hatte ich noch nie ein Problem damit, daß ich nach der Lizenzprüfung nie wieder eine Handtaste ... oä. angefasst habe, obwohl ich ca. 95% meiner QSOs in Morsetelegrafie tätige. Weder meine ETM9COG-X3 noch meine Eigenbau- Elbug - aus "Y2-Zeiten" - haben mich jemals im Stich gelassen.

73, Hanno DL9SXX


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum