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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

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 [ 16 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Einige Fragen zur Amateurfunkprüfung
Hallo zusammen

Wie oben geschrieben, habe ich einige Fragen zur Amateufunkprüfung.
Eigendlich wollte ich auch fragen ob man auch direkt die A-Prüfung machen kann oder ob man zuerst die E-Klasse machen muss. Da aber hier im Forum geschrieben wurde das geplant ist das man wirklch zuerst die E-Prüfung machen muss bevor man die A-Prüfung machen kann/darf hat sich DIESE Frage erst einmal erübrigt.

2. Ist , wenn man die Prüfung geschafft hat diese Zeitlich Unbefristet gültig oder muss man nach einer bestimmten Zeit eine erneute Prüfung machen um diese zu Verlängern. Es ist natürlich klar, dass ein Vernatwortungsbewuster Amateurfunker sich immer auf den neusten Stand hält wegen neuer Gesetzte und Bestimmungen.

3. Was ist denn Überhaupt der Unterschied zwichen der A und E-Lizens auser das man bei A auf dem Gesammten Frequenzbändern funken darf die für den Amateurfunk freigegben sind ?

4. Die Morseprüfung ist doch jetzt weggefallen , oder ? Man kann ja auch eine Zusätzliche Morseprüfung ablegen , was hat man dann für einen Vorteil als wenn man die nicht macht ?

Ich habe mich mal im Internet umgeschaut , es gibt in meiner Nähe (ca 10 min Autofahrt) so einen Amateurfunk -Club/verein. Werde mich da mal Informieren ob auch Interessierte mal Vorbeikommen dürfen um sich das ganze mal anzusehen wie, wo und was alles möglich ist.



Liebe Grüsse


Andreas034


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Einige Fragen zur Amateurfunkprüfung
[quote]
2. Ist , wenn man die Prüfung geschafft hat diese Zeitlich Unbefristet gültig oder muss man nach einer bestimmten Zeit eine erneute Prüfung machen um diese zu Verlängern. Es ist natürlich klar, dass ein Vernatwortungsbewuster Amateurfunker sich immer auf den neusten Stand hält wegen neuer Gesetzte und Bestimmungen.
Andreas034[/quote]
Nein die Prüfung verfällt nach aktueller Gesetzeslage nicht.
[quote]
3. Was ist denn Überhaupt der Unterschied zwichen der A und E-Lizens auser das man bei A auf dem Gesammten Frequenzbändern funken darf die für den Amateurfunk freigegben sind ?
Andreas034[/quote]
Die Sendeleistung - A darf auf den meisten Bändern 750 W, E 100W
[quote]
4. Die Morseprüfung ist doch jetzt weggefallen , oder ? Man kann ja auch eine Zusätzliche Morseprüfung ablegen , was hat man dann für einen Vorteil als wenn man die nicht macht ?
Andreas034[/quote]
Für einige Gastlizenzen (z.B. Funkbetrieb im Urlaub eines Landes das nicht die HAREC anerkennt) sind Morsekenntnisse (für alle Previlegien) notwendig!
[quote]
Ich habe mich mal im Internet umgeschaut , es gibt in meiner Nähe (ca 10 min Autofahrt) so einen Amateurfunk -Club/verein. Werde mich da mal Informieren ob auch Interessierte mal Vorbeikommen dürfen um sich das ganze mal anzusehen wie, wo und was alles möglich ist.
Andreas034[/quote]
Da bin ich mir sicher, dass du willkommen bist!

mfg Jonny


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Einige Fragen zur Amateurfunkprüfung
[quote]Hallo zusammen

Wie oben geschrieben, habe ich einige Fragen zur Amateufunkprüfung.
Eigendlich wollte ich auch fragen ob man auch direkt die A-Prüfung machen kann oder ob man zuerst die E-Klasse machen muss. Da aber hier im Forum geschrieben wurde das geplant ist das man wirklch zuerst die E-Prüfung machen muss bevor man die A-Prüfung machen kann/darf hat sich DIESE Frage erst einmal erübrigt.

Andreas034[/quote]

Du kannst gleich die Prüfung für die A Lizenz machen, wie lange das allerdings noch geht, weiß man zur Zeit noch nicht .


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Andreas,

Jonny hat zwar schon alles recht gut beantwortet, allerdings würd ich noch was hinzufügen:

Wo hast du denn gelesen, dass man nicht direkt die A-Lizenz machen kann? Meines Wissens darf jeder selbst entscheiden, welche Lizenz er macht. Natürlich hat es so seine Vorteile erst die E-Lizenz zu machen, da man sich viel Lernerei beim späteren Update auf A spart (siehe Betreibstechnik, Vorschriften sowie ein bisschen Technik). Andererseits fallen natürlich höhere Kosten für Prüfungen (ca. 100 Euro wenn ich mich recht entsinne) und Kurse an. Solltest du bereits Technikkenntnisse haben (z.B. technische Ausbildung etc.), würde ich empfehlen, gleich die A-Lizenz anzustreben.

Das Morsen ist nicht mehr Gegenstand der AFU-Prüfung. Du musst es also weder für Klasse E, noch für Klasse A beherrschen.
Wenn du jedoch eine tolle neue Betriebsart erlernen möchtest, welche wirklich Spaß macht, ist das Morsen genau das Richtige.
Der Anfang ist wahrscheinlich sehr schwer, man muss sich erst mal reindenken. Aber umso mehr man übt und damit arbeitet, umso schöner und interessanter wirds. Ich kann es nur empfehlen. Macht total Spaß!

In diesem Sinne..
73 de Stef


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wo hast Du denn das her das man "Lernen" spart indem man erst E macht ??? Betriebstechnik und Kenntnisse von Vorschriften sind für beide Klassen gleich und ob ich nun zuerst E mache oder gleich A bleibt das vom Lernumfang her gleich.

Auch habe ich beim späteren Update von E nach A nicht gespart Technik zu lernen denn die Klasse E Fragen gehören bei A mit zum Prüfungsumfang. Hab ich also mein erlerntes Klasse E Wissen etwas zu weit in meinem Neuralnetz abgelegt muss das selbstverständlich wieder erlernt bzw. aufgefrischt werden. Der bessere Weg ist immer gleich der zur A-Lizenz denn dann hab ich wenigstens die zusätzlichen Gebühren eingespart.

Heute kann man noch Klasse A auf direktem Wege machen aber es ist eine Änderung der AfuV in Planung die vorsieht den Erwerb der A-Lizenz davon abhängig zu machen das man erst Klasse E macht. Diese AfuV-Änderung wurde zwischen Vertretern des RTA (Runder Tisch Amateurfunk) und der BNetzA und dem zuständigen Ministerium auf der Hamradio in Friedrichshafen besprochen. Was jetzt letztendlich dabei rumkommt muss man abwarten. Positiv an den bevorstehenden Änderungen ist die Senkung der Kosten für die Prüfungen, das negative halt wäre der erzwungene Weg zu A über E ....

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo zusammen

Erst einmal vielen Dank für die Zahlreichen Antworten.
Ich bin jetzt schon fleissig am "Büffeln". Aber ich werde, wenn es geht doch direkt die A Lizens machen.
Mit dem Morsen kann man sich ja ruhig Zeit lassen wenn es für die A Prüfung nicht mehr wichtig ist.

Ich werde versuchen , dass ich ende des Jahres Anfang nächtes Jahres bereit bin und ich mich Anmelden kann.




Lg.



Andreas034


  
 
 Betreff des Beitrags:
Für nächstes Jahr sehe ich schwarz was die Prüfung betrifft. Die geplante Änderung der AfuV soll evtl. noch in diesem Jahr in Kraft treten und sollte sich nach den Gesprächen in Friedrichshafen nichts ändern wirst Du beide Prüfungen machen müssen denn A soll es dann erst nach Klasse E geben und nicht mehr direkt. Das würde dann zumindest mehr Kosten verursachen da 2 Prüfungen fällig sind.

Mal sehen ob sich der DARC auf seiner Website mal zu den Gesprächsergebnissen äussert .....

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
ich hab zwei Monate mit büffeln zur Klasse A gebraucht, ist also zu schaffen, falls im Herbst oder Winter die neue AfuV rauskommen sollte. Aber dort ist ja das letzte Wort noch nicht gesprochen und die neue AfuV hat den entsprechenden Passus nicht drin das A nur mit Vorhandensein von E möglich ist.

Solange das nicht umgesetzt ist, kann man nur spekulieren.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Stand: 15. Juni 2010
BMWi, VIA5, 15.06.2010
(2) Voraussetzung für die Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A E ist, dass der
Prüfungsteilnehmer die Prüfung gemäß § 5 Abs. 2 bestanden und damit die geforderten Kenntnisse
nach § 4 Abs. 1 2 nachgewiesen hat.
(3) Voraussetzung für die Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A [b:3ba4h96v]ist der Besitz
eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse E[/b:3ba4h96v] und das Ablegen der Zusatzprüfung nach, dass der
Prüfungsteilnehmer die Prüfung gemäß § 5 Abs. 2 bestanden[/quote]


Deshalb wundert es mich ja das von Seiten des DARC noch kein Statement auf der Website ist. Bei der Geschichte mit den einstelligen Suffix war man ja relativ schnell. Da die Hamradio ja bereits Geschichte ist und dort Gespräche zwischen Ministerium, BNetzA und RTA laufen sollten wundert es mich das noch nichts da ist .......

:?: :!: :?:[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es gibt da so ein Sprichwort : Über Ungelegte Eier spricht man nicht.

Aber sollte es wirklich so kommen das man zuerst die E Prüfung machen muss um die A Prüfung zu machen spricht doch bestimmt nichts dagegen trotzdem alles zu lernen was man für die A Prüfung braucht.
Es gibt doch wohl nichts was in der E Prüfung gefragt wird was in der A Prüfung nicht gerfragt wird.
Ich meine wer Fitt ist für die A Prüfung, kann doch auch ohne Angst zu haben die E Prüfung machen (wenn man die wirklich zuerst machen muss)



Lg


Andreas034


  
 
 Betreff des Beitrags:
Naja, schlimm ist nur die Extra Prüfungsgebühr und nicht das lernen für Klasse A. Es steht ja auch nirgendwo das ich nicht Klasse E und A an einem Tag machen kann. Ist halt nur der Kostenfaktor der in dem Moment zwangsläufig verhängt würde .......

Ich hoffe das der DARC entsprechend reagiert und das ganze irgendwie abbiegt. Ist in anderen Ländern ja auch möglich die größte Klasse direkt zu machen.

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Dann geht es ja ....

Ich habe gedacht, das man dann erst die E Klasse machen muss und wenn man sich einige Zeit gut Bewehrt hat ohne das es zu Beschweden kommt dass mann dann erst sich für die A Klasse anmelden kann.

Aber wenn es mal wieder nur am Geld liegt - ist ja Überall so das man am "kleinen Mann" immer nur verdienen will


  
 
 Betreff des Beitrags:
Sorry, man weiss ja im Endeffekt nicht wie das gestaltet wird. Könnte natürlich auch nach dem Strickmuster laufen das Du gerade in Betracht ziehst ..... 8) 8)

Dann wäre aber wahrscheinlich der Text der bevorstehenden (evtl.) Änderung falsch gewählt ...... Dort steht nämlich nichts von einem Zeitfaktor...

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
so, bin ganz frisch hier und hab da mal ne frage zur Prüfung bzw. auch Lizens.

ich habe vor viiieeelllen Jahren meine Amateufunkprüfung abgelegt und bestanden. Habe dann ca. 1 Jahr meinen Spaß damit gehabt und dann den reiz daran verloren. Durch die Kosten die ja für damals noch Schüler etwas hoch waren habe ich dann meine Lizens "abgegeben".

Ist es möglich diese jetzt wieder zu erlangen ohne die Prüfung erneut zu machen oder muss ich die jetzt nochmal neu ablegen? Wäre natürlich sehr ärgerlich.

Gruß Dominic


  
 
 Betreff des Beitrags:
Kommt ganz darauf an wie lange das her ist .....
Zu Zeiten der Bundespost (hatte damals die Frequenzhoheit) gab es keine Prüfbescheinigungen sondern die Lizenz direkt auf die Hand ..... wenn entsprechende Unterlagen noch vorhanden sind ist das erneute beantragen ohne Prüfung möglich ......

Keine Unterlagen mehr = Neue Prüfung !!!

Zu Zeiten der RegTP und danach BNetzA gab es eine Prüfbescheinigung. Damit sollte das erneute beantragen ohne Prüfung auch kein Problem sein ...

Einfach mal die Zuständige Aussenstelle der BnetzA anschreiben oder anrufen. Die sollten Auskunft geben können ...

cu :wink: :wink:


  
 

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