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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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 [ 105 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Neue Amateurfunkverordnung
http://www.agz-ev.de/hamradio2day/ausga ... 0_349.html

Irgendwie alles unschön. :shock:


Grüße
Michael


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich bin eigentlich nur bei §§4 und §§7 gestolpert: es betrifft mich zwar nicht mehr, aber §§4 hebt auf die A Prüfung ab wie bisher und in §§7 heißt es pauschal "E Voraussetzung für A".
Das wäre der "harmonisierte" Stufenzwang.

Positiv finde ich die Regelung Ausbildungsbetrieb an Clubstationen, hier ist m.E. Ausbildungsbetrieb durch jeden Clubstationsberechtigten auch ohne persönliches DN-call möglich, mit dem Call DN/DL0..... Finde ich ausgespochen gut und praxisgerecht.

Ich werde es noch mal durchackern und auf der HAM-Radio (plane ich jedenfalls) Leute löchern. Ganz so schwarz wie die AGZ sehe ich es nicht, außer das 50W ERP für DStar gegenüber normalen 15W Relais aus meiner Sicht eine Zumutung sind. Warum sollen die Nachteile der Digitalisierung mit Power statt mit Intelligenz ausgebügelt werden ?? Digis mußten sich m.W. (??) bisher auch mit 15W begnügen.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Peter,
[quote]Ich bin eigentlich nur bei §§4 und §§7 gestolpert: es betrifft mich zwar nicht mehr, aber §§4 hebt auf die A Prüfung ab wie bisher und in §§7 heißt es pauschal "E Voraussetzung für A".
Das wäre der "harmonisierte" Stufenzwang.
[/quote] ..was m. E. mit dem Amateurfunkgesetz kollidiert: dort ist nicht vorgesehen, daß man die höchste Lizenzklasse erst nach mehreren Prüfungen erreichen kann.

[quote]
Positiv finde ich die Regelung Ausbildungsbetrieb an Clubstationen, hier ist m.E. Ausbildungsbetrieb durch jeden Clubstationsberechtigten auch ohne persönliches DN-call möglich, mit dem Call DN/DL0..... Finde ich ausgespochen gut und praxisgerecht.
[/quote]
In der Tat: die Devise heißt: Ausbildungsbetrieb statt der unausgegorenen "ELL", und der Ausbildungsbetrieb wird endlich dorthin gebracht, wo er hingehört. Wenn man genau liest, darf dieser spezielle Ausbildungsbetrieb allerdings ausschließlich bei Anwesenheit des Klubrufzeicheninhabers stattfinden.
Das dürfte speziell bei größeren Vereinen wenig praxisgerecht sein, aber wen stört's?

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Ulrich, ja, ich habe nochmal reingesehen -- es ist der "Inhaber" Begriff, der etwas verunsichert -- ob da jetzt wie in der Juristerei zwischen Besitzer und Inhaber unterschieden wird ?? Es ist letztlich usus geworden, daß bei besonderen Anlässen die Clubstation (Call) auch manchmal "wandert", d.h. der "diensthabende" Funker sitzt nicht im Clubheim sondern zu Hause oder auf dem Fielddayplatz. Ich bin mir nicht ganz sicher, ich meine gehört zu haben usw. daß per Verwaltungsanweisung eine korrekte Buchführung und Standortmeldung an die BNA dazu gehört, ansonsten aber keine Einwände kommen. Dann müßte gleiches auch für DN/ D.... gelten, aber dafür ist es ja noch ein Entwurf und evtl. verhandelbar.

Bei der A und E ist es möglicherweise "zu kleingedruckt" und bezieht sich evtl. nur auf die Zusatzprüfung, die nur jemand mit E machen kann. Vielleicht unglücklich bzw. etwas verwirrend formuliert, weil man vermutlich die Fragen der E und A in einen Topf werfen möchte und nur unterschiedlich selektieren wird. So ähnlich steht es ja irgendwo im Blog oder VO-Info. Sonst würde auch §§4 keinen rechten Sinn ergeben bzw. wäre überflüssig.

Vielleicht hört man ja auf der HAM Radio was darüber -- ich will es endlich mal schaffen und vermutlich Samstag zum ersten Mal hinfahren -- eigentlich eine Schande nach 51 DARC-Jahren.......
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Es ist letztlich usus geworden, daß bei besonderen Anlässen die Clubstation (Call) auch manchmal "wandert", d.h. der "diensthabende" Funker sitzt nicht im Clubheim sondern zu Hause oder auf dem Fielddayplatz.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ich meine gehört zu haben usw. daß per Verwaltungsanweisung eine korrekte Buchführung und Standortmeldung an die BNA dazu gehört

[color=blue:tm8u5fdl]Natürlich, auch die Selbsterklärung muss wie üblich 14 Tage vor Aufnahme des Betriebs abgegeben werden[/color:tm8u5fdl]

Dann müßte gleiches auch für DN/ D.... gelten, aber dafür ist es ja noch ein Entwurf und evtl. verhandelbar.
[/quote]

So ist es.
Ausser in dem Fall, dass am regulären Standort der Clubstation Betrieb gemacht wird.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Prinzip Stufenführerschein. Wer sich auf den "E" Bändern wie die wilde Wutz benimmt bekommt demnächst die "A" Prüfung verweigert sofern er es versucht. Wäre das die Intension, finde ich das eine kluge Maßnahme.

Das Clubrufzeichen an eine natürliche Person zu binden ist völlig Realitätsfern und Unpraktisch.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Prinzip Stufenführerschein. Wer sich auf den "E" Bändern wie die wilde Wutz benimmt bekommt demnächst die "A" Prüfung verweigert sofern er es versucht. Wäre das die Intension, finde ich das eine kluge Maßnahme.

[color=blue:88hnm24i]Ich schätze mal eher das man so versucht die Einnahmen gleich zu halten nachdem die Gebühren ja sinken sollen. So hat man den Ausgleich inform einer zusätzlichen "Pflichtprüfung" ...[/color:88hnm24i]

Das Clubrufzeichen an eine natürliche Person zu binden ist völlig Realitätsfern und Unpraktisch.[/quote]

[color=blue:88hnm24i]Sehe ich anders. Die BNetzA braucht einen der dafür verantwortlich zeichnet und das ist nunmal eine natürliche Person. Man kann ja schlecht einen ganzen Club mit Repressalien belegen wenn mit dem Call Mist gebaut würde ......[/color:88hnm24i]

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Prinzip Stufenführerschein. Wer sich auf den "E" Bändern wie die wilde Wutz benimmt bekommt demnächst die "A" Prüfung verweigert [/quote]

Wie wäre es wer E hat, und sich völlig daneben benimmt und nie sein Rufzeichen nennt und immer klugscheissen will, bekommt automatisch die A-Klasse. ;o)

Die Bedingung:
- Mindestens einmal im Monat E-klasse Bashing,
- dauerdurchgänge auf 80m,
- "früher war alles besser"-Spruch,
- min. 60 jahre und niemals sein Rufzceichen nennen
- Man hat CW schon im Kinderbettchen in die Windel gefurzt
- Forum-Signatur reinschreiben will schnell man CW kann
- D-Star als Teufelswerk sehen

;o)

(ironie) ;o)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Prinzip Stufenführerschein. Wer sich auf den "E" Bändern wie die wilde Wutz benimmt bekommt demnächst die "A" Prüfung verweigert sofern er es versucht. Wäre das die Intension, finde ich das eine kluge Maßnahme. ..[/quote]Das war die uralte Anfangslösung von 1949/50 bis ~1981 (DH-calls). Du hast nach der Prüfung Klasse A gehabt mit ein paar Einschränkungen und konntest nach 1 Jahr formlos auf B umschreiben. Ausnahme: Eintrag bei der Post als "wilde Wutz".

Ich glaube aber trotzdem, daß es vermutlich anders gemeint ist, weil ja §§4 direkt auf die A geht. Bei A über E mußten -- so habe ich es bisher verstanden - Technik komplett neu gemacht werden. Vermutlich kommt für E -->A jetzt "nur" noch eine Technik- Zusatzprüfung (nicht mehr die volle), die aber nur jemand mit E machen kann und nicht der "Nulleinsteiger" . Es gibt ja anscheinend ein Modell eines gemeinsamen Technik-Fragen-Pools.

Vermutlich wollte man keinen Roman in die Texte schreiben und die Juristen haben sowieso eine andere Sprachwelt

73 Peter

@Peter: unser Fieldday geht immer nur mit <10W EIRP........

(ich war ein paar Stunden trotz login ok "schreib-gesperrt", entweder selber ausgetrickst oder es hat sich auf dem Server etwas geändert, jedemfalls geht es wieder.)


  
 
 Betreff des Beitrags:
@desasec

Nööö, für Klasse A musst Du auch künftig immer noch lernen :!: :!: :!:

cu [img:3jk86oqt]http://funkbasis.13th286.alfahosting.org/images/smilies/icon_dlol.gif[/img:3jk86oqt] [img:3jk86oqt]http://funkbasis.13th286.alfahosting.org/images/smilies/icon_dlol.gif[/img:3jk86oqt]

P.S.
@ Peter
Fieldday = /P und keine Selbsterklärung ..... die gilt nur für Stationen am festen Standort und nicht bei Portabel- oder Mobilbetrieb !!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Das war die uralte Anfangslösung von 1949/50 bis ~1981 (DH-calls).

[color=blue:3kcvsvi8]Nein[/color:3kcvsvi8]

Du hast nach der Prüfung Klasse A gehabt mit ein paar Einschränkungen und konntest nach 1 Jahr formlos auf B umschreiben.

Ausnahme: Eintrag bei der Post als "wilde Wutz".
[/quote]

Die alte Klasse A ab 1949 hatte als einzige Einschränkung die Begrenzung der Anodenverlustleitung auf 50W statt 150W.

Die A Lizenz mit den DH ([b:3kcvsvi8]D[/b:3kcvsvi8]eutsche [b:3kcvsvi8]H[/b:3kcvsvi8]ilfsfunker :) ) Rufzeichen gab es erst Ende der 70er Jahre.
Die durften nur mit 75W Sendeleistung arbeiten und hatten Bandbeschränkungen.
Um Klasse B zu bekommen war eine zusätzliche Prüfung in Technik und CW erforderlich.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hmmmm, ist schon lange her (1983) das ich DH war aber ich meine die 75 Watt waren C-Lizenz und bei A waren es 150 Watt ..... Bänder auf KW waren 80, 15 und 10m wobei das 80m-Band nicht komplett genutzt werden konnte und 15 wohl auch nicht.

Aber ich hatte sowieso für KW "nur" einen FT-7B und von daher wäre ich auch bei 75 Watt nicht an die Grenzen gestossen :D :D Aber nach einem halben Jahr als "Hilfsfunker" hab ich dann 60 BPM nachgelegt...

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Fieldday = /P und keine Selbsterklärung ..... die gilt nur für Stationen am festen Standort und nicht bei Portabel- oder Mobilbetrieb !![/quote]

Für Mobilbetrieb trifft das zu und für die Benutzung eines tragbaren Geräts mit Standortwechsel.

/p unter Funkamateuren und der Betrieb einer ortsfesten Station für die vor Betriebsaufnahme eine Selbsterklärung abzugeben ist unterscheiden sich.

Für Fielddaystationen muss [b:1jj4aqcp]vorher[/b:1jj4aqcp] eine Selbsterklärung abgegeben werden wenn die Sendeleistung grösser 10W EIRP beträgt.
In einen Dipol mit 5W Sendeleistung ist die äquivalente Strahlungsleistungleistung bereits wesentlich grösser als 10W.

Nachzulesen in der BEMFV:


[quote]§ 2
Begriffsbestimmungen im Sinne dieser Verordnung

1. ist eine ortsfeste Funkanlage
[b:1jj4aqcp]eine Funkanlage [/b:1jj4aqcp]im Sinne des § 2 Nr. 3 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, einschließlich Radaranlagen, [b:1jj4aqcp]die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebes keine Ortsveränderung erfährt[/b:1jj4aqcp],

2. ist eine ortsfeste Amateurfunkanlage
eine ortsfeste Funkanlage im Sinne der Nummer 1, die gemäß § 2 Nr. 3 des Amateurfunkgesetzes vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), das durch § 19 Abs. 3 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170) geändert worden ist, betrieben wird,[/quote]

Eine Fielddaystation erfährt während ihre Betriebes keine Ortsveränderung!

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Frage wäre was das für einen Sinn und Zweck das hat wenn man irgendwo in der Wallapampa Fielddaybetrieb macht und keine Menschenseele ist ringsum.

:!: :?: :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn die Frösche im Abwasserbad der Chemiebude rote Bäuche bekommen, dann kann man es einfacher auf Verstrahlung durch Funkamateure am anliegenden Fielddayplatz schieben. Oder wenn es mittem auf dem Feld ist, waren natürlich die Funkamateure schuld, wenn der Jogger mit Herzschrittmacher beim Sprint um den Platz unter der 40° heissen Sonne zusammenbricht.

Es ist doch so einfach ...


  
 

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