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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 13 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Einsteiger Fragen: Videoübertragung bei 1280mhz?
Hallo,
Sorry erstmals, bin totaler Neuling. Ich möchte mir gerne später die Afu A-Klasse machen,um mit etwa 500mW EIRP störungfreies Videobildübertragung bei 1280MHz zu realisieren (nur Nahbereich so etwa 500-700Metern). Habe nachgesehen, es gibt ja so viele ATV und ATV relais , welche bei dieser Frequenz senden. Wird man denn nach der Lizenz Erhalt auf mögliche freie Frequenzen zugeteilt oder wie geht dass? Die Freq. zB. 1280mhz sollte ja frei für jeden Amateurfunker sein, oder wie geht das? wenn da jemand mit hoher Leistung rund um die Uhr sendet, haben ja andere pech gehabt. Oder sollte es jedem Amateurfunker bewust sein, dass er zB bei diese Frequenz mögliche störungen vom anderen Funker erhalten wird. D.h. ich kann auch nicht jemanden verklagen wenn ich bei dieser Freq. gestört werde?

Ich bedanke mich für jede Aufklärung von euch.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Zunächst mal solltest Du Dir folgende Lektüre zu Gemüte führen um überhaupt einmal zu wissen was Amateurfunk ist und was man da so darf oder auch nicht ........

http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

und

http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

Für den angegebenen Frequenzbereich müsstest Du schon mal die grösste Lizenzklasse haben denn die kleine darf dort nicht senden ....

Dann müssen die Aussendung Amateurfunkspezifisch sein und private Überwachung von irgendwas (so sieht mir das bei Deinen Angaben aus) ist sowieso nicht. Ausserdem hat man keinen Anspruch auf eine "private" Frequenz die dann durch andere Funkamateure nicht mehr benutzt werden dürfte .......

Was Du vorhast kannst Du ohne das mühevolle erlangen der Lizenzklasse A viel einfacher haben indem Du das Kamarabild an einen PC übergibst der dann per Internet an einen 2. PC in 500 - 700m überträgt

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke für die Antwort,
Ich möchte video Übertragen von einem Modellauto. Soll also keine Zeitverzögerungen haben. ISM Band ist da ja sehr störanfällig, und nur 10mW ist sehr wenig. Und die Videosender die ich kenne, senden im Amateurfunkband genau auf 1280mhz. Wäre sowas Amateurfunkspezifisch? Andererseits interesiert mich das vielfältiges Hobby als Amaterufunker sehr.

Es wurde in der Datei oft von Frequenzzuteilung gesprochen. Also doch "Private" Freq.? Wenn ich also nicht dieser Freq. zugeteilt bekomme, bedeutet das dass ich den Sender nicht benutzen kann? Oder ist es egal wenn man nur mit 500mW sendet und sein Rufzeichen im Bild anzeigt (falls ich jemanden stören würde).

Es gibt widerum diesen Satz: Sie (sekundärer Funkdienst)
können jedoch Schutz gegen Störungen durch Funkstellen des gleichen oder eines anderen
sekundären Funkdienstes verlangen, deren Frequenzzuteilung später erfolgt.

Kann man sich da irgendwie erkundigen welcher mit "Schutz" in eine Umgebung sendet?

schönes wochenende,


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

im Amateurfunk werden die Frequenzen folgendermaßen zugeteilt, das erste ist die Frequenzzuteilung laut AfuV:

http://de.wikipedia.org/wiki/Amateurband

Frequenzzuteilung bedeutet hier, das JEDEM Funkamateur ALLE Frequenzen seiner Lizenzklasse zugeteilt werden. Die Nutzung steht grundsätzlich absolut frei von der gesetzlichen Seite her, du musst lediglich die Bandbreitengrenzen und Leistungslimits einhalten (auf 50 MHz gilt nur SSB+CW allerdings).

Damit sich jetzt aber die einzelnen Betriebsartenuser finden, und auch damit man sich nicht in die Quere kommt, wurden auf freiwilliger Basis die sog. Bandpläne eingeführt. Diese sind nicht rechtlich verbindlich, davon abgesehen das du nicht auf Baken- oder Relaisausgabefrequenzen senden darfst .. es gehört einfach zum guten Ton, diese einzuhalten, es kann dich jedoch keiner belangen weil du SSB im CW Bereich machst.

Hier einmal der Bandplan für das dich interessierende 23cm Band:

http://www.darc.de/uploads/media/Bandpl ... 0_2009.pdf

.. wobei ich ehrlich gesagt aus diesem Geschwür auch nicht schlau werde ..

Wenn man nun aus dem Bandplan eine Frequenz hat die passt und momentan frei ist, kann man diese solange benutzen wie man möchte. Sie "gehört" einem solange... allerdings, eben nur solang man sie aktiv nutzt. Zu sagen, die Frequenz ist ab jetzt mein, ist nicht. Sobald du sie nicht mehr aktiv benutzt, darf sie jeder andere nehmen und sie gehört IHM solang er sie aktiv nutzt.

Folgende Situation, du hast ein QSO mit jemandem. Solange gehört die Frequenz euch, mutwilliges Stören ist nicht erlaubt (reinmelden darf sich jemand jedoch vorsichtig!). Sobald ihr das QSO beendet habt und du nicht unmittelbar das nächste beginnst (die Frequenz gehört der rufenden Station), darf sie jeder andere verwenden.

"wenn da jemand mit hoher Leistung rund um die Uhr sendet, haben ja andere pech gehabt. " .. solang er Verbindungen mit anderen Stationen durchführt, ist das so, ja. "Rundfunkähnliche Darbietungen" sind jedoch nicht erlaubt.

Allerdings gilt dies alles nur für Amateurfunkzwecke, ob eine Videoübertragung aus einem Modell Amateurfunk ist, ist ein Streitthema... man kann es als Experimentalfunk sehen, dann wäre das OK oder aber als "praktische/kommerzielle Nutzung", das ist dann nicht ok.

Gruß,
Christian


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke sehr,
ist mir nun etwas klarer geworden. Aber von der PDF-grafik konnte ich auch nicht schlauer werden. Besonders über welcher sender aktiv ist oder wann aktiv ist. Bei einem Freg. Zähler kann ich mir vorort sagen ob bei einer Freq. gesendet wird oder nicht. Aber ich es hängt natürlich davon ab wie gut er empfangen kann. Damit wäre ich vielleich nicht gestört, aber andere Funkstationen mit hoher dB Antennen wären doch möglicherweise dann von mir gestört? Oder ist dass bei einer Leistung von 500mW ,0 db Antenne eh zu schwach?
Es ist ja mit max 750W angegeben in diesem Band. Auser relais, mit welcher Leistung senden denn die meisten Amateurfunker?


  
 
 Betreff des Beitrags:
"Besonders über welcher sender aktiv ist oder wann aktiv ist."

Das weiss man im AFU nie .. der Sender ist aktiv vom Einschalten bis zum Ausschalten.

Wenn du auf einer freien QRG jemanden störst den du nicht hörst, dann passiert das halt (solangs keine Relaisausgabe oder Bakenfrequenz ist)... genauso wies passieren kann das dich jemand stört. Nur mutwilliges Stören ist illegal. Es gibt ein paar "Benimmregeln" das zu vermeiden, aber ....

.. und wenn auf Sekundärbändern ein Primärnutzer (hier Militär) auftaucht, hast du dich schlichtweg zu schleichen. Bei anderen Sekundärnutzern gilt normalerweise "ausmachen", aber das heisst in der Regel das AFU nachzugeben hat, leider.

Gruß,
Christian


  
 
 Betreff des Beitrags:
Naja, Christian ....

Bilder von einem Modellauto zu übertragen ist wohl nicht Afu-Konform und sicher auch nicht zugelassen .....

War da nicht mal was mit Video aus einem Modellflugzeug hier im Forum ??? Ich denke schlichtweg nicht das es erlaubt ist aber letztendlich sollte er bei der BNetzA nachfragen ob er Afu-Frequenzen (mite Lizenz) für solche Zwecke benutzen kann/darf .....

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
ja, lassen wir mal das Thema mit dem Modellauto, habe zwar gelesen dass man eine zusatz Zeichen für eine bewegte Station erwerben kann. Aber ich versuche mal im ISM Band mit guter Patch Ant. dies zu realisieren.

Es interesiert mich aber wie kann man beim Amateurfunk so zurecht kommen:
Zusätzlich zu euren Antworten habe ich folgendes gefunden :
"Der Bereich von 1240 bis 1300 MHz ist weiter unterteilt. Die Frequenzen von1240 bis 1250 MHz sind dem militärischen Ortungs- und Navigationsfunk, die Frequenzen von 1250 bis 1260 MHz dem zivilen Flugnavigationsfunk und die Frequenzen von1260 bis 1300 MHz dem militärischen Navigations- und Ortungsfunk als primäremFunkdienst zugewiesen; dem Amateurfunk sind diese Bereiche jeweils als sekundäremFunkdienst zugewiesen." das war Stand von juni 2006.

Das sind ja richtig ernste Verbraucher in diesem Band. Mit den würde ich mich ungern anlegen (stören).

Fragt sich natürlich wie kann ich erkennen dass es so eine wichtige Primär Funkstelle (Flugsicherung, militär),Relaisausgabe oder Bakenfrequenz ist. Wie kann ich weichen wenn ich gerade sende, und natürlich mein Signal am stärksten ist (wenn ich keine Störung merke, heißt doch nicht dass ich keinen anderen Sender gerade störe, oder liege ich bei dieser Aussage falsch?)

Für mich wäre es nur logisch: man gibt seinen Ort an, erkündingt sich an jemanden (BNetzA?). Dieser gibt einem die Info: welche Freq. in 23cm Band nicht vom Primären Funk- , Relais- und Bakenfreq. benutzt werden, Wann diese Frei sind oder mit welcher Leistung dennoch senden kann. Läuft es etwa so?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Da hätte die BNetzA viel zu tun .. du hast einfach vor Betriebsaufnahme selbst zu überprüfen ob die Frequenz frei ist und während des Betriebs natürlich weiterhin. Wenn du das nicht kannst, darfst du nicht senden, ganz einfach.

Gruß,
Christian


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Da hätte die BNetzA viel zu tun .. du hast einfach vor Betriebsaufnahme selbst zu überprüfen ob die Frequenz frei ist und während des Betriebs natürlich weiterhin. Wenn du das nicht kannst, darfst du nicht senden, ganz einfach.

Gruß,
Christian[/quote]

ok, aber wie gut soll man denn empfangen können, um die zu überpfrüfen? Wenn ich als Amateurfunker zB. einen Empfänger habe mit gerade mal 3 db Antenne benutze, merke ich denn dann schon wenn ich jemanden (besonders eine Primärefunkstelle) stören werde?

Wie macht ihr es denn, um zu überprüfen ob welche Freq. frei ist? Reich da allgemein ein Funkscanner?
Irgendwie muss es doch eine untere Grenze geben: obere Grenze wäre super Antennen wie bei Wetbewerb. Oder hängt es auch zusammen mit welcher Stärke man senden wird?
z.B: sendet man mit 10mW reicht es mit 3 db Antenne zu Überpfrüfen ob die Freg. frei wäre. Macht irgendwie sinn.

Verstehe auch nicht warum denn zB die Flugsicherung auch auf diese freq. senden möchte, da doch schon viele Relais darauf senden.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ohhhh Mann.... das wird ein langes Thema.
Mensch denk doch mal nach! Wir Funkamateure rufen mal rein ob die QRG frei ist, klingt dann so: Ist die QRG frei? Hier ist Dx x xxx.

Hast du überhaubt eine Vorstellung welches Equipment nötig ist um auf 23cm ordentlich Betrieb zu machen? Ich habe 35m Kabel bis zu meiner Antenne.
Nehme ich da z.B. RG58 Kabel und habe einen Rundstrahler 1/2 Lamda
dann kann ich ganz bequem rufen und hören und sogar Musik laufen lassen...
ja sogar ins Mikro rülpsen wenn ich mag, denn: ES HÖRT MICH NIEMAND!

Je besser die gesamte Ausrüstung ist, desto mehr hörst du, um so weiter kommst du. Das Gesamtpaket muss stimmen. Mit deinem Scanner (wo möglich mit aufgesetzter Gummiwendelantenne) kannst du höchstens prüfen, wie das Rauschen heute klingt. Nicht anders als gestern :-)
Unsere Anlagen kosten richtig Asche, du solltest schon überlegen ob dir das die Sache Wert ist. Z.B. meins:

Kenwood TS 2000 2100 Euro
Antenne, Kabel, Stecker, Messgerät, Netzteil nochmal 600 Euro und das für Sprechfunk mit 10 Watt auf 23cm.
Nur 10 Watt sind auf 23cm nicht der Klopper....

Für Dein Interesse am Amateurfunk gibt es eine gute Lösung. Besuche einen Kurs, denn alles und jede Frage im Forum zu klären wird sehr langwierig. Es gibt sehr gute Literatur in der viele deiner Fragen beantwortet werden.
Ich habe damals einfach alle Funkamateure (sind die mit Antennen aufm Dach) abgeklappert und fast jeder hat mir seine Anlage gezeigt und auch vorgeführt.
Heute gibt es das DN Rufzeichen. Die Inhaber können dir dann praxisnah beibringen wie das alles funktioniert denn zu Ausbildungszwecken darfst auch du mal rufen!

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Dirk


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Dirk,

bräuchte man eigentlich garnicht weiter diskutieren denn das was er mit dem Afu-Schein lediglich eigentlich bezwecken möchte darf er m.M. nach sowieso nicht ..... Von den entstehenden Kosten mal ganz abgesehen .....

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
@DF5WW

Ja stimmt. Wollt's Ihm nur noch mal ganz deutlich sagen :-)

CU


  
 

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