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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 11 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Garantieverlust durch verlorene Garantiekarte/Rechnung?
Hallo,
hier mal als Beispiel für ein evtl. generelles Problem, welches ich mal ansprechen will:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 2761.l1259

Der Verkäufer in dem Beispiel, hat ein FTM10 R/E von einem Bekannten erworben.
Leider ging ihm die Orginalrechnung und die Garantiekarte verloren. (letzteres bestätigte mir der OM in einer Mail)

Wie mir selbst schon mal beinahe passiert wäre, als ich vor Jahren eine gebrauchte FT8900 R gekauft hatte,
(nicht die welche ich zuletzt veräussert habe!)
würde mir bei einer Reparatur im Garantiefall, wegen fehlender Rechnung/Garantiekarte des Erstkäufers, diese verweigert.
(zumindest war das damals die Aussage von Yaesu/NL)

Meine Fragen wären:
1. Ist das generell bei allen Herstellern so und nicht nur bei Yaesu,
dass bei fehlender Originalrechnung oder Garantiekarte, eine Garantiereparatur "verweigert" wird?
2. Kann man sowas evtl. mit einer Bestätigung des Erstbesitzers/Kaufvertrag,
dass jenes Gerät bei Händler Xy gekauft wurde, nicht doch "beweisen" und dann über den Händler Xy die Garantie abwickeln?
3. Müsste man bei Käufen wie in Auktionshäusern, auf Flohmärkten usw.
nicht bei einem fast neuen Gerät deswegen darauf bestehen, wenigstens die Garantiekarte zu bekommen?
4. Gibt es daher keine Möglichkeit z.B. über die Seriennr. nachträglich auch ohne Garantiekarte herauszufinden,
dass das Gerät doch in Deutschland verkauft wurde? (Auslandsimport)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Helmut,

ich denke mal welcher Händler vom Hersteller XY welche Seriennummern geliefert bekommen hat lässt sich beim Hersteller sicher feststellen...

Hat man noch den Namen des Händlers vom Vorbesitzer genannt bekommen ist es wahrscheinlich noch einfacher weil der ja die Rechnungen mindestens 10 Jahre aufbewahren muss. So lässt sich sicher feststellen wann das Gerät gekauft wurde und ab wann die Garantiezeit zählt. Diese Rechnung kann man sich dann sicher auch vom Händler als Kopie zusenden lassen und das sollte im Normalfall für eine Garantieabwicklung ausreichend sein ....

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Garantieverlust durch verlorene Garantiekarte/Rechnung?
[quote]

Meine Fragen wären:
1. Ist das generell bei allen Herstellern so und nicht nur bei Yaesu,
dass bei fehlender Originalrechnung oder Garantiekarte, eine Garantiereparatur "verweigert" wird?
[/quote]

Natürlich ist das so

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo Helmut,

ich denke mal welcher Händler vom Hersteller XY welche Seriennummern geliefert bekommen hat lässt sich beim Hersteller sicher feststellen...
[/quote]
Hallo Jürgen,
ja ich denke schon.
Nur bei 100 Geräten eines Modells, die pro Jahr über die Ladentheke gehen,
schreibst du als Händler bestimmt nicht jedesmal die Seriennr. auf bzw. in die Rechnung mit dazu?
Die Garantiekarte [b:1307qb0g]mit der passenden Seriennr.[/b:1307qb0g] schon eher....
Nur mal so:
Ich schreibe mir die Seriennr. und das Kaufdatum in das Bedienungshandbuch rein, damit ich bei einem Verlust der Garantiekarte/Rechnung
oder einem Diebstahl des Gerätes, die Seriennr. habe.


[quote]Hat man noch den Namen des Händlers vom Vorbesitzer genannt bekommen ist es wahrscheinlich noch einfacher weil der ja die Rechnungen mindestens 10 Jahre aufbewahren muss. So lässt sich sicher feststellen wann das Gerät gekauft wurde und ab wann die Garantiezeit zählt. Diese Rechnung kann man sich dann sicher auch vom Händler als Kopie zusenden lassen und das sollte im Normalfall für eine Garantieabwicklung ausreichend sein ....

cu :wink: :wink:[/quote]
Schön....Es ist doch manchmal so, dass man (wie in dem Beispiel bei der Ebucht) nur durch Zufall herausfindet, dass ausser der Rechnung auch die Garantiekarte "verloren gegangen" ist. Ich will keinesfalls dem OM in dem Beispiel unterstellen, dass jenes Gerät etwa gestohlen ist. (nicht von ihm)
Es gibt wirklich solche Fälle wie bei Umzug, Brand ect. wo Rechnungen/Garantiekarten verloren gehen können.
Nur was ich mich gefragt habe ist/war eben jenes, dass es schwerlich nachweisbar sein dürfte (für den Neubesitzer),
das eben jenes Gerät mit der Seriennr. bei Händler XY durch den Vorbesitzer gekauft worden ist..?
Das von dir letztgenannte, dürfte erst recht schwierig werden,
wenn sich der Händler an den damaligen Käufer dem Namen nach nicht erinnern kann.
Beim Verkauf auf Messen wie Ham Radio
wird meistens nur eine Quittung ausgestellt und noch schwieriger wirds dann bei Privatverkäufen,
wo der eine den anderen gerade mal dem Rufzeichen nach kannte....
Im übrigen musst
[b:1307qb0g]du[/b:1307qb0g] dem Händler beweisen, dass jenes Gerät tatsächlich vom Vorbesitzer bei ihm gekauft wurde. Sonst gibt der dir nicht die Kopie von der Rechnung an dich.

Ich hatte meine letzte FT8900R von einem kurz danach SK gegangenen OM gekauft.
Knapp 2 Jahre danach, musste ich dem Grenz Stefan (Funktechnik Grenz) nachweisen, dass ich das Gerät von dem OM gekauft hatte, um es zu einer Garantierep. zu schicken. Glücklicherweise hatte ich die Originalrechnung von dem OM bekommen.... :D


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo zusammen,
bevor die ganzen Themen kreuz und quer gehen.... bitte erst einma den Unterschied zwischen Gewaehrleistung und Garantie sich klarmachen. Die Gewaehrleistung ist im B2C in DL gesetzlich gegenueber dem Erstkunden geregelt. Alle Garantien sind freiwillige Herstellerversprechungen und koennen somit fast beliebig variieren und ausgelegt werden. Die Diskussionen ueber Garantiesiegel, lackierte Schrauben etc gibt es seit vielen Jahren. Vor einem Gereicht haben da die wenigsten Dinge Bestand. Die Gewaehrleistungsansprueche jedoch meist wohl.
vy 73
Hanno, DK3HV


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hat man noch den Namen des Händlers vom Vorbesitzer genannt bekommen ist es wahrscheinlich noch einfacher weil der ja die Rechnungen mindestens 10 Jahre aufbewahren muss.
[/quote]
dumm nur, daß die zehnjährige Aufbewahrungspflicht (-->Betriebsprüfung) nicht bedeutet, daß der Händler auf eine solche Anfrage hin auch tätig werden und seine Altablagen nach einer Rechnung durchforsten muß.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Müssen evtl. ja nicht aber Kulanzhalber werden es viele wohl tun. Das Geschäft ist heute nicht mehr so das man am Handel mit Funkgeräten Millionen macht und bevor man schlechte Mundpropaganda abbekommt wird der eine oder andere sicher gerne suchen ...

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Müssen evtl. ja nicht aber Kulanzhalber werden es viele wohl tun. [/quote]

Auf Nichtkunden mit solchen Ansinnen wird er gerne verzichten, jedoch Kulanzhalber vielleicht zu günstigen Konditionen eine kostenpflichtige Reparatur anbieten.

Die Garantiekarte muss er schliesslich auch dem Hersteller präsentieren um seine Vergütung für den Gewährleistungsaufwand zu erhalten.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke an DK3HV, ich wollte schon das gleiche schreiben. Als erstes ist immer der Verkäufer dran, ob und wie der mit dem Hersteller zusammenkegelt, kann mir als Käufer in der Gewährleistungsfrist herzlich wurscht sein. Ich kann bei Herstellergarantie und entsprechendem Defekt und entspr. Regelungen auch direkt an den Hersteller --- aber das muß ich nicht.

Es ist auch aus diesem Grund oft durchaus sinnvoll, die beigelegten Registrierungskarten an den Hersteller zu schicken (ohne Tel.Nr. und Email Adresse) und die Papier-Werbung anschließend wegzuwerfen. Manchmal schauen die bei Anrufen in Ihre Datei und es geht relativ ungezwungen weiter.

Rechnung etc. sind eigentlich nur Mittel zum Zweck, damit der Verkäufer einigermaßen problemlos weiß, daß er seinen eigenen Kunden bedient und nicht an einen "Geiz-ist Geil" Kunden seine Service-Leistung verplempert.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Müssen evtl. ja nicht aber Kulanzhalber werden es viele wohl tun. [/quote]

Egal in welchem Bereich, ich nicht!


  
 
 Betreff des Beitrags:
Grundsätzlich sind zwei Gesichtspunkte zu beachten.
Rechtliche Basis ist, wer eine Forderung - gleich welcher Art - hat, muß die Forderung beweisen.
Gewährleistungsansprüche sind nicht zu versagen, wenn sie als Forderung
gestellt und bewiesen sind.

Anm.: Irgendwelche Siegel, markierte Schrauben usw sind ohne jeden Belang. Sie können ohne Rechtsfolgen beseitigt werden. Das bedeutet, die Beseitigung dieser Siegel usw. schränkt eine Gewährleistung nicht ein.

Anm.: Darüber gibt es eindeutige OLG Urteile.

Wie Peter, DF3KV schon schrieb, ist das bei Garantieansprüchen etwas Anderes. Sie werden neben der gesetzlichen Gewährleistung frei vereinbart. Können an der gesetzlichen Gewährleistungspflicht aber nichts ändern.

Vielleicht noch ein Zusatz. Wird etwas - einer Privatperson - gebraucht gekauft, gilt immer auch eine ges. Gewährleistung. Diese Gewährleistung ist auch durch Zuätze in der Verkaufsanzeige - die sie ausschließen sollen -, nicht wirkungslos geworden. Solche ausschließenden Zusätze sind immer nichtig.
Die Gewährleistung ist allerdings zu vermeiden, wenn der Verkaufsgegenstand als " defekt " verkauft wird.

Noch etwas: Wird Etwas - von einem gewerblichen Händler - über das Internet verkauft, besteht immer die Möglichkeit, das Gekaufte innerhalb einer Frist zurückzusenden. - Ohne Angabe von Gründen -.
Wird es von einer Privatperson verkauft und die Privatperson hat die gleiche Sache, oder eine Ähnliche Sache dort schon einmal verkauft, oder öfter ähnliche Geschäfte getätigt, gilt das auch für Käufe von dieser
Privatperson. Sie wird in solchem Falle wie ein Gewerbetreibender behandelt und muss die gekaufte Sache zurücknehmen.
Etwa 3 Verkäufe ähnlicher Art reichen da schon aus.


  
 

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