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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 30 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
Jetzt scheint ja festzustehen, wie sich alles ändert. Ab Juli wird die Aufstockungsprüfung Wirklichkeit. Da kann ich mich jetzt richtig schön auf die Technik konzentrieren. Vor der HAM Radio schaff ich die Prüfung sowieso nicht mehr.

Interessant sind übrigens diverse Diskusionen zur erweiterten E - Klasse im PR - Netz. Was da manche Traditionalisten über die DOler ablassen ist doch schon unter der Gürtellinie. Na ja.......mir soll es egal sein.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die Diskussion hatte man schon bei der Abschaffung der CW-Zugangsvoraussetzung... Ich wurde bisher auf Kurzwelle immer ordentlich behandelt und nicht diskriminiert. Hat vielleicht auch damit zu tun, dass International eben "anders gedacht wird".

73 de Kim, dg9vh


  
 
 Betreff des Beitrags:
[url:2mqpgi8h]http://db0sip.yi.org:8080/[/url:2mqpgi8h]

Nur mal so als Beispiel ;)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Packet-Radio ist keine Referenz.

73 de Kim, dg9vh


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Packet-Radio ist keine Referenz.

73 de Kim, dg9vh[/quote]



Wieso? Es sind doch Funkamateure die in PR schreiben und die das sagen, was viele auf den Relais sowieso denken, sich aber entwender, nicht trauen so deutlich zu äussern oder ganz gezielt Stimmung gegen DO machen.

Und dann wird sich gewundert dass die DOs demotiviert vom neuen Hobbie sind und nicht mehr Zeit und Engament zum weiterlernen investieren wollen..


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Wieso? Es sind doch Funkamateure die in PR schreiben und die das sagen, was viele auf den Relais sowieso denken, sich aber entwender, nicht trauen so deutlich zu äussern oder ganz gezielt Stimmung gegen DO machen.

Und dann wird sich gewundert dass die DOs demotiviert vom neuen Hobbie sind und nicht mehr Zeit und Engament zum weiterlernen investieren wollen..[/quote]

Man sollte sich aber von ein paar Gestrigen nicht ärgern lassen. Schließlich muß man sich an anderen Stellen des Lebens auch mal einen dummen Spruch gefallen lassen und wirft dewegen nicht gleich alles hin (Beispiel Fahrschule, Ausbildung, Freundin, etc.).
Da muß man drüber stehen...die sind eben so. Es gibt genug Raum im Amateurfunk, um solchen wenigen Menschen aus dem Weg zu gehen. Ich erinnere mich noch gut an die Zeit der Freigabe der KW für Klasse2.
Was gab das für ein Theater, weil die Klasse 2-Amateure ohne CW alles "geschenkt" bekommen haben. Nur... die, welche am lautesten geschrien haben waren der Morsetelegrafie mangels Ausübung gar nicht mehr mächtig, also eine Argumentation ad Absurdum.
Nun, da es mittlerweile normal ist, daß Klasse 2-Amateure Vollzugiff auf KW haben geht die Herumhackerei nicht selten auch aus den Reihen der ehemaligen Klasse 2 auf die DO-Stationen los. Interessante Diskussionen entstehen da, wenn ex-Klasse 2 und E-Stationen sich gegenseitig vorwerfen, alles geschenkt bekommen zu haben.
Irgendwie ist das schon so krank, daß man es schon wieder lustig finden kann.
Denn eins ist doch klar...Die Funkamateure werden weniger und sterben irgendwann weg, wenn nicht hin und wieder mal frischer Wind in die Bude kommt. Jegliche destruktive Diskussion wird an den gesetztlichen Vorgaben ohnehin nichts ändern.

Ich für meinen Teil jedenfall rede, obwohl seinerzeit noch Klasse B mit Tempo 60 gemacht sowohl mit Klasse 2 auf der Kurzwelle als auch mit DO auf den für diese OMs zugelassenen Bändern. Warum auch nicht??
[b:2640fvpv]Wir sind alle Funkamateure[/b:2640fvpv]
Also...mein Tipp:
Meckernde Stationen aussitzen...die geben ohnehin irgendwann gefrustet klein bei, oder nehmen den Weg alles Irdischen. Es wird nicht lange dauern, da ist Klasse E auf KW ebenso normal wie andere Dinge im AFU auch.

Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags:
Kann mich, was das herumhacken auf den DOlern angeht meinem Vorredner nur anschließen: aussitzen, das Problem löst sich auf biologischem Wege :) Außerdem ist der Neid darauf, dass irgendwer anderes was angeblich leichter, schneller und besser bekommt als man selbst eine ziemlich deutsche Angelegenheit, wie es mir scheinen will. Obwohl manche Diskussionen auf qrz.com auch sehr in die Richtung gehen. Schwamm drüber!
[quote]Angela, wir können ja mal während der WM für Mittwochs-Abends einen Sked ausmachen da bin ich idR. ab 19 Uhr Localtime an DL0UDS
[/quote]
Klar Kim, können wir gerne machen. Mittwoch abend ist sehr gut. Ich will mich sowieso (sobald ich mal dazu komme) um unsere Clubstation DF0LTA kümmern. Mittwochs hat das Museum lange auf und wir könnten mal von Clubstation zu Clubstation funken. Ansonsten bin ich ja auch mit meinem neuen Schatz (FT-857) QRV :D

73 de Angela


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ok Angela,

wir können das ja dann mal per Mail oder so durchplanen:-)

Ich denke mal, <deinRufzeichen>@darc.de sollte funktionieren? Ansonsten schreib mir einfach mal eine Mail an meine darc.de-Adresse :-) Ich hab ja dann die Möglichkeit zu antworten :-)

Gruß, Kim


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich habe da mal ne Zwischenfrage:
Weiß wer von euch, ob diese Aufstockprüfung von Klasse E auf Klasse A auch für die Leute möglich ist, die eine Klasse 3 Prüfung gemacht haben, und sich ihre Lizenz dann umschreiben lassen haben? Weiß da wer was?
Denn eigentlich haben wir ja nicht die "normale" Klasse-E Prüfung gemacht...
Wenn diese Antwort hier schon irgendwo steht, entschuldigt bitte, aber ich habe nicht die Zeit alles durchzulesen...
de DO4SEB


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Denn eigentlich haben wir ja nicht die "normale" Klasse-E Prüfung gemacht...[/quote]

Sondern..?

Die Klasse E und die Klasse 3 haben die selbe Prüfung gemacht. Selbst heute wird bei der Klasse E noch nach dem Fragenkatalog der Klasse 3 geprüft. Bisher gibt es noch keinen Fragenkatalog für die Klasse E.

Klasse 3 IST Klasse E. Wenn also eine Austockungsprüfung kommt, dann gilt das auch für die, die noch ein altes Zeugnis haben.

Wenn Du aber unbedingt ein anderes Wort in Deinem Zeugnis stehen haben möchtest, kannst Du dieses umtauschen lassen bei der Bundesnetzagentur.

Aber von den Rechten und Pflichten (!!!) her gibt es keinen Unterschied zwischen Klasse 3 und E. Das selbe gilt für die Klassen 1 & 2, bzw. Klasse A. Dort gibt es nur im Ausland noch eine Besonderheit was die Morsequalifikation angeht. Aber die wird in den nächsten Monaten auch immer mehr fallen (Die ersten Länder haben ja schon damit angefangen).


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Denn eigentlich haben wir ja nicht die "normale" Klasse-E Prüfung gemacht...[/quote]

Sondern..?

[/quote]

Jut, sry. habe ein falsches Wort benutzt. alte Prüfung würde es wohl besser treffen.
Ich habe das gefragt, weil ich dachte, dass die für Klasse E jetzt andere Prüfungsfragen benutzen als früher für Klasse 3...
Und ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Fragen gleich seien sollen, da man ja bei der Aufstockungsprüfung meines Wissens nur die Technik machen muss. Demnach müssten die anderen beiden Themen ja irgendwo schon abgefragt werden seien...

Aber nagut, wenn du sagst, dass man auch mit der Klasse E Lizenz(umgeschrieben von Klasse 3) nur eine Aufstockprüfung braucht, dann glaube ich dir. Danke für die Info.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Und ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Fragen gleich seien sollen, da man ja bei der Aufstockungsprüfung meines Wissens nur die Technik machen muss. Demnach müssten die anderen beiden Themen ja irgendwo schon abgefragt werden seien...
[/quote]

Die Aufstockungsprüfung gibt es bis zum heutigen Tage ja noch nicht. Bisher gibt es ja nur einen Entwurf zu dem Thema, quasi ein Vorschlag der aber höchstwahrscheinlich (hoffentlich!!!) umgesetzt wird.

Daher wird bis zum heutigen Tage bei der Klasse E noch mit dem Fragenkatalog der Klasse 3 geprüft. Lediglich ein paar Fragen sind weggefallen bei der letzten Harmonisierung (Fragen zur Klasse 1&2 machen ja jetzt keinen Sinn mehr :D ).

Du hast also quasi die Klasse E jetzt. Aber wie gesagt, bei Bedarf kannst Du Dir ein neues Zeugnis ausstellen lassen, ist glaube ich sogar kostenlos.

Auf jeden Fall wirst Du dann auch in den Genuss der kommenden änderungen kommen. Es ist daher also auch geplant, das jeder mit einen Zeugnis wo noch Klasse 3 draufsteht die Aufstockungsprüfung machen kann.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

ich werde am 17.06.06 bei der BNetzA in Erfurt aufstocken.
Derzeitige Diskussionen über die künftigen Möglichkeiten der DO- Lizenzen haben mich bei meiner Entscheidung nicht beeinflusst. Trotzdem habe ich nicht bereut, dass ich im November erst die DO- Lizenz abgelegt habe. Den wer wirklich von "Null" anfangen muß, ist mit der A- Lizenz sicher überfordert. Zumal man ja auch andere Verpflichtungen hat und sich nicht jederzeit voll und ganz auf das Lernen konzentrieren kann.

Vy 73 de Dirk DO7DK


  
 
 Betreff des Beitrags:
Gibt es denn diese Aufstockungsprüfung schon? Immerhin sind ja noch nichtmal die Änderungen dür die DO'ler abgesegnet. Die Regierung hält da ja jetzt erstmal noch eine Ressortsitzung....
Und selbst wenn nicht, sollten diese Änderungen doch eigentlich erst am 1.7. in Kraft treten, oder habe ich was verpasst?

Und hast du die Aufstockungsprüfung schon bestätigt bekommen, oder hast du dir jetzt einfach gesagt, dass du da hingehst und die machst?

Wäre nämlich ganz schick, wenn die Aufstockung shcon möglich wäre, kenne da so einige, die die machen würden...

Danke schonmal für Antworten.
73 de DO4SEB


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mit Aufstocken meint er wohl einfach, dass er die ganz normale
Klasse A-Prüfung machen wird.


  
 

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