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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 13 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Alinco DJ-G7EG oder Yaesu VX-8DE
Hallo Liebe Funkamateure und Forumsmitglieder,

ich möchte mir ein neues Handfunkgerät kaufen und schwanken zwischen dem Alinco Gerät und dem VX-8DE und kann mich einfach nicht entscheiden.

Meine Anforderungen:

- Handy für Ortsrunde, sowie zum Erkunden der lokalen Relaislandschaft
- Testempfänger
- für den Urlaub und für Unterwegs als Radio (KW und UKW)
- möglichst handlich

Nun mein Problem:
In Bezug auf APRS bin ich absoluter Neuling, aber alleine die technischen Raffinessen, wie Höhenmesser, APRS usw. interessieren mich schon sehr und sprechen für das VX-8. Was ich unnötig finde ist, dass das VX-8 zwar auch im 6m Bereich senden kann, aber dann nur in FM.

Was mir am Alinco sehr gefällt, ist das 23cm Band, sowie der günstige Preis. Dies spricht sehr für den Kauf, aber lohnt das wirklich? Ist da was los in DL?

Was würdet Ihr nun in meinem Fall machen?

vy 55, 73
Holger


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn du kein 23cm Relais in der Nähe hast ist das recht witzlos. Ich habe mich aufgrund des Preises und der Tatsache, das es nur das Alinco als 3 Band Handfunkgerät mit 23cm gibt, für das DJ-7 entschieden. Für den Preis ist es unschlagbar. Es klingt schön, hat für mich ausreichend Speicher und kann alles was ich von einem Handfunkgerät erwarte, es kann FM und Relaisablage :P viel mehr verlange ich nicht ;)

APRS ist für mich bei einem Handfunkgerät nicht wichtig, ich nutze das Gerät nur um aus dem QRL auf den 3 Relais QRV zu sein.

Der UKW Radio Empfang ist bei dem Alinco erstaunlich gut. Allerdings nutze ich das auch kaum. Im Urlaub war es mal ganz nett für Nachrichten hören usw.

Was mir am Alinco recht gut gefällt ist die Akkulaufzeit und die kompakte Größe aber da stehen die andern verdächtigen Geräte ja auch nicht hinten an. Für den Preis kann man nichts verkehrt machen. Wenn man auf APRS und den übrigen SchnickSchnack verzichten kann, ein einfaches Funkgerät haben möchte was einfach nur telefoniert, dann ist man mit dem Alinco gut bedient.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Alinco DJ-G7EG oder Yaesu VX-8DE
[quote]Hallo Liebe Funkamateure und Forumsmitglieder,

ich möchte mir ein neues Handfunkgerät kaufen und schwanken zwischen dem Alinco Gerät und dem VX-8DE und kann mich einfach nicht entscheiden.

Meine Anforderungen:

- Handy für Ortsrunde, sowie zum Erkunden der lokalen Relaislandschaft
- Testempfänger
- für den Urlaub und für Unterwegs als Radio (KW und UKW)
- möglichst handlich

Was ich unnötig finde ist, dass das VX-8 zwar auch im 6m Bereich senden kann, aber dann nur in FM.

Was mir am Alinco sehr gefällt, ist das 23cm Band, sowie der günstige Preis. Dies spricht sehr für den Kauf, aber lohnt das wirklich? Ist da was los in DL?

Was würdet Ihr nun in meinem Fall machen?

vy 55, 73
Holger[/quote]
Holger,
ich weiss nicht, in welchen Gegenden du Urlaub machst und ob du A oder E hast?
Jedenfalls ist 6m FM in einigen CEPT-Ländern (sogar für Klasse E) und z.B. in den USA erlaubt. :wink:
Es gibt sogar in einigen Ländern FM-Relais auf 6m...

23 cm mit nem HFG und "Gummischniepelantenne" ? Ohne Relais in der Nähe? Witzlos....
Manchmal entwickeln und bauen Hersteller wie Alinco, AFU-Geräte völlig am Markt vorbei....

Ein YAESU Fan


  
 
 Betreff des Beitrags:
Habt vielen Dank für Eure Antworten,

ich habe die Klasse A, bin aber nur sehr selten auf UKW. Vergebe immer mal paar Punkte für die Bergwertungen (deswegen auch 23cm) oder lasse nebenbei das örtliche Relaise laufen.

Die Vernunft sagt mir, dass das Alinco völlig reicht. Das Herz hängt aber eher am Yaesu. Ich bin ein kleiner Technikfreak und aus diesem Grund ist mir das Yaesu ins Auge gefallen. Auch wenn die neue VErsion ganz schön die Hobbykasse belastet.

Wer eben die Wahl hat, hat die Qual ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Alinco DJ-G7EG oder Yaesu VX-8DE
[quote]Manchmal entwickeln und bauen Hersteller wie Alinco, AFU-Geräte völlig am Markt vorbei....[/quote]

Manchmal aber auch genau das bezahlbare, richtige wenn wie bei mir ein 23cm Relais vor der Tür steht!

Und nun?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Habt vielen Dank für Eure Antworten,

Die Vernunft sagt mir, dass das Alinco völlig reicht. Das Herz hängt aber eher am Yaesu. Ich bin ein kleiner Technikfreak und aus diesem Grund ist mir das Yaesu ins Auge gefallen. Auch wenn die neue VErsion ganz schön die Hobbykasse belastet.

Wer eben die Wahl hat, hat die Qual ...[/quote]
Holger,
schau mal bei HRO vorbei

http://www.hamradio.com/

Die haben zu günstigen Preisen AFU-Sachen.
Bedenke aber, dass das ohne Mwst. ist, noch Versandkosten hinzukommen und häufig Geräte frequenzmässig in der US-Version ausgeliefert werden.
Informiere dich mal auf der Webseite und frage per Mail näheres nach.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Alinco DJ-G7EG oder Yaesu VX-8DE
[quote][quote]Manchmal entwickeln und bauen Hersteller wie Alinco, AFU-Geräte völlig am Markt vorbei....[/quote]

Manchmal aber auch genau das bezahlbare, richtige wenn wie bei mir ein 23cm Relais vor der Tür steht!

Und nun?[/quote]Genau so wie bei mir, das Relais steht 700 Meter von mir entfernt ;)

Ich war sehr froh als Alinco das DJ-G7 auf den Markt brachte, für mich schliesst es eine Marktlücke und ist nicht am Markt vorbei entwickelt worden. Gerade weil alle anderen Hersteller 23cm Handfunkgeräte völlig ausser acht gelassen haben, fand ich den Schritt von Alinco völlig richtig.

3 Band HF-Gerät mit 6m ist für mich nicht zu gebrauchen aber deswegen würde ich nie auf die Idee kommen zu behaupten, es wäre am Markt vorbei entwickelt.

Als alter Yaesu-Fan kann ich die Modelpolitik von Yaesu nicht verstehen und vermisse ein einfachen Handfunkgerät mit wenig schnickschnack zu einem günstigen Kurs wo man sich nicht im Menü verfahren kann und das Gerät ohne Bedienungsanleitung zum funken verwenden kann. :P


  
 
 Betreff des Beitrags:
@ Helmut,

Habe vielen Dank für den Link. Die Preise sind wirklich günstig. Nur leider finde ich die neue DE Version nicht. In Deutschland wird die neue DE Version für ca. 420€ im Einzelhandel angeboten.

Ich bin eben am überlegen, ob sich die 60€ mehr für die neue Version überhaupt lohnen oder ob ich mir auch die alte Version kaufen kann, per Softwareupdate das VX-8 zum DE "upgraden" und die 60€ sparen?

@ Hauke,
ich bin ganz Deiner Meinung, am Markt vorbei entwickelt wurde das Alinco bestimmt nicht. Ganz im Gegenteil trägt dieses Gerät zur Belebung des 23cm Bandes etwas bei. Ideal wäre das VX-8 als 2m/ 70cm/ 23cm Tribänder.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ihr vergesst bei den 23cm das Navisystem Galileo !?
Selbst wenn das nicht "stören" sollte, das System darf durch Funktätigkeit nicht gestört werden....
AFU hat dort übrigens nur sekundären Status, das scheinen viele OM´s zu vergessen????


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]@ Helmut,

Habe vielen Dank für den Link. Die Preise sind wirklich günstig. Nur leider finde ich die neue DE Version nicht. In Deutschland wird die neue DE Version für ca. 420€ im Einzelhandel angeboten.
[/quote]
Das DE dürfte für DEutschland und/oder Europa stehen?
Daher findest du Holger, das Gerät in dieser Version dort bei HRO nicht.

Ich würde das VX8 R in den USA kaufen, das Zubehör für den geminderten Kaufpreis gegenüber DL auch gleich dort holen, z.B. die GPS Antenne usw...

:arrow:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich muss leider den Thread noch einmal hochholen.

Meine Frage: Kann die alte Version des VX-8 per Softwareupdate auf den Stand der verbesserten aktuellen Version gebracht werden?

lg Holger


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ihr vergesst bei den 23cm das Navisystem Galileo !?
Selbst wenn das nicht "stören" sollte, das System darf durch Funktätigkeit nicht gestört werden....
AFU hat dort übrigens nur sekundären Status, das scheinen viele OM´s zu vergessen????[/quote]

Galileo nutzt wie alle derartigen Systeme Spread Spectrum, damit ist ein schmalbandiger Störer (und die 12.5kHz eines NBFM Signals SIND schmalbandig) irrelevant, solang man nicht mit der Handfunke direkt neben dem Empfänger steht und diesen damit zustopft.

[quote]3 Band HF-Gerät mit 6m ist für mich nicht zu gebrauchen aber deswegen würde ich nie auf die Idee kommen zu behaupten, es wäre am Markt vorbei entwickelt. [/quote]

Jup, besonders da man z.B. in OE das volle Band 50-52 MHz normal nutzen darf.


Gruß,
Christian


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

[quote]3 Band HF-Gerät mit 6m ist für mich nicht zu gebrauchen aber deswegen würde ich nie auf die Idee kommen zu behaupten, es wäre am Markt vorbei entwickelt. [/quote]

Jup, besonders da man z.B. in OE das volle Band 50-52 MHz normal nutzen darf.


Gruß,
Christian[/quote]

Ja und nicht nur dort.
In HB9, LX, 50-54 Mhz und mit 100 W egal welche Antennen, Polarisation ect.
Aber natürlich den Bandplan beachten und in OZ ebenfalls mit bis zu 1,5 KW....
Übrigens in LX und OZ darf Klasse E Betrieb auf 6m machen auch in FM ich glaube 53-54 Mhz? (Bandplan Region 1)


  
 

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