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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 28 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: A Lizenz im Rahmen von Bildungsurlaub erwerben ?
[quote]
Es wäre schön, gäbe es viel mehr solcher Kurse und würden diese dann entsprechend von Mitarbeitern zur persönlichen Fortbildung und Vertiefung genutzt werden.
[/quote]

Bildungsurlaub ist in der Regel auf Themen der beruflichen Weiterbildung beschränkt und gilt nicht für Hobbies.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: A Lizenz im Rahmen von Bildungsurlaub erwerben ?
Steht hier irgendwo etwas über Hobbies?

Es geht hier u.a. um die allgemeine Bildung, und darunter fallen Fächer wie Funktechnik, Betriebstechnik und Gesetzeskunde als anerkannte Inhalte von Amateurfunkkursen. Und der Kurs in Wolfsburg, sofern er als Bildungsurlaub mindestens in einem Bundesland anerkannt ist, zeigt den richtigen Weg für uns auf.

Weitere Infos findest du z.B. hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub

Im übrigen sind Arbeitgeber sehr aufgeschlossen, wenn sie unter ihren Mitarbeitern solche haben, die sich als Funkamateure aus eigenem Antrieb (zumeist in ihrer Freizeit) umfassend in der Funktechnik weitergebildet haben und einen qualifzierten Abschluss bei der Bundesnetzagentur in Form einer Lizenz/Funkzeugnis erworben haben.

Schöne Grüsse

Karl, DK7AL


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: A Lizenz im Rahmen von Bildungsurlaub erwerben ?
[i:2bsazjte][quote]Bildungsurlaub ist in der Regel auf Themen der beruflichen Weiterbildung beschränkt und gilt nicht für Hobbies.[/quote][/i:2bsazjte] Wenn ich mir so die Angebote einiger Anbieter anschaue frage ich mich zwar was das noch mit beruflicher oder politischer Weiterbildung zu tun hat, aber eigentlich sollte da auch ein Lizenzkurs in 5 Tagen problemlos möglich sein, ob auch für Klasse A lasse ich mal offen. Vorher empfiehlt sich auf jeden Fall den folgenden Kurs zu belegen:
[quote][i:2bsazjte]Selbstlern-Techniken testen - systematische Wissensaneignung erlernen
In diesem 3-tägigen Seminar werden effektive und leicht erlernbare Selbstlerntechniken vorgestellt und eingeübt, mit denen Lernen auch mehr Freude macht. So gelingt es besser neue und komplexe Themen zu erschließen und leichter im Langzeitgedächtnis zu speichern
[/i:2bsazjte][/quote] Danach sollten 5 Tage bis zur erfolgreichen Prüfung locker ausreichen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: A Lizenz im Rahmen von Bildungsurlaub erwerben ?
[quote]Steht hier irgendwo etwas über Hobbies?

Es geht hier u.a. um die allgemeine Bildung, und darunter fallen Fächer wie Funktechnik, Betriebstechnik und Gesetzeskunde als anerkannte Inhalte von Amateurfunkkursen. Und der Kurs in Wolfsburg, sofern er als Bildungsurlaub mindestens in einem Bundesland anerkannt ist, zeigt den richtigen Weg für uns auf.

Weitere Infos findest du z.B. hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub

Im übrigen sind Arbeitgeber sehr aufgeschlossen, wenn sie unter ihren Mitarbeitern solche haben, die sich als Funkamateure aus eigenem Antrieb (zumeist in ihrer Freizeit) umfassend in der Funktechnik weitergebildet haben und einen qualifzierten Abschluss bei der Bundesnetzagentur in Form einer Lizenz/Funkzeugnis
[/quote]

Hallo Karl,
man sollte schon mal unterscheiden zwischen einer Ausbildung ( funkenlernen.de ), ein Lehrgang und es gibt am Ende noch mal einen Intensivlehrgang dazu, was der Arbeitgeber befürworten könnte.

Als es das noch nicht gab, hatte ich als Fernmeldelehrling privat einen Fernkursus mitte der 60ger bei ITT für Halbleiterelektronik zur Schaltungsentwicklung/-Berechnung belegt. Als dieses dann fast vollendet wurde, kam noch ein Lehrgang vor Ort in Pforzheim dazu mit Prüfung. Der Ausbildungsleiter bei der DBP beantragte Sonderurlaub für mich und als ich mein Zeugnis vorlegte, wurden die Reisekosten Zug/Hotel erstattet.

Das ist nicht selbstverständlich.

Viele Grüße nach Pinneberg
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: A Lizenz im Rahmen von Bildungsurlaub erwerben ?
[quote]

Im übrigen sind Arbeitgeber sehr aufgeschlossen, wenn sie unter ihren Mitarbeitern solche haben, die sich als Funkamateure aus eigenem Antrieb (zumeist in ihrer Freizeit) umfassend in der Funktechnik weitergebildet haben und einen qualifzierten Abschluss bei der Bundesnetzagentur in Form einer Lizenz/Funkzeugnis erworben haben.

Schöne Grüsse

Karl, DK7AL[/quote]

Schade daß ich bisher noch nie von so einem Arbeitgeber etwas gehört oder gesehen habe - einzige Ausnahme - vor vielen Jahren, als ich auf Jobsuche war, hab ich in einem "Arbeitsamtcomputer" eine Stellenausschreibung gesehen wo man einen Bordfunker für einen Frachter suchte. Wie stand da so schön - "Amateurfunklizenz von Vorteil".....

Meinen Arbeitgeber - und auch alle ehemaligen - interessiert das einen feuchten Kehricht ob man eine Lizenz hat, machen will, braucht oder was auch immer....den interessiert nur daß wir "wieder einmal einen Umsatzrekord gemacht haben" :wink:

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: A Lizenz im Rahmen von Bildungsurlaub erwerben ?
[quote]Kann man irgendwo/irgendwie eine A Lizenz im Rahmen von Bildungsurlaub erwerben ?[/quote]
Ja, denn im Bildungsurlaub kann man alles machen, was seine Bildung fördert.
Es muss nichts mit dem Job zu tun haben, alles was Deiner Bildung zuträglich
ist würde gehen.

Du musst nur einen Anbieter finden, der eine Lizenz in dem Rahmen anbietet.
Die üblichen Lizenzkurse dauern mindestens ein halbes Jahr mit einem Termin
pro Woche. Also viel zu lange für einen Bildungsurlaub.

Aber vielleicht gibt es irgendwo "10 Tage Crashkurse" für eine Lizenz und das
würde dann im Bildungsurlaub gehen ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: A Lizenz im Rahmen von Bildungsurlaub erwerben ?
[quote][quote]

Im übrigen sind Arbeitgeber sehr aufgeschlossen, wenn sie unter ihren Mitarbeitern solche haben, die sich als Funkamateure aus eigenem Antrieb (zumeist in ihrer Freizeit) umfassend in der Funktechnik weitergebildet haben und einen qualifzierten Abschluss bei der Bundesnetzagentur in Form einer Lizenz/Funkzeugnis erworben haben.
[/quote]

Schade daß ich bisher noch nie von so einem Arbeitgeber etwas gehört oder gesehen habe -

Meinen Arbeitgeber - und auch alle ehemaligen - interessiert das einen feuchten Kehricht ob man eine Lizenz hat, machen will, braucht oder was auch immer....den interessiert nur daß wir "wieder einmal einen Umsatzrekord gemacht haben" :wink:

[/quote]

Ich weiss ja nicht welchen Beruf Du ausübst, aber einen Frisörsalon oder eine Bäckerei interessiert das ganz sicher nicht wenn Du Dich da bewirbst.

Jedenfalls gibt es kaum einen Arbeitgeber in DL bei dem so viele Funkamateure beschäftigt sind wie bei Rohde&Schwarz.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: A Lizenz im Rahmen von Bildungsurlaub erwerben ?
[quote]Aber vielleicht gibt es irgendwo "10 Tage Crashkurse" für eine Lizenz und das
würde dann im Bildungsurlaub gehen ...[/quote]

In den 80ern gab es sowas mal für Jugendliche/Schüler in den Ferien. Das waren 2 bis 3 Wochen Intensivkurs mit abschließender gemeinsamer C-Prüfung. Wurde - meines Wissens - in Hessen und BaWü angeboten. Als Bildungsurlaub explizit kenne ich sowas nicht...

[quote]Schade daß ich bisher noch nie von so einem Arbeitgeber etwas gehört oder gesehen habe[/quote]

Telekom, Rhode&Schwarz, bei uns in der Gegend Bruker, Siemens usw. Das sind aber alles alte Hüte und bekannt. Allerdings fragten die natürlich nicht explizit danach und wenn der Abschluß übel war, hats das auch nicht mehr rausgerissen ;-) Der rosa Riese baut allerdings ab, fördert bei uns in der Ecke derzeit nichtmal seinen eigenen OV (was ich so neulich von einem dort angeschlossenen Bekannten hörte). Die Station soll weitestgehend abgebaut sein. Die bauen wohl dem eigenen Frequenzbedarf vor und bilden selbst einfach keinen "Nachschub" mehr aus...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: A Lizenz im Rahmen von Bildungsurlaub erwerben ?
[quote]
Meinen Arbeitgeber - und auch alle ehemaligen - interessiert das einen feuchten Kehricht ob man eine Lizenz hat, machen will, braucht oder was auch immer....den interessiert nur daß wir "wieder einmal einen Umsatzrekord gemacht haben" :wink:
73 Mike[/quote]
Ich hab auch ganz problemlos einen Tag frei bekommen ;-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: A Lizenz im Rahmen von Bildungsurlaub erwerben ?
Bei dem uralten Thread ging es um Bildungsurlaub, nicht um "mal nen Tag frei" für persönliche Weiterbildung bzw. einen dazu gehörenden Prüfungstag. Das hängt dann eben vom QRL ab .............
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: A Lizenz im Rahmen von Bildungsurlaub erwerben ?
Hi,
jemand ohne Elektronik-Vorbildung wird wohl kaum in einem 1 Woche Kurs prüfungsreif werden...
Ich seh sowas eher als Intensiv-Wiederholungskurs kurz vor der Prüfung. Wenn man schon 90% kann..ok..

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: A Lizenz im Rahmen von Bildungsurlaub erwerben ?
[quote]Also stell dir die frage, warum willst du aufstocken?

Du darfst ja schon fast alles, was die A-Klasse darf. Ob du jetzt mit 100 Watt oder 500 Watt sendest kann dir keiner soeinfach Nachweisen.
Okay dir fehlen 2 Bänder, aber warte ab was die Zukunft bringt.

Hab sei 5 Jahren die E und reicht aus.

Warten wir ab, wenn die K dann doch später zur E (weil hat nix gebracht, beschwerden etc etc etc) wird und dann die E zur A :-)

Ich werde dann in paar Jahren lachend den Beitrag wieder hochholen, an alle die denken dass wäre unsinn ;-)[/quote]

Na dann hole ich den Beitrag nach Jahren wieder hoch und lach´mir einen... das war wohl nix!

73 Joe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: A Lizenz im Rahmen von Bildungsurlaub erwerben ?
[quote]Bildungsurlaub ist in der Regel auf Themen der beruflichen Weiterbildung beschränkt und gilt nicht für Hobbies.[/quote]

Das kann, muss aber nicht so beschränkt sein. Dazu sollte man als Erstes das Bildungsurlaubsgesetz des Bundeslandes zu Rate ziehen, wo man man seinen Arbeitsplatz hat.
Bildungsurlaub ist nämlich Ländersache und nicht bundeseinheitlich geregelt.
Sofern vorhanden, sollte der Betriebsrat weiterhelfen können.

Peter, DK4BF


  
 

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