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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 49 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Welche Lizenz?
Hallo,

ich möchte die AFU Lizenz machen.
Technisch komme ich recht gut zurecht, muss aber einiges auffrischen.
Morsen möchte ich nicht.

Welche Klassen stehen zur Verfügung?
Klasse A und E kenne ich von der Beschreibung her.
Gibt es irgendwas dazwischen?

Würdet ihr "pauschal" empfehlen, erstmal mit der E-Klasse anzufangen und später eine höhere Lizenz nachzumachen oder sollte man sich auf den Hosenboden setzen und gleich eine höhere Lizenz machen?

Wie stark unterscheiden sich die Prüfungsfragen bei den Lizenzen?


Soch, erstmal genug Löcher in den Bauch gefragt. :D

Gruß, Ralf


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Ralf

einen Ortsverband des DARC gibt es sicher auch in deiner Nähe:
[url=http://www.darc.de/aktuell/data/ov.shtml:1jid2n0r]OV[/url:1jid2n0r]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Welche Lizenz?
[quote]
Würdet ihr "pauschal" empfehlen, erstmal mit der E-Klasse anzufangen und später eine höhere Lizenz nachzumachen oder sollte man sich auf den Hosenboden setzen und gleich eine höhere Lizenz machen?
[/quote]

Hallo Ralf,

meiner Meinung nach ist die Klasse A inzwischen einfach genug und spart Dir doppelte Prüfungs- und Rufzeichenzuteilungsgebühren, die inzwischen keine "Peanuts" mehr sind. Außerdem sparst Du den Weg und zeitl. Aufwand für eine zweite Prüfung und ggf. einen Satz QSL-Karten, der mit einem Upgrade von E auf A wertlos wäre.

Investiere die Ersparnis lieber in einen Transceiver und das erworbene Wissen in eine vernünftige Antenne. Dann hast Du gleich von Beginn an viel mehr Spaß am Amateurfunk, mit ggf. mehr Leistung auf allen Bändern.

Das mit dem Morsen solltest Du anschließend (nach der Prüfung) auch noch mal überdenken, denn erst damit erschließt Du Dir einen Bereich im Amateurfunk mit ganz eigenen Möglichkeiten und einer speziellen Faszination.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Welche Lizenz?
[quote]...
Welche Klassen stehen zur Verfügung?
Klasse A und E kenne ich von der Beschreibung her.
Gibt es irgendwas dazwischen?

[color=blue:128l7tbm]Gibt nur "A" und "E"[/color:128l7tbm]

Würdet ihr "pauschal" empfehlen, erstmal mit der E-Klasse anzufangen und später eine höhere Lizenz nachzumachen oder sollte man sich auf den Hosenboden setzen und gleich eine höhere Lizenz machen?

[color=blue:128l7tbm]Wenn Du auf der Technischen Seite nicht total einen Nagel im Kopf hast, würde ich auf jeden Fall "A" machen. Wenn Du im laufenden Betrieb Lust auf mehr bekommst, hast Du schon alles dafür nötige in der Tasche. Die "E" ist doch in manchen Punkten arg eingeschränkt. [/color:128l7tbm]

Gruß, Ralf[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Bei entsprechendem technischen Background auf jeden Fall Klasse A .....
Morseprüfung gibt es nur noch auf freiwilliger Basis ist aber keine Prüfungsbedingung mehr ...... allerdings durchaus überdenkbar weil immer noch die meisten DXpeditionen hauptsächlich in CW arbeiten. Wer also am DXCC arbeiten möchte kommt zumeist um CW nicht herum. Ausserdem ist es immer noch eine der Betriebsarten mit denen man mit QRP-Power und einfachen Antennen rund um die Welt kommt .......

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Vielen Dank für die Antworten.

Ich habe mir Adressen rausgesucht.
Einen Ortsverband gibt es ganz in der Nähe, da klingele ich mal an.

Mit der Technik ist das so eine Sache.
Ich habe vor 25 Jahren Funkelektroniker gelernt, habe aber nie wirklich in dem Beruf gearbeitet.
Das Wissen ist also so 'lala'. Es müsste viel aufgefrischt werden.

Zu Übungszwecken habe ich mir den AFU-Trainer geladen.
Erste Tests waren eine Katastrophe. :oops: :roll:

Morsen.... Ich weiß nicht, ob die Feinmotorik bei mir ausreicht.
Da schaue ich mal im Netz, ob es einen Morsetrainer gibt.
So bekomme ich einen ungefähren Überblick, ob ich es mit viel Üben schaffen könnte.

Ich bleibe aber am Ball; das muss ich ja nicht von heute auf morgen machen.
Als (realistisches?) Ziel habe ich mir eine Frist von ca. 1 Jahr gesetzt.

Gruß, Ralf


  
 
 Betreff des Beitrags:
CW lernt derjenige, der die Betriebsart auch nutzen möchte. Sie ist nicht mehr prüfungsrelevant.

Das bedeutet jetzt aber nicht, dass CW nicht eine schöne Betriebsart ist und mit den einfachsten Mitteln ermöglicht, Verbindungen herzustellen und Informationen auszutauschen.

Ich würde einfach mal die Vorbereitung mit der Klasse A beginnen (die Fragen der Prüfungsteile decken sich mit denen der Klasse E, weil die Klasse E eine Teilmenge der Klasse A ist), sollte dir der Umfang des Stoffs über den Kopf wachsen, kannst du ja immer noch "zurück springen" auf die Klasse E und es erst mal damit versuchen.

Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass es selbst für Kinderpflegerinnen möglich ist (die weder durch berufliche Qualifikation noch durch sonstige Einflüsse spezielles Wissen im Bereich Technik besitzt), die Prüfung zur Klasse E mit nahezu in jedem Prüfungsteil mit 100% richtigen Antworten abzulegen.

73, Kim


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

ich würde auch sofort die große Lizenz machen. Morsen kannst du dann später mal machen, geht in der Gruppe am besten.
Eventuelle finden sich ja paar Leute in deiner Gegend zusammen.

73 de DL3KCZ


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Ralf,

da schließe ich mich an, bei Deiner Vorbildung mach die Klasse A. Ich bin sicher, dass da noch eine Menge vergessen geglaubtes Wissen in Deinem Kopf schlummert. Ohmsches Gesetz, ein paar Grundschaltungen sowie Zweck und Anwendung von Messgeräten sind doch bestimmt kein Problem für Dich.
Lass Dich nicht von der Menge der Fragen entmutigen, es sind wirklich viele, und schon gar nicht von dem ersten Testergebnis. Mit dem Afu Trainer bist Du gut versorgt. Nimm Dir Kapitel für Kapitel vor, die Reihenfolge kannst Du je nach Lust auf ein Thema beliebig wählen und freu Dich wie Du langsam von "ahnungslos" zum "Experten" wirst.
Man muss auch nicht alles auswendig wissen. In der Prüfung ist eine Formelsammlung erlaubt. Du findest sie am Ende des Fragenkatalogs, den Du bei der BNetzA herunterladen kannst. Lerne damit zu arbeiten, es erspart Dir viel auswendig lernen.
Lösungswege zu den Fragen findest Du in Günter's Lichtblicken http://www.dl9hcg.a36.de/lichtblick.html

An den leidigen Vorschriften und Betriebstechniken kommst Du so oder so nicht vorbei, die sind für beide Klassen identisch.

Viel Erfolg und vor allem viel Spass

Thorsten


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Vielen Dank für die Antworten.
Mit der Technik ist das so eine Sache.
Ich habe vor 25 Jahren Funkelektroniker gelernt, habe aber nie wirklich in dem Beruf gearbeitet.
Das Wissen ist also so 'lala'. Es müsste viel aufgefrischt werden.
Gruß, Ralf[/quote]

der Ministerpräsident von RPL Kurt Beck hat das auch einmal gelernt und NIE in diesem Beruf gearbeitet :busch:

Mach die A und spare Dir den Umweg über die E....Grundlagenwissen hast Du ja mit Sicherheit !!!


  
 
 Betreff des Beitrags: Selbe Sache- Blos keinerlei Grundwissen!
Hallo Zusammen!

Hab genau das selbe Problem.

Will die Liz machen und habe Überhaupt gar kein grundwissen! :oops:

Wie seht ihr das? Für mich währe doch das einsteigen über Kl. "E" am bessten?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

der Unterschied vom Prüfungsstoff Klasse E->A ist heutzutage nicht mehr die Welt. Für einen Unbedarften aber ggf. ausschlaggebend. Versuchs mit der E, die ist eigentlich immer irgendwie zu schaffen. Und lern' bitte nicht nur auswendig. Sowas kann - speziell in der Technik - unter Prüfungsstreß durchaus zu Fehltritten führen...

Schau Dir die Prüfungsvorbereitung vom E. Moltrecht mal durch, im www gibts bei der Bundesnetzagentur glaube ich auch mittlerweile die Prüfungskataloge für die E zum Download (hab schon lange nicht mehr geschaut, aber "früher" gabs das mal ;->). Es gibt auch online-Prüfungs-Portale zum Testen... Was es nicht alles gibt, dank Internet....


  
 
 Betreff des Beitrags:
@DL6IB:

Hi!

THX für die Antwort! :D

Bin in sachen Technik, Ohmsches Gesetz etc.pp ein totaler Rookie!
Hab Gas-Wasser gelernt und nach der Lehre nixmehr damit zu tun gehabt. Mach jetzt in Autoreifen Basteln. :? Jetzt will mich nach einem missglückten wiedereinstieg in den CB Funk dem AFU zuwenden. :wink: Hat mich schon früher sehr interressiert das Thema Funk! :D

Greetz aus Hesse! 8)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Naja, die wenigsten AFU's haben ein abgeschlossenes Studium in E-Technik oder sogar HF-Technik.

Ohmsches Gesetz ist aber kein Fehler zu kennen. Das ist das, worauf vieles aufbaut. Zumindest ein paar Bezüge sollte man sich herleiten können - ganz grob zumindest. Nach der Prüfung ist es, wie immer: WWS -> Wissen Wo's Steht!

Wobei, wenn richtig gelernt, bleibt auch was haften.

Aber hey, mit Gas-Wasser hast Du zumindest schonmal mit Leitungen zu tun gehabt - und mit dem Materialien, aus denen Kabel und Antennen bestehen. Das ist mehr, was manch anderer mitbringt ;->

Wie gesagt: Moltrecht gucken, er kann auch vieles aus der Praxis reinbringen - logischerweise. Vielleicht hast Du ja sogar einen Bekannten, der das schon hinter sich hat und kannst Dir die Schwarten ausleihen.

Gruß aus dem Badnerland und gutes Gelingen!


  
 
 Betreff des Beitrags: Bibber!
Genau das isses. Das Ohmsche Gesetz. :? Ich kenn das nur von Lautsprechern her, die haben 50 oder 80 Ohm. Mehr wissen is bis Dato nicht drin...! :oops:

Einen OM bei mir aus der Gegend hab ich gefunden. Auch ist mein Onkel aus Kassel seit ca. 25 Jahren beim AFU dabei. Bloß erreich ich den guten mom nicht. :( ! Werd mir mal die Moltrechtseite anschauen. :D


  
 

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