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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



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Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 25 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Telefon Funk Verbinden für Notfunk erlaubt???
Frage Verbinden Telefon Funk für Notfunk

Hallo
Ich hab da mal eine frage eigentlich ist das Verbinden Telefon Funk Verboten AFV, AFG .
Wie Verhält es sich bei Notfunk
Vollgenies Beispiel bin Portabel im Wald und Benötige ein RTW Kein Handy
Darf eine Station eine Verbindung für Notfunk per Duples Funk Telefon herstellen damit ich den Rettungsdienst BOS
mein Standort und meine Notlage schildern kann beim Weitergeben geht nach meiner erfahrung oft was Verloren

über eine Antwort würde ich mich freuen
vy 55 73 Stefan DO3HS


  
 
 Betreff des Beitrags:
kommt auf den notfall an, wegen nem defekt am auto sicherlich nicht, aber wenns um leben geht, dann wäre mir ziemlich egal was ich darf und was nicht, dann mach ich das was am schnellsten und effektivsten geht.
glaub auch nicht das dir im nachhinein einer nen strick draus dreht


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich glaube nicht das jeder ein Interface für so einen Fall rumliegen hat, bleibt also nur die Möglichkeit den Telefonhörer vor den RTX zu halten. In diesem Fall gibt es mit Sicherheit mehr Übertragungsprobleme als wenn die Notmeldung persönlich übermittelt/moderiert wird.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich halte diese Art Anfragen eher für Fakes bzw. Richtung "BOS-Legitimierung". Ich war ein paar Jahre ehrenamtlich auf dem RTW und die Leitstelle braucht keine Unterhaltung mit Krankengeschichten und Schuhgröße, sondern den Standort und ein-zwei Zusatzinfos -- das kann ein kleines Kind korrekt übermitteln. @do3hs direkt zu Deinem konstruierten Beispiel: wenn Du in der Lage bist, mit einem Dritten per Duplex-fähigem Afu Gerät mit zusätzlichem Phone-Patch und Duplex bei dem "Hilfs-OM" eine Verbindung aufzuziehen und zu betreiben, bist Du für mich kein "Notfall" mehr. Dann kannst Du auch noch zu Fuß zum Hausarzt laufen.
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Vor Jahren als es noch keine Handys gab, bin ich als einziger auf ein schwer verunfallten Motorradfahrer gestoßen. Ich hatte mein Yaesu dabei und hab kurzer Hand über den 2 Meter Umsetzer der hiesigen Polizei um Hilfe gebeten. Das war völlig unproblematisch und lief völlig korrekt ab. Ich habe meinen Namen genannt, gesagt was passiert ist, wo wir uns befinden und der Rest wurde später geklärt als die Beamten vor Ort waren. Als sie hörten das ich Funkamateur bin fragten sie noch was denn das für ein tolles Gerät sei, das klingt ja viel besser als ihre Handgeräte... und damit war der Fall dann auch schon erledigt. Sicherlich wurde die Art des Hilferufs zu Protokoll genommen aber es hat sich niemand darüber beschwert.

Wenn Leben in Gefahr ist, ist mir jedes Mittel Recht um auf den schnellsten Weg Hilfe zu benachrichtigen auch wenn ich mich dadurch im illegalen Rahmen bewege.

Ein anderer Fall aus der Stadt. Ein 16 Jähriger Sohn hat beim Herzinfarkt seines Vaters nicht lang überlegt und sein Vater mit dessen Auto in die Notaufnahme gefahren als die Leitstelle ihm am Telefon sagte das zur Zeit alle Rettungswagen unterwegs sind und es ein kleinen Moment dauern kann. Die Leitstelle informierte die Polizei, diese passten ihn am Ortseingang ab und geleiteten ihn mit Blaulicht zum Krankenhaus. Landwirtsohn - wer Trecker fahren kann, kann auch Auto fahren.

Es gibt den Nothilfegedanken, bei dem man sich im Rahmen über geltendes Recht hinweg setzen darf. Ob die Aktion im Rahmen war klärt hinterher die Behörde aber mehr als ein "Du Du Du, das darfst du nicht aber du hast richtig gehandelt" ist bei solchen Sachen selten gekommen


  
 
 Betreff des Beitrags:
2m Umsetzer. Wer hat sowas, darf er das, wo gibt es das? Ich verstehe das richtig: Du kontaktierst ein Relais was dein Afucall auf 2/4m BOS Notruffrequenzkanal runtersetzt und raushaut. Ich hatte schon reichlicn mit BOS zu tun, die "rote Taste" war da gleichzusetzen mit "Finger dann ab" und du machst sowas bzw. es gibt solche Einrichtungen ? Ich staune...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]2m Umsetzer. Wer hat sowas, darf er das, wo gibt es das? Ich verstehe das richtig: Du kontaktierst ein Relais was dein Afucall auf 2/4m BOS Notruffrequenzkanal runtersetzt und raushaut. Ich hatte schon reichlicn mit BOS zu tun, die "rote Taste" war da gleichzusetzen mit "Finger dann ab" und du machst sowas bzw. es gibt solche Einrichtungen ? Ich staune...[/quote]Die Polizei hat hier ein 2 Meter Umsetzer (Trägergesteuert) 600 KHz Ablage und los... Also nichts AFU Call, nichts AFU Geräte zusammen geschaltet sondern einfach Handkunkgerät in die Hand, auf den BOS Channel und gut. Würde ich jederzeit wieder machen wenn ein Menschenleben in Gefahr ist und wenn ich das Handy nicht dabei hätte.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich verstehe das richtig: [/quote]

Nein, tust Du nicht: Es wurde mit einem BOS tauglichen (=frequenzerweiterten) Gerät ein BOS Umsetzer benutzt. Sollte kein Thema sein, "Not kennt kein Gebot". Gefahr droht nur wenn man an jemanden gerät, er aus einer Mücke einen Elefanten macht; böse Zungen behaupten jedoch dass es solche Kleingeister eh nur in den entsprechenden Foren gibt :D

jetzt aber schnell weg...

Juergen, dl4maq


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es geht nicht um das Infragestellen des Notfallkodex sondern das ich staune wie man hier so in den BOS Bereich "reinmacht", sei es nun über Relais oder direkt einem geeigneten Gerät. Was deine Forenenphobie angeht wäre fachkundige Hilfe ratsam.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]

Die Polizei hat hier ein 2 Meter Umsetzer (Trägergesteuert) 600 KHz Ablage und los... [/quote]
[/quote]
Normal sind 4,6MHz Differenz zwischen Ober- und Unterband.
Benutzen die etwa eine umgequarzte Amateurfunkstelle?



Edited by dg9vh


  
 
 Betreff des Beitrags:
Peter, nicht immer mir was anhängen. Editiere das bitte vernünftig.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Peter, nicht immer mir was anhängen. Editiere das bitte vernünftig.[/quote]

Hättest nicht so schnell sein dürfen, als ich es bemerkte, hattest Du schon geschrieben, nun kann ich nicht mehr editieren.

Aber wo ich gerade schreibe, mit den typischen 2m BOS Handfunkgeräten wäre ein solcher Repeater überhaupt nicht benutzbar

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Bin ich zu schnell oder du zu langsam ? :wink: Zum Thema: In Notfällen ist mir das auch "Wurscht" ob ich etwas gerade darf oder nicht. Nur woher weiß man denn wann einer Eintritt und hat dann dafür ständig eine "Lösung" parat? Ich bin einfach irritiert wie man mal eben mit einem "2m Afu Gerät beim BOS anruft. Wenn es dafür eine seriöse Erklärung gibt bin ich der letzte der was dagegen hat.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Bin ich zu schnell oder du zu langsam ? :wink: Zum Thema: In Notfällen ist mir das auch "Wurscht" ob ich etwas gerade darf oder nicht. Nur woher weiß man denn wann einer Eintritt und hat dann dafür ständig eine "Lösung" parat? Ich bin einfach irritiert wie man mal eben mit einem "2m Afu Gerät beim BOS anruft. Wenn es dafür eine seriöse Erklärung gibt bin ich der letzte der was dagegen hat.[/quote]Wann ein Notfall eintritt, sieht man natürlich erst wenn man auf einen solchen Notfall zu kommt... logisch nech?

Wenn man ein Handfunkgerät in der Tasche hat oder im Auto liegen hat, dieses einen erweiterten Frequenzbereich hat und man auch weiss wo sich wer auf welchen Frequenzen befindet (Weiss ja eigentlich jeder der ein Scanner betreibt) ist es doch ein leichtes auf der QRG dann auch den Notruf abzusetzen sofern man keine andere Möglichkeit dazu hat. Heute bei dem dichten Mobiltefonnetz würde ich ja auch nicht mehr auf die Idee kommen bei der Polizei auf den Umsetzer zu gehen aber wenn es nicht anders geht, ruf ich da rein und sag was Sache ist, bevor ich mit dem Auto erst in die nächste Ortschaft muss und wertvolle Zeit verstreicht und ich den verunfallten allein lassen muss statt als Ersthelfer tätig zu werden.

Die Lösung hiess bei mir ganz einfach Yaesu FT 530. Das Gerät geht von Haus aus im TX Bereich bis 174 Mhz
Mein alter Mobil TRX FT 4700 RH geht auch bis 174Mhz also keine Hexerei und immer für den absoluten Notfall ausgerüstet.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Aha, es entzog sich meinem Wissen das man Geräte betriebsbereit halten darf die auf Frequenzen [b:o5ds4a3e]senden können [/b:o5ds4a3e] auf denen man ansich nix verloren hat. Analogie dazu: CB Funk auf 27,555 wobei ein Notfall auf dieser Frequenz etwas größer angelegt sein wird...


  
 

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