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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 30 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Unverständlich...
Sind DB Funker minderwertiger als DL DF usw …
Die Klasse A Prüfung ist nicht mal ein Monat her und ich werde immer wieder angeprangert wieso ich ein DB Call habe .. Ist das nicht egal ? Nach einer kurzen Recherche pimpen alle ihr DB und DC Calls auf DL DF …
Muss ich jetzt damit leben Klasse A Amateurfunker zweiter Klasse zu sein ….
Oder noch mal 70 Euro ausgeben um ein besserer Klasse A Amateurfunker zu sein ?...
Unverständlich … Kopfschüttel …
Aber einiges an Arroganz hab ich ja schon als DO´ler kennen gelernt …

In dem Sinne ..
Bastian
DB5WL


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Unverständlich...
[quote]Sind DB Funker minderwertiger als DL DF usw …
Die Klasse A Prüfung ist nicht mal ein Monat her und ich werde immer wieder angeprangert wieso ich ein DB Call habe .. Ist das nicht egal ? Nach einer kurzen Recherche pimpen alle ihr DB und DC Calls auf DL DF …
Muss ich jetzt damit leben Klasse A Amateurfunker zweiter Klasse zu sein ….
Oder noch mal 70 Euro ausgeben um ein besserer Klasse A Amateurfunker zu sein ?...
Unverständlich … Kopfschüttel …
Aber einiges an Arroganz hab ich ja schon als DO´ler kennen gelernt …

In dem Sinne ..
Bastian
DB5WL[/quote]

Hi Bastian....
...allein das ansprechen dieses Themas dürfte wieder Grund genug sein, dem einen oder anderen auf den Schlips zu treten, hi... :D

Ich kanns nicht oft genug wiederholen - je mehr Menschen sich ansammeln, umso höher ist der Anteil der in der Menge vorhandenen Deppen...und das sicher nicht nur im Amateurfunk, sondern auch im Fußballstadion - in der U-Bahn - oder auch in der Diskothek....
Deshalb gibt es immer irgendwo "Rabatz" oder dumme Sprüche. Ja - hättest nur nur auf ein DL bestanden dann hättste das Problem nicht, hihihi....

Natürlich ist es egal was für ein Call Du hast - der Mensch der hinter dem Mikrofon/Tastatur sitzt - allein der zählt (..zumindest für mich)...


..also gewöhn Dich einfach an das "Gezicke" - das hört von allein wieder auf

:wink:


73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo...
also ich steht zu meinem DC und will auch kein anderes...
Habe mich in den letzten 22 Jahre so dran gewöhnt.

Auch wenn ich die Klopfzeichen nicht machen brauchte um auf die kürzeren Wellen zu kommen. Wenn da jemand ein Problem mit hat, dann darf er das Problem ruhig behalten.
Ob nun DC,DB,DF,... das sind alles "A". Wer damit nicht klarkommt hat die letzten paar Jahre halt tief und fest geschlafen. Gesetze oder Verordnungen änderen sich und werden der aktuellen Begebenheit angepasst.
Dafür gibt es noch viele Beispiele. Die aktuelle Führerscheinreglung zeigt das sehr deutlich.
Letztenendes zählt die Person am anderen Ende. Ob nun DO,DC,DL,PA,YL...

73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Unverständlich...
[quote]

Muss ich jetzt damit leben Klasse A Amateurfunker zweiter Klasse zu sein [/quote]

Hallo Bastian,

Lass Dich nicht verückt machen, das sind Dummschwätzer

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Gehört vielleicht nicht hier her, aber ich bin / soll Truppführer des FmTrupps werden / bin es irgendwie schon :D Habe aber keine Fachausbildung beim THW genossen also kein Truppführerabzeichen auf der Brust. ABer ich habe zwei Jahre beim Bund gedient und dort meinen Uffz gemacht. Also weiß ich was ich in Sachen Menschenführung kann und brauche das auch nicht auf der Brust rumzutragen.

Genau so werde ichs bei meinem Call, wenn ich dann irgendwann die A machen sollte, halten. "Lass se reden"

:)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Unverständlich...
[quote]Sind DB Funker minderwertiger als DL DF usw …[/quote] Hallo Toxell, die Prüfungen waren bis zur Einführung der DH-calls mit 30BpM (~80/81) ausgenommen CW komplett 100% identisch, einschließlich der erforderlichen Punkte -- was vielen nicht mehr bekannt ist. Ich habe in den 70ern den Klartext vermasselt (Rest fehlerfrei) und habe mich form- und kostenlos von A nach C umbuchen lassen -- das war zumindest bei der damaligen OPD problemlos möglich -- genau aus diesem Grund - und der alte C-Liz mußte lediglich die CW Prüfung ablegen -- Punkte wurden nicht festgehalten - es gab nur bestanden/nicht bestanden. Das Naserümpfen ist uralt -- bei immer den gleichen und ich habe es selbst erlebt, daß im Contest ein DJ..... , dem ich das S-Meter kaputt gemacht haben muß (~30km Entfernung auf KW), mir nicht geantwortet hat. Eine benachbarte sehr bekannte Contest Station hatte kein Problem mit meinem Call und gab 59++ . Auf KW kam 2003 bei der Freigabe ab und an vom Ausland eine erstaunte Rückfrage wegen dem DB, aber keine dummen Bemerkungen zu CW wie von diversen OMs, darunter auch ein DARC-Vorstand et al.

Du kannst davon ausgehen, daß damals alle DB, DC, DD, (DJ , DK war schon "voll"), DF sowie DG und DL mit zweistelligem suffix außer CW die gleiche Prüfung hatten. Irgendwann ab den DG mir dreistelligem Suffix wurde dann differenziert und unterschiedliche Punktehürden eingeführt.

Hake es ab und spar Dir das Geld -- und streiche die Deppen von Deiner Liste, die nach Call beurteilen -- oder von zu Hause aus keine Ahnung haben

73 Peter DB6ZH.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Unverständlich...
[quote] Nach einer kurzen Recherche pimpen alle ihr DB und DC Calls auf DL DF … [/quote]

?? Wie ok einige haben es gemacht und e.v. machen es noch einige wenige.
Aber mit so einem Spruch machst du ja gerade das was du anprangern möchtest selber?
Allerdings muss ich noch schreiben das ich noch nie wegen meinen keinen Rufzeichen dumm angemacht wurde, kann es sein das du schon eine gewisse Vorstellung hast das es so sein könnte und es dann auch so läuft?
Es gibt halt den Spruch wie man in den Wald hineinschalt so schlalt es zurück?

Unverständlich … Kopfschüttel …
von DC3RJ der das war ist und bleibt

P.S: Net unterkriegen lassen, wenn aner dir so kommt einfach am VFO drehen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Unverständlich...
[quote][quote] Nach einer kurzen Recherche pimpen alle ihr DB und DC Calls auf DL DF … [/quote][/quote]

Korrigiere „ alle „ in „einige“ …. Sorry .. war auch nur ein kurzer Frust-beitrag.. :?
Ist halt nur mal aufgefallen..


  
 
 Betreff des Beitrags:
Toxell hat schon richtig hingehört und die Deppen sterben auch unter den Amateurfunkern nicht aus. Am besten ist ein dickes Fell und die 70 Euro sinnvoller anzulegen. 55 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Toxell hat schon richtig hingehört und die Deppen sterben auch unter den Amateurfunkern nicht aus. Am besten ist ein dickes Fell und die 70 Euro sinnvoller anzulegen. 55 Peter[/quote]
Ja Peter, wenn ich solche Leute höre, die sich über solchen Blödsinn "aufregen", kann ich immer nur lachen! Das grenzt doch schon fast an Minderwertigkeitskomplexe?!

Also, dafür habe ich überhaupt kein Verständnis. Und genau [u:2yeuigb5][b:2yeuigb5]aus diesem Grund[/b:2yeuigb5][/u:2yeuigb5] könnte es ganz schnell mal passieren, dass ich es durchaus drauf habe, dazu auch mal eine "dumme Bemerkung" zu machen.

Gruss Hanno, DL9SXX ... CW-charakter-gestärkt :)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Unverständlich...
[quote] Irgendwann ab den DG mir dreistelligem Suffix wurde dann differenziert und unterschiedliche Punktehürden eingeführt.
[/quote]
Hmmm... Begreife nicht was Du damit meinst....


  
 
 Betreff des Beitrags:
hallo

vielleicht das irgendwann mal zwischen
klasse b = die ganz große mit allem, cw mit tempo 60 und mindestens 75% bei technik
klasse a = die zum üben mit 10m, 15m, und 80m phonie mit 100w und tempo 30
klasse c = nur ukw ab 144mhz ohne cw aber auch mit 750w
(bei den letzten reichten wohl 65% bei technik)
unterschieden wurde.

ob das an bestimmte kombinationen geknüpft ist, wohl eher das da ein
zeitlicher zusammenhang interpretiert werden könnte da das im selben
jahrhundert war.
mir jedenfalls ist es völlig wurscht, hauptsache es ist jemand da der
antwortet. wie die usa oder irgend ein most wanted seine rufzeichen
organisiert interesssiert ja auch keine sau.


73


  
 
 Betreff des Beitrags: Klassenlose Gesellschaft
Die ganze Diskussion belegt mal wieder, was es für ein Blödsinn ist, verschiedene "Klassen" im Amateurfunk vorzuhalten.

Die jetzigen Prüfungsinhalte der Klasse A sind so gestaltet, dass sie zum einen dem Anspruch an einen wissenschaftlich-technischen Funkdienst Rechnung tragen. Zum anderen sind sie von jedem durchschnittlich begabten Mitteleuropäer auch ohne Vorkenntnisse problemlos innerhalb weniger Monate zu erarbeiten.

Vor diesem Hintergrund benötigen wir weder eine Klasse E noch gar eine Kindergarten-Lizenzklasse K. Es reicht die Klasse "Funkamateur".

Damit wäre jeglicher Klassen-Arroganz und dem vermeintlichen Gerechtigkeitsgeschrei nach Privilegien der Boden entzogen.

73 Joe DK7VW


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Klassenlose Gesellschaft
[quote]Vor diesem Hintergrund benötigen wir weder eine Klasse E ...
73 Joe DK7VW[/quote]

Genau Richtig, und jeder der keinen LKW Führerschein mit Personenbeförderung und Gefahrstoffbeförderung hat, hat auch nichts auf der Strasse zu suchen.

Nur noch eine Führerscheinklasse und es gibt keine Diskussion mehr ob der normale kleine Autoführerschei minderwertiger ist als der große.

[b:1wdng1sm]Was für ein Schwachsinn... [/b:1wdng1sm]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Also ich finde es jetzt viel wichtiger daß Stefan jetzt Stefanie heißt...


  
 

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